Bürgerrecht (Teil 1): «Sie hätten ja auch einen Schweizer heiraten können»

Nr. 9 –

Die Geschichte der Familie Spada Pfister aus Basel ist ein Beispiel dafür, wie lange das Schweizer Bürgerrecht frauenfeindlich war. Bis weit in die achtziger Jahre bekamen das auch Schweizerinnen und ihre Kinder zu spüren.

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Illustration mit Gesichtern und Elementen aus Pässen

Die meiste Zeit ihres Lebens hat Kathrin Spada Pfister, Jahrgang 1948, in Basel verbracht. Hier wuchs sie auf und bildete sich später an der Kunstgewerbeschule zur Zeichen- und an der Universität zur Italienischlehrerin aus. Hier lebt sie auch heute. Sie sei privilegiert aufgewachsen, sagt sie – als Kind sozial engagierter und weltoffener Eltern aber früh für Ungerechtigkeiten sensibilisiert worden. Der Vater, ein Historiker, der für das Internationale Rote Kreuz tätig war, schrieb unter anderem ein Buch über «Die Einbürgerung der Ausländer in der Stadt Basel im 19. Jahrhundert».

Wie aber kam es, dass seine Tochter, gebürtige Schweizerin, mitsamt ihrem Kind plötzlich selbst ausgebürgert wurde?

Es beginnt mit einer Liebesgeschichte. Ende der sechziger Jahre lernt Kathrin Pfister während eines Studienaufenthalts in Florenz den jungen Architekten Venanzio Spada kennen. Die beiden verlieben sich – und ziehen in eine gemeinsame Wohnung in Basel.

Kurz zuvor, im Juni 1970, wurde in der Schweiz über eine der radikalsten Vorlagen in der Geschichte des Landes abgestimmt: Die Schwarzenbach-Initiative verlangte, dass der Ausländer:innenanteil in der Bevölkerung maximal zehn Prozent betragen dürfe. Bei einer Annahme hätten über 300 000 Menschen, ein grosser Teil davon Italiener:innen, das Land verlassen müssen. Dass rund 46 Prozent der Stimmberechtigten – noch ausschliesslich Männer – der Vorlage zustimmten, sagt einiges über das damalige gesellschaftliche Klima aus.

Geburt als «Einreise»

Venanzio Spada hat zunächst Glück. Der Italiener findet eine Stelle in einem Architekturbüro. Dann aber, wenige Monate nachdem die beiden im April 1972 heirateten, ändert sich in Italien ein Gesetz: Neu müssen Italiener unter 28 Jahren auch dann Militärdienst leisten, wenn sie im Ausland leben. Spada, zu diesem Zeitpunkt 27-jährig, wird eingezogen und meldet sich im November 1972 vorschriftsmässig bei der Fremdenpolizei ab. «Da Venanzio gleich an der Grenze in Como stationiert war, konnte er uns an den Wochenenden besuchen», erinnert sich Kathrin Spada Pfister, die damals schwanger ist. «In einer Bar deponierte er die Uniform und fuhr in Zivil mit dem Zug nach Basel. So konnte er im Juni 1973 auch bei der Geburt unserer Tochter Anna dabei sein.»

Im März 1974 kehrt Venanzio Spada nach Basel zurück und findet erneut eine Stelle in einem Architekturbüro. Wenige Monate später aber geben dessen Inhaber ihr Büro auf. Nun ist es seine Frau, die als Zeichenlehrerin die Familie finanziert. Venanzios Jobsuche bleibt erfolglos. Die Baubranche leidet unter der Ölkrise, und auch das ausländerfeindliche Klima bleibt spürbar: Mehrmals seien ihre Nachbar:innen von der Fremdenpolizei befragt worden, ob sie Herrn Spada gesehen hätten, erinnert sich Kathrin Spada Pfister. «Ich fühlte mich selbst immer mehr als Ausländerin.»

Zu dieser Zeit mussten Schweizer Frauen, sobald sie einen Ausländer geheiratet hatten, noch immer auf dem Standesamt eine Erklärung abgeben, dass sie Schweizerin bleiben wollen, um ihren Pass behalten zu können. Ihre Kinder jedoch verloren den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft gleich mit der Geburt. «Schauen Sie», sagt Kathrin Spada Pfister, nimmt das Familienbüchlein zur Hand und zeigt auf die Stelle, wo neben Annas Name der Vermerk «Schweizer Bürgerin» nachträglich durchgestrichen wurde. Und daneben, unterstrichen hinzugefügt: «Nicht Bürgerin von Basel». In einer weiteren Notiz zu Annas Geburt steht: «Eingereist am 16. 6. 1973.»

Anna wird zwei Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts geboren, das die Schweiz 1971 mit europaweiter Rekordverspätung beschliesst. Auch die Kritik an der bürgerrechtlichen Diskriminierung gegenüber Frauen und ihren Kindern wird in dieser Zeit lauter. Als Folge davon gilt ab 1976 die Regel, wonach das Kind einer «Schweizerin von Abstammung» und ihres ausländischen Ehemanns per Geburt das Bürgerrecht erwirbt. Die Einbürgerungen nehmen daraufhin sprunghaft zu: Da die Regel rückwirkend in Kraft tritt, können bis Ende 1978 rund 40 000 Kinder solcher Paare entsprechende Anträge stellen. So auch Anna, vertreten durch ihre Mutter.

