Leser:innenbriefe
Verantwortung übernehmen
«Oberaargauer Ökoprotest (1): ‹Wir werden vergiftet!›», WOZ Nr. 10/26
Herr Bösiger stehe Silvia Horrer fassungslos gegenüber und könne sie nicht begreifen. Was gibt es daran nicht zu begreifen? Im Durchschnitt zwei- bis dreimal pro Monat zögen giftige Nebelschwaden über die Felder bis in ihren Garten, wo sie Insekten und andere Kleinlebewesen töten. Ihr privater Lebensraum wird also vergiftet. Ehrlich gesagt kenne ich keine stichhaltigeren Gründe für einen Protest! Beinahe täglich hören wir Horrormeldungen vom Insektensterben und von PFAS in Gewässern, Fischen, Würsten. Im Parlament wird skrupellos für lasche Gesetze im Umgang mit Giften lobbyiert, damit sich die intensive Lebensmittelproduktion finanziell auszahlt. Trotzdem dürfen wir das nicht allein den Landwirten in die Schuhe schieben. Die Landwirtschaft ist Teil unserer Gesamtwirtschaft, und diese gestalten wir alle mit. Wir müssen also alle Verantwortung übernehmen. Genau das tut Silvia Horrer. Respekt! Vielleicht versteht dank ihres Hungerstreiks der eine oder andere konventionelle Landwirt, dass wir lieber auf sein Gemüse verzichten, als sein Gift zu inhalieren, zu trinken, zu essen. Landwirtschaft geht nämlich auch ohne Gift, was viele Biolandwirte beweisen. Wir müssen dringend Wege für eine gesunde Ernährung für alle finden!
Liliane Brügger, per E-Mail
Einbürgerungen
«Bürgerrecht (Teil 1): ‹Sie hätten ja auch einen Schweizer heiraten können›», WOZ Nr. 9/26
Eines ist jetzt schon klar: Solange wir ein mittelalterliches Einbürgerungssystem haben, in dem zum Beispiel die Bürger:innen einer Fünfzigseelengemeinde im hintersten Calancatal darüber entscheiden, wer Schweizer:in werden darf, wird sich an der beschämend niedrigen Einbürgerungsquote nichts ändern. Lyssis Klassiker bleibt brandaktuell. Da machen die vom Bundesgericht erzwungenen Einbürgerungen oder seinerzeit die speditive Einbürgerung des Playboys der Côte d’Azur, Gunter Sachs, in einer armen Gemeinde der Surselva keinen Unterschied. Als er für die Übernahme der Sachswerke (Zündkerzen u. a.) Erbschaftssteuern hätte zahlen sollen, spendierte er einem Dorf bei Ilanz für 1 Mio. Franken eine neue Orgel in die Kirche, wurde flugs eingebürgert und sparte 65 Mio. DM. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis!
Logischerweise sollte das nationale Bürgerrecht von einer nationalen Behörde erteilt werden und nicht von den Gemeinden. Allerdings werden diese sich dieses letzte lukrative Recht nicht abknöpfen lassen. Und für einen Politiker, der daran etwas ändern wollte, wäre es das sichere Ende seiner Karriere.
Max Hilfiker, Zürich
Es ist verdienstvoll, dass die WOZ sich mit dieser Thematik befasst. Der Artikel ist an einer Stelle jedoch leider ungenau. Auch nach Inkrafttreten des neuen Eherechts 1988 mussten Schweizerinnen noch eine Erklärung abgeben, um nach der Heirat mit einem Ausländer die schweizerische Staatsangehörigkeit zu behalten. Ich musste jedenfalls im August 1990 bei meiner Heirat mit einem Ausländer in einer Berner Gemeinde noch eine solche schriftliche Erklärung gem. Art 9 des BG über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952 abgeben!
Die Frage ist somit, wie lange diese Regelung noch in Kraft war.
Elisabeth Keller, per E-Mail