#digi: Noch mehr Überwachung

Nr. 21 –

Seit September 2017 gilt für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ein Gesetz, das dessen Kompetenzen stark ausweitet. Nun soll es bereits revidiert – und nochmals verschärft werden. Eine entsprechende Vorlage geht in die Vernehmlassung.

Insbesondere will der Bundesrat «zusätzliche Massnahmen zur Früherkennung und Verhinderung von Gewaltextremismus» erlassen. Die Verschärfung reiht sich in die präventiven Eingriffe des «Antiterrorgesetzes» PMT ein, das am 1. Juni in Kraft tritt. Obwohl es keine klare Definition von gewalttätigem Extremismus gibt, soll mit der Revision auch das Nachrichtendienstgesetz erlauben, Menschen und Organisationen präventiv zu überwachen, Daten zu sammeln und Massnahmen zu ergreifen.

Geht es nach dem Bundesrat, wird der NDB «bei Dringlichkeit» Telefongespräche abhören oder heimlich, etwa mit Staatstrojanern wie Pegasus, in Computersysteme eindringen dürfen. Solche Massnahmen dürften direkt angeordnet und müssten erst nachträglich gerichtlich genehmigt werden. Menschen sollen also auf blossen Verdacht hin und ohne juristische Überprüfung bis ins Intimste überwacht werden können. Das wird zu Grundrechtseingriffen führen.

Der Nachrichtendienst ist mit solchen Massnahmen nicht gerade zurückhaltend. Im Januar 2020 rügte die Geschäftsprüfungsdelegation seine Praxis beim Sammeln von Daten. Millionen von Zeitungsartikeln und Agenturmeldungen wurden fichiert, ohne dass dies erlaubt gewesen wäre. Auch die täglichen «Ereignisübersichten» enthielten fast immer Meldungen, die gesetzeswidrig gesammelt und aufgeführt wurden. Darüber hinaus führte der NDB während fünf Jahren Abhöraktionen im Internet durch, ohne dass die dafür nötigen Genehmigungen eingeholt wurden.

Eine weitere Verschärfung betrifft die Kabelaufklärung, bei der der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Ausland schon heute ohne Verdacht und massenhaft erfasst und nach Stichworten durchsucht werden darf. Wer also von der «Bombenstimmung» am WG-Fest schwärmt, gerät mitunter schnell ins Visier des NDB. Gegen diese Praxis ist eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Doch die Kabelaufklärung soll nicht eingestellt werden, sondern Genehmigungen im Gegenteil künftig doppelt so lange gelten.