Die Frage nach dem Wohnsitz

Im November 1978 lehnt das Zivilstandsamt von Basel-Stadt den Antrag ab, Anna Spada als Schweizerin anzuerkennen. Auch die Beschwerden beim Regierungsrat und dem Appellationsgericht bleiben erfolglos. Die Behörden argumentieren damit, dass ein Kind nur Schweizer:in sein könne, wenn zum Zeitpunkt seiner Geburt beide Eltern ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten. Da sich Venanzio Spada bei Annas Geburt dauerhaft in Italien aufgehalten habe, sei das nicht erfüllt. Kathrin Spada Pfister muss also auch im folgenden Jahr bei der Fremdenpolizei antraben, um den B-Ausweis ihrer Tochter zu erneuern. Als sie sich darüber beschwert, heisst es: «Sie hätten ja auch einen Schweizer heiraten können.»

Doch Kathrin Spada Pfister lässt nicht locker. Sie zieht den Fall vor das Bundesgericht. «Wäre es nur um uns selbst und nicht gegen eine generelle Ungerechtigkeit gegangen, hätte ich nie die dazu nötige Energie aufgebracht.» Ausser ihren Eltern habe niemand in ihrem Bekanntenkreis an einen positiven Bescheid geglaubt. Dann aber habe sie so etwas wie eine Eingebung gehabt: «Ich dachte: Eine Kaserne kann doch nicht als Wohnsitz gelten. Was wiederum hiesse, dass zum Zeitpunkt von Annas Geburt unsere Basler Adresse als Venanzios Wohnsitz gelten müsste.»

Am 23. November 1979 gibt ihr das Oberste Gericht recht: Da der Vater seit Jahren hier gewohnt und die Schweiz nur vorübergehend wegen des Militärdienstes verlassen habe, sich fristgerecht abgemeldet habe und gleich nach Dienstende zu Frau und Kind zurückgekehrt sei, sei die Wohnsitzerfordernis erfüllt – und Anna Spada als Schweizerin anzuerkennen.

Venanzio Spada lebt zu dieser Zeit, nachdem ihm wegen seiner Arbeitslosigkeit die Aufenthaltsbewilligung entzogen wurde, längst wieder in Italien, derweil Kathrin Spada Pfister den Lebensunterhalt für sich und ihre Tochter inzwischen als Deutschlehrerin an der Scuola Svizzera in Basel finanziert. «Ein paar Jahre», sagt sie, «hatten wir mit Venanzio noch eine gemeinsame Wohnung in Florenz. Eine wirkliche Beziehung war aber unter diesen Umständen nicht mehr möglich.»

Anna Spada erinnert sich nur schwach an ihre rückwirkende Einbürgerung. Als Sechsjährige sei ihr nicht bewusst gewesen, bis dahin keinen Schweizer Pass gehabt zu haben: «Da ich mich mehr an der Familie meiner Mama orientierte, kam mir gar nie in den Sinn, keine Schweizerin zu sein.» Die Erfahrung habe aber vermutlich ihr Gespür für Diskriminierungen geweckt. Das komme ihr heute als Lehrerin in einer heilpädagogischen Schule zugute.

Erinnerung an «Fräulein X.»

Dass Kathrin Spada Pfister den Entscheid des Kantons überhaupt anfechten konnte, war nur möglich, weil sie ihren Pass trotz der Heirat hatte behalten können. Lange war das mit Ausländern verheirateten Frauen selbst mit einer Erklärung auf dem Zivilstandsamt nicht möglich gewesen. Die Historikerin Silke Margherita Redolfi hat diesen «dunklen Fleck der Schweizer Geschichte» in ihrem Buch «Die verlorenen Töchter» (2019) aufgearbeitet. Die Auswirkungen waren dramatisch: bis hin zu Landesverweisen mit fatalen Folgen, wie der Fall der in Auschwitz ermordeten Zürcherin Lea Berr-Bernheim zeigt. Überwunden wurde die Regel – dank einer breiten Bewegung aus Frauenorganisationen, Jurist:innen und Politikern – erst 1952 mit dem sogenannten Optionsrecht.

Doch die Diskriminierungen gingen weiter. Das zeigt der Fall einer weiteren Stadtbaslerin, die nach der Geburt 1942 keinen Schweizer Pass bekam, nachdem ihre Mutter noch vor der Einführung des Optionsrechts einen Italiener geheiratet hatte. Im März 1964 lehnte die Stadt Basel das Einbürgerungsgesuch der in den Akten als «Fräulein X.» bezeichneten Tochter ab: Der Bürgerrat unterstellte ihr einen «notorisch anstössigen Lebenswandel», worauf der Regierungsrat den Vorwurf mit dem Hinweis untermauerte, Fräulein X. habe sich bei der Einvernahme «arrogant und anmassend» benommen. So habe sie auf die Frage, wie man von Basel nach Olten oder Luzern gelange, mit «Den Wegweisern nach» geantwortet. Mit dieser und anderen Antworten sei sie «den Beweis für ihre Assimilation schuldig geblieben».

Auch Fräulein X. ging bis vor Bundesgericht (wobei das für sie nur möglich war, weil in Basel-Stadt Ausländer:innen, die mindestens fünfzehn Jahre im Kanton wohnhaft waren, ein Recht auf Einbürgerung hatten). Ebenfalls mit Erfolg: Allein mit einer «vielleicht frechen Antwort auf eine nicht gerade geschickte und auch nicht eindeutige Frage», so die damaligen Bundesrichter, lasse sich der schwerwiegende Vorwurf nicht begründen.

Der Verlust der Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem Ausländer gehöre zu den «tiefgreifenden rechtlichen, sozialen und politischen Benachteiligungen der Frauen in der jüngeren Geschichte der Schweiz», schreibt Redolfi. Die Schatten der patriarchalen Regeln reichten weit: Ganz ohne Bedingungen erhalten Kinder von mit Ausländern verheirateten Schweizerinnen das Bürgerrecht erst seit 1985. Und gar erst seit dem neuen Eherecht (1988) müssen sich Schweizerinnen nicht mehr erklären, um nach der Heirat mit einem Ausländer den Schweizer Pass zu behalten.