Überwachung: Berufsgeheimnis bedroht
Noch bis Freitag läuft die Vernehmlassung zur Revision des Schweizer Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Gemäss Bundesrat zielt diese darauf ab, «zusätzliche Massnahmen zur Früherkennung und Verhinderung» von gewalttätigem Extremismus zu schaffen. Etwa indem ein ganzer Absatz des 28. NDG-Artikels ersatzlos gestrichen werden soll: Darin geht es um «genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen», die der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in einem Überwachungsprozess auch gegenüber «Drittpersonen» anwenden darf. Der Absatz, der wegfallen soll, sieht bis anhin Ausnahmen für eine Reihe von Berufsgruppen vor, in denen Berufsgeheimnisse gelten: neben Rechtsanwältinnen, Geistlichen und Psychologen etwa auch Ärztinnen und Journalisten. Künftig sollen auch sie ausspioniert werden dürfen, wenn der NDB Überwachungsmassnahmen gegen ihre Klient:innen ergreift.
Die Besorgnis ist gross, dass so manche Berufsgruppen erheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden. Zum Beispiel im medizinischen Bereich: In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt etwa der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), dass mit der Revision «das ärztliche Berufsgeheimnis massiv ausgehöhlt» und dadurch das «Arzt-Patienten-Verhältnis ebenso massiv gestört» werde. Die vorgelegte Anpassung unterwandere das Vertrauensverhältnis zu Patient:innen, die sich aus Furcht vor behördlicher Abhörung letztlich sogar gegen Behandlungen entscheiden könnten. Darüber hinaus drohe auch die Offenlegung privater Daten von anderen, vom NDB gar nicht verdächtigten Patient:innen.
Ob die Berufsverbände mit ihrem Einspruch Gehör finden, wird sich zeigen. In der Vergangenheit haben sich der Bundesrat und die bürgerliche Ratsmehrheit jedenfalls kaum vom Überwachungskurs abbringen lassen, den sie stoisch verfolgen. Erst seit fünf Jahren ist das geltende NDG in Kraft, und bereits sollen die Kompetenzen des NDB erneut ausgeweitet werden – obwohl dieser in einer Reihe von Fällen bewiesen hat, dass er schon die bestehenden gerne überschreitet.