Gentechnik: Bis niemand mehr weiss, was im Gemüse steckt

Nr. 11 –

Neue Züchtungsverfahren arbeiten mit Gentechnik, ohne dass sich das hinterher nachweisen lässt. Schweizer EthikerInnen sind skeptisch – doch viel entscheidender ist, was die EU-Kommission meint.

Gentechfrei – doch lässt sich das auch in Zukunft garantieren? Noémi Uehlinger von der Biozüchtungsfirma Sativa kontrolliert Broccoli- und Chinakohlpflanzen.

Es geht gerade rasend schnell. In der Biotechnologieszene herrscht Goldgräberstimmung: Das Erbgut einer Pflanze lässt sich dank immer leistungsfähigerer Computer im Eiltempo entschlüsseln. «Was früher Jahre gedauert hätte und noch kürzlich ein paar Wochen, kriegt man heute in fünfzehn Minuten hin», schreibt die deutsche Wissenschaftsjournalistin Christiane Grefe. ForscherInnen entwickeln neue Züchtungsverfahren, die die Frage aufwerfen: Ist das nun Gentechnik oder nicht?

Bis vor kurzem war es einfach. Gentechnik hiess meistens Transgenese: die Übertragung eines Gens von einer Art auf die andere. Skandalträchtig wie beim Projekt des brasilianischen Künstlers Eduardo Kac, der mit Erbgut von Quallen ein phosphoreszierendes Kaninchen designte. Oder wie in vielen Ländern alltäglich der Bt-Mais, der dank Bakteriengenen ein Gift gegen Fressfeinde produziert. Doch die neuen Züchtungsverfahren funktionieren anders. Da werden Gene abgeschaltet, künstliche Genomabschnitte in Zellen eingesetzt – oder transgene Pflanzen entstehen zwar während des Verfahrens, werden aber weitergezüchtet, bis keine Fremdgene mehr da sind. Im Endprodukt ist die Gentechnik dann nicht nachweisbar.

«Die neuen Verfahren sollen viel präziser sein als die alte Gentechnik», sagt Eva Gelinsky von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut). «Unbedenklich sind sie deshalb aber noch lange nicht.»

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH), der Gelinsky angehört, hat diese Woche einen Bericht zu den neuen Züchtungsverfahren veröffentlicht. Er liest sich haarspalterisch, weist aber auf wichtige Punkte hin. So plädiert er für die konsequente Risikobeurteilung – je weiter ein Verfahren von natürlichen Abläufen entfernt sei, desto weniger könne man auf Erfahrungswissen zurückgreifen. Auch dürfe niemand gezwungen werden, etwas zu essen, das er oder sie nicht wolle – das mache Kennzeichnung nötig. Und: «das Sammeln und Horten von Datenmengen verändert (…) das Verständnis dessen, was eine Pflanze ist». Sie werde zunehmend als «blosses Informationsaggregat» betrachtet – eine eingeengte Sichtweise, die die technikintensive Züchtung fördere.

«Welche Züchtung wollen wir?»

Dieser Punkt ist für Eva Gelinsky – die sich hier nicht im Namen der ganzen EKAH äussert – wichtig. «Welche Züchtung wollen wir? Prestigeträchtige Hightechzüchtung für die industrialisierte Landwirtschaft? Oder eine für die Bedürfnisse des ökologischen Landbaus?» Die umstrittenen Verfahren seien «ein neuer Aufguss der alten Gentechnik» und zeugten von der gleichen eingeschränkten Denkweise: «Eine wichtige Eigenschaft ist auch bei den neuen Züchtungen die Resistenz gegen Herbizide.»

Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) hat schon letztes Jahr einen Bericht zu den neuen Verfahren veröffentlicht. Im Gegensatz zur EKAH liegt sie ganz auf der Linie des Agrobusiness: Wenn sich die gentechnischen Veränderungen im Endprodukt nicht mehr nachweisen liessen, solle die Pflanze nicht mehr als gentechnisch veränderter Organismus gelten.

Was ist entscheidend, Entstehungsprozess oder Endprodukt? Ein gutes Beispiel für eine prozessorientierte Kennzeichnung ist das Biolabel: Es garantiert unter anderem, dass keine Kunstdünger oder synthetischen Pestizide eingesetzt werden. Viele Studien zeigen, dass Bioprodukte auch qualitativ besser sind – doch dafür bürgt das Label nicht. Prozessorientierung entsprechend auf Gentechnik anzuwenden – wie es auch das Gentechnikgesetz vorsieht –, heisst: Alles, was mit gentechnischen Verfahren hergestellt wird, ist Gentechnik.

Wie geht es weiter? Viel entscheidender als der EKAH-Bericht wird eine schon lange angekündigte Mitteilung der EU-Kommission sein, die für sieben neue Verfahren definieren soll, ob sie als Gentechnik gelten. Gelinsky ist skeptisch: «Die EU-Kommission ist als industrienah bekannt. Ihre Mitglieder wissen: Wenn sie alle sieben Verfahren als Gentechnik einstufen, ist das Business in Europa vorbei.» Es gebe Befürchtungen, dass die Kommission auch das geplante USA-EU-Freihandelsabkommen TTIP im Blick habe. «Ich halte das für plausibel, denn natürlich ist die Gentechnikskepsis in Europa aus der Sicht der USA ein Handelshemmnis.»

Importe ohne Kennzeichnung

Was die EU-Kommission beschliesst, betrifft uns sehr direkt: Bei manchen Pflanzen, etwa Raps, importiert die Schweiz fast das gesamte Saatgut, ebenso drei Viertel der Gemüsesetzlinge und natürlich eine Menge Lebensmittel. Was in der EU nicht als Gentechnik gilt, wird nicht gekennzeichnet, kann also unerkannt in der Schweiz landen.

Für die Biobranche ist das ein grosses Problem, etwa für die Biozüchtungsfirma Sativa in Rheinau ZH. Als Sativa vor einigen Jahren begann, Zuckermais zu züchten, liessen die ZüchterInnen das Ausgangsmaterial analysieren. «Dabei fanden wir Sorten, die mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt waren, und sortierten sie aus», sagt die Züchterin Noémi Uehlinger. «Aber wie sollen wir Pflanzen aussortieren, in denen man die Gentechnik nicht nachweisen kann? Sie müssen unbedingt gekennzeichnet werden. Wir wollen nicht, dass sie im Biobereich landen.»