Was weiter geschah: Freispruch auf Lesbos

Nr. 4 –

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Nach über sieben Jahren ist letzte Woche auf Lesbos einer der grössten Prozesse gegen die humanitäre Seenotrettung in Europa zu Ende gegangen. Mit einem erfreulichen Ausgang für die 24 Angeklagten aus unterschiedlichsten Ländern: Sie wurden im Gerichtssaal der Küstenstadt Mytilini freigesprochen.

Der Prozess, der 2018 von der griechischen Polizei angestrengt worden war, war von wiederholten Verfahrensfehlern geprägt. Manche Anklagepunkte, etwa der Vorwurf der Spionage, wurden im Verlauf fallen gelassen; es blieben jene der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, der Geldwäsche und der Beihilfe zur illegalen Einreise. Nun erklärte aber der vorsitzende Richter: Die Absicht der Angeklagten sei es nicht gewesen, Straftaten zu begehen, sondern humanitäre Hilfe zu leisten. Sie hätten sich an der Küste von Lesbos bereitgehalten, um Menschen in Seenot zu helfen – und nicht, um Menschenschmuggel zu betreiben.

Das richterliche Urteil stützte sich vor allem auf einen entscheidenden Fakt: Die Ermittler:innen konnten in all den Jahren des laufenden Prozesses keinerlei stichhaltige Beweise für die Anschuldigungen vorlegen. Dies hat am Ende auch der Staatsanwalt eingestanden – und den Freispruch gleich selbst empfohlen.

Nach der Urteilsverkündung brach im Gerichtssaal schallender Jubel aus. In die riesige Erleichterung mischte sich bei einigen der Freigesprochenen aber sogleich auch Fassungslosigkeit: darüber, wie lange die griechische Justiz trotz der dünnen Beweislage gebraucht hatte, um zu ihrem Urteil zu kommen. Es sind Jahre verstrichen, während derer die Seenotrettung in ganz Europa grossen Schaden nahm. Und Jahre, die den 24 Angeklagten niemand mehr zurückgeben wird.

Seán Binder etwa, ein deutsch-irischer Staatsbürger, sass 2018 mehr als hundert Tage in Griechenland in Untersuchungshaft. Vor dem Gerichtssaal in Mytilini sagte er nun gegenüber der WOZ und anderen Medien: Während das Sterben im Mittelmeer weitergehe, nehme die Zahl der Seenotretter:innen auf Lesbos weiterhin ab – «allein deshalb, weil die Staatsanwaltschaft überhaupt ein Verfahren angestrengt hat». 

Nachtrag zum Artikel «Die Anklage bröckelt» in WOZ Nr. 50/25.