Gentechnologie: Wem gehört deine Saat?

Nr. 42 –

Der heutige Irak zählt zu den ersten Gebieten weltweit, auf denen Getreide kultiviert und angebaut wurde. Nun wollen die USA dort gesetzlich die Verwendung von patentgeschütztem Saatgut aus dem Ausland durchsetzen.

Seit 8500 vor Christus werden einige der wichtigsten Nahrungspflanzen der Menschheit wie Weizen oder Gerste im Gebiet des heutigen Irak kultiviert. Im Laufe der Jahrhunderte entstanden tausende verschiedener Sorten, angepasst an unterschiedliche Boden- und Klimaverhältnisse oder mit Resistenzen gegen verschiedene Krankheiten und Schädlinge. Gemäss Schätzungen geht ein Grossteil der 200 000 bekannten Weizensorten auf die BäuerInnen im Zweistromland zurück. Deren Eigenschaften sind angesichts des bevorstehenden Klimawandels oder eines möglichen Auftretens neuer Schädlinge zentral für die künftige Züchtungsarbeit.

Der freie Austausch von Saatgut unter den BäuerInnen und das Aufbewahren eines Teils der Ernte zur Wiederaussaat ist bis heute die Grundlage kleinbäuerlicher Landwirtschaft im Irak und vielen Entwicklungsländern. Weltweit befinden sich schätzungsweise noch 75 Prozent des Saatgutes in den Händen der Bauern und sind damit der Kontrolle durch die grossen multinationalen Konzerne des Agrarsektors entzogen.

Der Plan der USA

Nach den Plänen der US-amerikanischen Regierung und Agro-Industrie sollen jedoch traditionelle Sorten, freier Saatguttausch und Sortenvielfalt im Irak schon bald der Vergangenheit angehören. Als der ehemalige Zivilverwalter für den Irak, Paul Bremer, Ende Juni 2004 Bagdad verliess, hinterliess er der irakischen Übergangsregierung eine Reihe neuer Verordnungen und Gesetzesentwürfe. Darunter befindet sich der Erlass 81, der das irakische Patentrecht von 1970 ersetzt. Der Erlass über «Patente, Industriemuster, unveröffentlichte Informationen, integrierte Schaltkreise und Pflanzensorten» stellt gültiges und bindendes Recht dar und könnte die (Ernährungs-)Souveränität des Landes so nachhaltig beeinträchtigen wie keine andere politische Intervention aus Washington.

Das vom irakischen Parlament ratifizierte Gesetz erklärt die seit Jahrtausenden gepflegte Tradition von Nachbau und Saatguttausch de facto für illegal und forciert das Eindringen der Saatgutkonzerne in den Irak.

In das ursprüngliche irakische Patentgesetz wurde zu diesem Zweck ein neuer Abschnitt über den «Schutz neuer Pflanzensorten» eingefügt. Der Nachbau dieser neuen Sorten ist strikt verboten. Gleichzeitig werden den Bauern drakonische Strafen für die Verletzung des Nachbauverbotes, Handel oder Aufbewahrung geschützter Pflanzensorten angedroht. Und schliesslich wird in Erlass 81 ausdrücklich der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen gestattet.

Von den US-Besatzern wird das neue Gesetz als notwendiger Schritt dargestellt, «um die Versorgung des Irak mit hochwertigem Getreide zu sichern», den «Wiederaufbau der irakischen Landwirtschaft» voranzutreiben und den Beitritt des Landes zur Welthandelsorganisation WTO zu erleichtern. Das neue, von den USA erzwungene Patentgesetz führt zu diesem Zweck ein System von Monopolrechten an Saatgut und Privateigentum an biologischen Ressourcen ein, das die irakische Verfassung bislang verboten hatte. Die darin enthaltenen Sortenschutzrechte sind eine Art geistiger Eigentumsrechte, die einem Patent auf Pflanzensorten gleichkommen.

Der Erlass 81 geht aber darin weit über bereits bestehende internationale Vereinbarungen wie etwa das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen hinaus. Dieses schützt zwar die «geistigen» Eigentumsrechte von Pflanzenzüchtern und legt die Zahlung von Lizenzgebühren bei registrierten Sorten fest. Es erlaubt den Bauern jedoch, von der Ernte Saatgut zu behalten und es im nächsten Jahr ohne neuerliche Zahlung von Lizenzgebühren auszusäen. Ausserdem dürfen Landwirte dieses Saatgut auch für Weiterzüchtungen verwenden. Der Erlass 81 hingegen verbietet explizit und ohne jede Einschränkung die Wiederaussaat von geschützten Sorten. Produktion, Reproduktion, Verkauf, Export und Import geschützter Pflanzensorten sind danach ausschliesslich den Saatgutkonzernen vorbehalten.

