Neues Nachrichtendienstgesetz: Ein Freipass für den NDB
Bereits 2022 sollte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) durch eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes die Befugnis erhalten, neue Überwachungsmethoden auf erweiterte Personengruppen anzuwenden. Vier Jahre und etliche Skandale später liegt nun der überarbeitete Gesetzesentwurf vor.
Die wichtigste Neuerung betrifft die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM), die der NDB im Fall einer Bedrohung der nationalen oder internationalen Sicherheit – gemeint ist etwa Terrorismus – einsetzen darf. Künftig sollen diese auch bei Personen erlaubt sein, die der NDB «gewalttätig-extremistischer Aktivitäten» verdächtigt. GEBM erlauben etwa die Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr, die Durchsuchung von Räumen, die Ortung von Personen per GPS-Sender sowie das Eindringen in Computersysteme Dritter. Noch 2021 erklärte der NDB, gewalttätiger Extremismus sei «näher an politisch-ideologischen Bewegungen angesiedelt», was besondere Zurückhaltung gebiete und die Anwendung von GEBM ausschliesse.
Für den Begriff «gewalttätiger Extremismus» gibt es keine rechtlich verbindliche Definition. Wie er künftig ausgelegt und angewendet wird, ist somit so unklar wie potenziell willkürlich. Es lohnt sich ein Blick in den jüngsten NDB-Lagebericht, in dem «gemeldete Vorfälle» aufgelistet sind: 2024 wurden 196 linksextremistische Ereignisse registriert, davon 60 gewaltsame. Rechtsextremistische Vorfälle zählte der NDB im selben Zeitraum lediglich 25, darunter einen gewaltsamen. Wie das verblüffende Missverhältnis zustande kommt, lässt sich nicht nachvollziehen: Genaueres sagt der NDB nicht zu seiner Kategorisierung.
Ebenso wenig nachvollziehbar bleibt, warum die Bedrohungslage durch «gewalttätigen Extremismus» so hoch sein soll, dass allein GEBM sie eindämmen könnten. Eine entsprechende Frage beantwortet der NDB auf der Website des Bundes lapidar mit: «Ja, Aggressivität und Gewaltpotenzial haben zugenommen.» Dabei hat er noch im letzten Lagebericht festgehalten, die «gewalttätige linksextremistische Szene» verfüge nicht über die Mittel, um Demokratie und rechtsstaatliche Prinzipien zu gefährden.