Leser:innenbriefe

Nr. 14 –

Skrupellos

Berichte zur Credit Suisse in WOZ Nr. 12/23

Die UBS und die CS fusionieren zur UBC (Union Bank of Catastrophes). Eine Monsterbank entsteht. Bei sämtlichen Obduktionen, die man dereinst an den Verantwortlichen für dieses Desaster vornehmen wird, dürfte kein einziger Skrupel entdeckt werden.

Richard Knecht, Glarus

Ausserhalb der Meinungsmehrheit

«Dubiose Veranstaltung: Wo die Scharlatane ein und aus gehen», WOZ Nr. 13/23

Es ist nicht verwunderlich, dass die WOZ mit diesem Artikel einmal mehr Druck ausübt, Veranstaltungen abzusagen, die sich mit Covid, alternativer Medizin, Esoterik und ähnlichen Themen beschäftigen. Dass das Immunsystem gestärkt werden kann, zum Beispiel durch Arbeit mit Kompost, scheint einfach schlicht lächerlich für aufgeklärte Zeitgenoss:innen. Dass Menschen, die sich mit Fragen beschäftigen, die ausserhalb der Meinungsmehrheit liegen, als Scharlatane bezeichnet werden, ist uralt; dass dies in der WOZ geschieht, zeugt nicht von Toleranz.

Urs Tobler, per E-Mail

Stimme und Gesicht geben

«Inklusionspolitik: ‹Ich will die Behindertenrevolution›», WOZ Nr. 13/23

Herrn Islam Alijaj und der WOZ gebührt für die Forderung nach einer «Behindertenrevolution» eine Auszeichnung!

Dies bezogen auf die dahinter stehende Erfahrung, dass die Inklusion nach mehr als vier Jahrzehnten ihrer Entwicklung im deutschsprachigen Raum, die ich von Anfang an wissenschaftlich mit entwickelt und begleitet habe, gesellschaftlich und bildungspolitisch noch immer ein extrem randständiges Anliegen ist. Vor allem Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen ihre Bedürfnisse und Interessen nicht selbst vertreten können, werden weiterhin in Sonderinstitutionen eingewiesen und auch entgegen den Forderungen ihrer Eltern in Kindergarten und Schule separativ unterrichtet. Dies obwohl die Uno-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Schweiz schon am 15. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Sie fordert unter anderem in Artikel 24 (2), dass die Vertragsstaaten sicherzustellen haben, dass «Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben».

Die Missachtung dieser Regelungen und damit des mit der UN-BRK gewährleisteten Menschenrechts auf Inklusion findet vielfach und permanent statt – und das auch auf höchster juristischer Ebene. So verweist das Bundesgericht in einem Urteil vom 23. Januar 2023 hinsichtlich der Forderung der Eltern nach einer integrativen Beschulung ihres Kindes mit einer Autismus-Spektrum-Störung darauf hin, dass keine «willkürlichen» Verfahrensfehler gemacht worden seien. Auf den Sachverhalt, dass dieses Kind nicht mit einem Intelligenztest getestet werden konnte und deshalb eine geistige Behinderung angenommen wurde, trat das Gericht nicht ein. Skandalös ist, dass der Kanton Luzern bei Annahme eines niederen Intelligenzquotienten Kinder ohne Alternative und wider die UN-BRK zwangsläufig heilpädagogischen Schulen (HPS) zuweist, was das Bundesgericht anscheinend für rechtens hält. Übrigens hat Pro Infirmis dieser Tage die Finanzierung einer basistherapeutischen Arbeit mit diesem Kind abgelehnt, weil dies Sache der Pädagogik sei und das die HPS zu leisten habe, was diese für dieses Kind aufgrund einer falschen Diagnose nicht zu leisten vermag.

Herr Alijaj, denken Sie bitte auch an die beeinträchtigten Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können und deren Eltern mit ihren Anliegen einfach übergangen werden. Die WOZ sei gebeten, denen, die man im Dunkel ihrer Entsorgung in Sonderinstitutionen nicht sieht, eine Stimme und ein Gesicht zu geben.

Prof. Dr. Georg Feuser, Basel