#Digi: Endlich Aufklärung?

Nr. 3 –

Im September 2017 trat das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Seither darf der Schweizer Geheimdienst auch die sogenannte Kabelaufklärung einsetzen: das gezielte Abzapfen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs per Glasfaserkabel. Potenziell kann praktisch die gesamte Kommunikation von Schweizer Bürger:innen in den Fokus des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) geraten, denn selbst ein Mail von Winterthur nach Seuzach führt häufig über ausländische Server.

Die Digitale Gesellschaft und sechs Personen – darunter die WOZ-Redaktorin Noëmi Landolt – reichten umgehend eine Beschwerde gegen die Kabelaufklärung ein. Sie sei «ein Instrument zur anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung», das das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und Berufsgeheimnisse – etwa von Anwält:innen, Ärztinnen oder Journalisten – verletze. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde 2019 gänzlich ab. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht Ende 2020 urteilte; es wies den Fall mit einer klaren Aufforderung an die Vorinstanz zurück: «Es sind nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern auch die Vollzugspraxis und die Effektivität der vorgesehenen Kontrollmechanismen zu berücksichtigen», um zu prüfen, ob das geltende Regime Schutz vor Missbrauch biete.

Im Herbst 2021 legte der NDB seine Stellungnahme in der Sache vor. Sie brachte kein Licht ins Dunkel der Kabelaufklärung. Eine externe Prüfung der Vollzugspraxis und der Kontrollmechanismen lehnt der Geheimdienst strikt ab, allenfalls komme die Befragung eines beim Geheimdienst tätigen technischen Experten infrage. Letzte Woche publizierte die Digitale Gesellschaft ihre Replik; sie moniert, die Ausführungen des NDB würden «den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht».

Der Ball liegt nun – nach mehr als vier Jahren – erneut beim Bundesverwaltungsgericht. Sein Urteil wäre gerade im Hinblick auf die bereits laufende Revision des Nachrichtengesetzes relevant, die bisherige Erfahrung zeigt jedoch, dass man sich in der Angelegenheit ziemlich viel Zeit lässt. Bis auf Weiteres bleibt die Kabelaufklärung eine Blackbox.