Französischer Nachrichtendienst: Ein Algorithmus soll Terrorverdächtige finden

Nr. 18 –

Er werde höchstpersönlich beim Verfassungsgericht Einspruch erheben. Und zwar gegen den Gesetzestext über den Nachrichtendienst und die Nachrichtenerfassung. Das kündigte Frankreichs Präsident François Hollande am 19. April bei einem Fernsehauftritt an. So etwas gab es vorher noch nie, handelt es sich doch um einen Gesetzesentwurf, den seine «eigene» Regierung erarbeitet hatte. Am 16. April wurde der Entwurf in erster Lesung angenommen, am 5. Mai steht die definitive Abstimmung an.

Zu den meistdiskutierten Artikeln des Gesetzes zählt Paragraf zwei: Er zwingt Provider, den ganzen Datenverkehr durch «black boxes» laufen zu lassen: Anhand von Datenprofilen, die etwa auf der Verwendung von wiederkehrenden Stichwörtern beruhen, soll herausgefiltert werden, welche NutzerInnen der Geheimdienst näher beobachten soll. Die Journalistin, die zum Islamischen Staat recherchiert, droht dabei eher im Schleppnetz hängen zu bleiben als der Dschihadist, der als Gast in Internetcafés arbeitet.

Der Entwurf enthält aber noch andere brisante Aspekte. So soll den Polizei- und Nachrichtendiensten die Nutzung von Imsi-Catchern erlaubt werden. Dabei handelt es sich um tragbare Geräte, die sich als Handyantennen ausgeben und so alle sich in der Nähe befindenden Mobiltelefone identifizieren können – etwa um den Tatort eines Verbrechens herum. Damit wäre es beispielsweise aber auch möglich, TeilnehmerInnen einer Demonstration zu erfassen. Imsi-Catcher, die übrigens in der Schweiz bereits zum Einsatz kommen, können auch zum Abhören von Gesprächen eingesetzt werden. Der Clou: Das Gerät speichert seine Aufträge nicht. Eine Kontrolle, ob das Gerät missbräuchlich verwendet wurde, ist daher unmöglich.

Ob es Hollande bei seiner Ankündigung auch um diese Probleme geht, ist unklar. Eher versucht der Präsident wohl, nachträglich Verantwortung abzuschieben. Sicher ist auch, dass er prophylaktisch anderen Verfahren den Wind aus den Segeln nehmen möchte: Bereits werden zahlreiche Verfassungsbeschwerden erwartet.