Was weiter geschah: «Standortfucktor Winterthur»

Nr. 18 –

Im Fall von Angela D. kommt es nun doch zu einem Strafverfahren gegen die Stadtpolizei Winterthur und die Kantonspolizei Zürich. Das Zürcher Obergericht hat eine Beschwerde der jungen Winterthurerin gutgeheissen. Sie war an der Tanzdemo «Standortfucktor Winterthur» im Jahr 2013 am Auge schwer verletzt worden, höchstwahrscheinlich durch ein Gummigeschoss.

Sie erstattete Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und schwerer Körperverletzung gegen die Polizei. Die zuständige Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland eröffnete kein Strafverfahren, sondern beauftragte die Stadtpolizei Zürich mit einer Voruntersuchung. Basierend auf diesem Bericht blockte sie schliesslich ein Strafverfahren mit einer sogenannten Nichtanhandnahmeverfügung ab.

Mit Beschluss vom 17. April hat das Obergericht nun die Verfügung der Staatsanwaltschaft Winterthur aufgehoben und sie ermächtigt, eine Strafuntersuchung gegen «einstweilen unbekannte Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich und der Stadtpolizei» zu eröffnen.

Die Staatsanwaltschaft hat auch formale Fehler begangen. So hätte sie laut Obergericht zwingend eine Strafuntersuchung eröffnen und dazu eine Ermächtigung beim Obergericht einholen müssen, weil Polizeibeamte angezeigt worden sind.

Das Obergericht hat die Voruntersuchung und die Verfügung der Staatsanwaltschaft richtiggehend zerzaust. Es sei nicht erwiesen, dass kein hinreichender Verdacht für eine Straftat seitens der Polizei bestehe. Zur Verhältnismässigkeit des Einsatzes von Gummischrot hält das Gericht fest: «Beim vorliegenden Stand der Untersuchung kann zumindest nicht festgestellt werden, dass die Befehle für den Einsatz von Gummischrot eindeutig verhältnismässig waren, regelkonform ausgeführt wurden und deswegen keinen Straftatbestand erfüllen.»

Im Gegensatz zur Voruntersuchung der Stadtpolizei Zürich hält das Obergericht es für durchaus wahrscheinlich, dass die Augenverletzung von einem Gummigeschoss herrühre. Andere Ursachen seien zwar möglich, «erscheinen aber weniger wahrscheinlich als ein Gummigeschoss».

Nachtrag zum Artikel «Polizei spricht 
Polizei von jeglichem Fehlverhalten frei» 
in WOZ Nr. 16/2015 .