Was weiter geschah: Ukrainische Geflüchtete: Endlich Sicherheit

Nr. 41 –

Die Rechtslage ist klar: «Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung vorübergehenden Schutz gewähren», so steht es im Asylgesetz. Dennoch sandte Justizministerin Karin Keller-Sutter in den letzten Monaten widersprüchliche Signale aus, ob der Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete demnächst überprüft wird oder unbefristet bis zum Ende des Krieges gilt. Das sorgte für grosse Unsicherheit, bei den Geflüchteten selbst, bei Kantonen und Gemeinden, in Schulen und Firmen.

Nun endlich gibt Keller-Sutter ein eindeutiges Zeichen. In einem Interview mit der Zeitung «Le Temps» stellte sie am Dienstag klar: «Wenn sie vom Bundesrat nicht widerrufen wird, kann die S-Bewilligung theoretisch fünf Jahre lang bestehen und dann in eine B-Bewilligung umgewandelt werden.» Die Geflüchteten müssten die Schweiz erst bei einer Normalisierung der Lage verlassen, «beispielsweise bei einem Waffenstillstand oder der Stationierung von Friedenstruppen». Zwar prüfe das Staatssekretariat für Migration mit den Kantonen bereits mögliche Ausreisen: «Das ist aber kein Signal, dass die Menschen bald zurückkehren müssen, wir wollen nur bereit sein, wenn es so weit ist.»

Dass Keller-Sutter aufgrund von kritischen Kommentaren auch in dieser Zeitung plötzlich ihre Meinung geändert hat, ist leider nicht anzunehmen. Ihre überraschend klaren Worte dürften einen einfachen Grund haben: Diesen Montag hat auch die EU-Kommission beschlossen, dass sie den Aufenthalt für die Ukrainer:innen auf jeden Fall bis im März 2024 garantiert. Bei der Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten hat die Schweiz noch nie etwas anderes gemacht als die EU-Staaten. Den Ukrainer:innen und ihren Unterstützer:innen dürfte das nur recht sein. Sie haben nun endlich eine amtlich bestätigte Sicherheit, dass sie bis zum Ende des Krieges bleiben dürfen. 

Nachtrag zum Artikel «Bis wieder Frieden herrscht» in WOZ Nr. 40/22.