Neues Nachrichtendienstgesetz: Ein Freipass für den NDB

Nr. 6 –

Bereits 2022 sollte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) durch eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes die Befugnis erhalten, neue Überwachungsmethoden auf erweiterte Personengruppen anzuwenden. Vier Jahre und etliche Skandale später liegt nun der überarbeitete Gesetzesentwurf vor.

Die wichtigste Neuerung betrifft die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM), die der NDB im Fall einer Bedrohung der nationalen oder internationalen Sicherheit – gemeint ist etwa Terrorismus – einsetzen darf. Künftig sollen diese auch bei Personen erlaubt sein, die der NDB «gewalttätig-extremistischer Aktivitäten» verdächtigt. GEBM erlauben etwa die Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr, die Durchsuchung von Räumen, die Ortung von Personen per GPS-Sender sowie das Eindringen in Computersysteme Dritter. Noch 2021 erklärte der NDB, gewalttätiger Extremismus sei «näher an politisch-ideologischen Bewegungen angesiedelt», was besondere Zurückhaltung gebiete und die Anwendung von GEBM ausschliesse.

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