Verschärfung des Sortenschutzes

Die «Reform» der Landwirtschaft wird vor allem von der US-amerikanischen Agentur für internationale Entwicklung (USAID) vorangetrieben, die seit Oktober 2003 ein «Landwirtschaftliches Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramm für den Irak» leitet.

Ziel ist, die Geschäftsbedingungen für Unternehmen im Agrarbereich zu verbessern und so Märkte für Agrarprodukte und entsprechende Dienstleistungen aus Übersee zu schaffen.

Dieses Landwirtschaftsprogramm hat nichts mit dem Wiederaufbau innerstaatlicher Wirtschaftsstrukturen und -kapazitäten zu tun, sondern unterstützt mit Billigung der Besatzungsmächte die Konzerne dabei, den irakischen Markt zu übernehmen. Der von Bremer geschaffene rechtliche Rahmen stellt die dauerhafte Beherrschung der irakischen Wirtschaft durch die USA auch für den Fall sicher, dass sich die US-amerikanischen Truppen in absehbarer Zeit aus dem Irak zurückziehen.

Der Erlass 81 steht in Zusammenhang mit einer rabiaten neoliberalen Umstrukturierung der irakischen Wirtschaft. Nutzniesser dieses Umbaus sind ausschliesslich grosse, transnationale Konzerne. So wird beispielsweise in einem anderen Dekret (Erlass 39) verfügt, dass ausländische Investoren die gleichen Rechte auf dem irakischen Binnenmarkt besitzen wie die IrakerInnen selbst.

Wie jedoch kommen Industriesorten oder genmanipulierte Pflanzen der Agro- und Gentechnikkonzerne in den Irak? Zum einen geschieht dies über die Nahrungsmittelhilfe des Welternährungsprogramms der Uno. Hauptsponsor des Welternährungsprogramms sind traditionell die USA, die auf diese Weise ihre massiven Agrarüberschüsse – vor allem genmanipulierter Mais und Soja – entsorgen, für die es auf dem Weltmarkt keinen Käufer gibt.

In Mexiko wurde auf diese Weise innerhalb weniger Jahre ein bedeutender Teil des traditionellen Saatgutes mit Genmais verschmutzt. Denn diese «Nahrungsmittelhilfe» ist nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet und wird von den nicht informierten Bauern als Saatgut verwendet. Patentierte Gentech-Pflanzen und andere geschützte Industriesorten können so leicht überall auf der Welt verbreitet werden.

Gezielte Kontamination wird von der Agro-Industrie als ein entscheidendes Mittel angesehen, den weltweiten Widerstand gegen die Gentechnik zu brechen. Auf einem Gentechnikkongress im Jahre 1999 etwa präsentierte der US-amerikanische Monsanto-Konzern ein Zukunftsszenario, in dem binnen fünfzehn bis zwanzig Jahren sämtliches Saatgut auf der Welt gentechnisch verändert und damit patentiert sein wird. Um dies zu erreichen, müsse der Konzern laut der Unternehmensberatungsfirma Arthur Andersen Einfluss auf die US-Regierung nehmen. Deren Rolle solle es sein, genmanipulierte Produkte auf die Märkte der Welt zu bringen, bevor sich Widerstand regt. «Die Industrie hofft darauf, dass der Markt im Lauf der Zeit so überschwemmt wird, dass man nichts mehr dagegen tun kann. Man findet sich einfach damit ab», sagte der Vertreter eines Biotechnologieunternehmens.

