In eigener Sache: WOZ entlastet, SRF gerügt

Nr. 44 –

SRF-Sportkommentator Sascha Ruefer war nicht gut auf die WOZ zu sprechen: Gegenüber den Tamedia-Zeitungen sagte er, er werde mit grosser Wahrscheinlichkeit Klage einreichen. In einem Interview mit der TV-Zeitschrift «Tele» sprach er von einer «journalistischen Fehlleistung» unsererseits. Ruefer hat die angekündigte Klage nie eingereicht. Und nun hat der Presserat die Beschwerde einer Drittperson gegen die WOZ vollumfänglich abgewiesen – und stattdessen SRF gerügt.

Um was ging es? Im Frühling 2023 zitierten wir eine Aussage Ruefers über den Captain der Fussballnationalmannschaft: «Granit Xhaka ist vieles, aber er ist kein Schweizer.» Der Satz war im Rahmen von Dreharbeiten für eine Dokuserie anlässlich der WM in Katar aufgenommen worden. Ruefer hat ihn dann aber aus dem Rohschnitt entfernen lassen. Das Zitat wirke – auch im Kontext von früheren Äusserungen Ruefers – «unglaublich anmassend – und rassistisch», so unser Fazit (siehe WOZ Nr. 14/23).

Zahlreiche Medien griffen das Zitat auf, manche stellten Ruefers Eignung als Natikommentator infrage. SRF startete darauf eine PR-Offensive und führte ausgewählten Journalist:innen das Rohmaterial des Films vor. Die WOZ war davon ausgeschlossen.

Der Presserat urteilt nun, die WOZ habe weder gegen die journalistische Wahrheitspflicht noch gegen die Pflicht zur Anhörung bei schweren Vorwürfen verstossen. Die Aussage könne durchaus als rassistisch eingeschätzt werden, «nicht im strafrechtlichen Sinne, aber im Sinne von Ausgrenzung wegen einer Andersartigkeit». Die WOZ habe gegenüber SRF per Mail den Vorwurf des Rassismus angesprochen. «SRF und Ruefer hätten die Möglichkeit gehabt, dem Vorwurf zu widersprechen.»

In Bezug auf die nachträgliche Visionierung wird der Presserat dann sehr deutlich: «Der Presserat erachtet es als Einschränkung der Medienfreiheit, wenn ein Unternehmen oder eine Behörde ausgewählten Medien exklusiv Zugang zu Informationen gewährt, andere Medien dagegen ausgeschlossen werden. Besonders stossend ist es, wenn ein Medienhaus solche Einschränkungen vornimmt. Und noch stossender ist es, wenn es sich dabei um einen Sender wie das SRF handelt, der grossteils durch Gebührengelder finanziert wird.»

Die Redaktion