Eine weitere Möglichkeit des Eindringens geschützter oder genmanipulierter Pflanzen in die Landwirtschaft des Irak ist die so genannte Anbauhilfe. Ein Beispiel: Im Rahmen eines 107 Millionen Dollar teuren Projektes, das von der texanischen A&M-Universität durchgeführt wird, sollen irakische Bauern im Anbau geschützter «Hochertragssorten» von Gerste, Erbsen und Weizen unterrichtet werden. Welche Art von Pflanzen bei diesem Projekt propagiert wird, daran lässt die Selbstbeschreibung der Universität keinen Zweifel. In ihrem Internetauftritt bezeichnet sie sich als eine weltweit führende Kraft in der landwirtschaftlichen Biotechnologie, in den USA ein Synonym für Gentechnik. Zweifellos wird es für die irakischen Bauern zunächst grosszügige Unterstützungen oder Kredite für den Kauf von Industriesaatgut und der dazugehörigen Agrarchemikalien geben.

Gezielte Kontamination

Schliesslich erstreckt sich der Geltungsbereich von Erlass 81 auch auf solche Pflanzensorten, die gleiche oder ähnliche Charakteristiken wie die geschützten Industriesorten besitzen. Damit können auch traditionelle irakische Landsorten unter das Diktat von Pflanzenpatenten fallen.

Proben dieser Pflanzensorten wurden seit den siebziger Jahren in der nationalen Genbank in Abu Ghraib vor den Toren Bagdads gesammelt. Wahrscheinlich sind alle diese Proben während der Kriege verloren gegangen. Allerdings besitzt das in Syrien ansässige International Centre for Agricultural Research in Dry Areas (Icarda) immer noch Ableger mehrerer irakischer Pflanzensorten.

In der Vergangenheit wurde Pflanzenmaterial, das sich im Besitz eines der internationalen Agrarforschungsinstitute befand, unter der Hand an Wissenschaftler aus den Industrieländern weitergegeben, die sich aus diesem Material entwickelte Pflanzen dann patentieren liessen.

Diese Form von Biopiraterie wird durch Gesetze über geistige Eigentumsrechte gefördert, die traditionelles Wissen von Bauern nicht berücksichtigen und einem Züchter praktisch uneingeschränkte Rechte verleihen, wenn er behauptet, auf der Grundlage des Pflanzenmaterials und des Wissens genau jener Bauern etwas Neues geschaffen zu haben.

So ist es Unternehmen möglich, eine Pflanzensorte zu entwickeln, welche spezifische Charakteristiken, beispielsweise eine Resistenz gegen eine im Irak vorkommende Pflanzenkrankheit, besitzt. Diese Eigenschaft könnte dann patentiert werden, obwohl es im Irak möglicherweise seit hunderten von Jahren Sorten gibt, die die gleiche Resistenz besitzen.

Monopole auch auf Werkzeuge

Welche Möglichkeit haben Iraks BäuerInnen, mit dieser Situation umzugehen? Das neue Patentrecht macht es irrelevant, ob der Anbau absichtlich oder unabsichtlich, aufgrund von technischer Kontamination oder Auskreuzung stattfindet: Sobald eine Pflanze patentiertes Genmaterial in sich trägt, gehört sie der Firma, die dieses Material patentiert hat. Wenn ein irakischer Bauer also traditionelles Saatgut benutzt und die geschützte oder patentierte Sorte eines Nachbarn auf seine Pflanzen auskreuzt, macht er sich strafbar. Die Folgen dieser Patentrechtsverletzung können den betreffenden Landwirt um seine Existenz bringen. Erlass 81 sagt dazu: «Das Gericht kann die Konfiszierung der Ernte als auch der Materialien und Werkzeuge anordnen, die zur Verletzung des Schutzes der Sorte genutzt wurden. Das Gericht kann auch die Vernichtung der Ernte anordnen.» Das bedeutet, dass ein Landwirt, der nichts anderes macht als das, was BäuerInnen seit dem Beginn der Zivilisation tun, nämlich einen Teil seiner Ernte wieder auszusäen, nicht nur diese und alle aus ihr gewonnenen Produkte wie Brot etc. verlieren kann, sondern auch seinen Traktor, Pflug oder Lagermöglichkeiten. Politische Souveränität wird für den Irak noch lange eine Illusion bleiben, doch sein Recht auf Ernährungssouveränität ist durch diese neuen Regelungen zur Unmöglichkeit geworden.

Andreas Bauer ist Gentechnikexperte am Umweltinstitut München (www.umweltinstitut.org). Dieser Artikel wurde unter dem Titel «Patente statt Bomben» in einer längeren Version im Sommer 2005 in der Institutszeitschrift «Umweltnachrichten» veröffentlicht.

Siehe auch das WOZ-Dossier Globale Landwirtschaft.