Gentechnik: «Ein Moratorium ist weiterhin nötig»

Nr. 50 –

Wie sieht die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft aus? Zwei Jahre vor Ablauf des Moratoriums lanciert die Ethikkommission mit einem Bericht die Diskussion um die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen.

«Das NFP 59 bringt uns in Bezug auf das Moratorium nicht weiter», sagt Florianne Koechlin, Mitglied der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH). Sie nennt das Nationale Forschungsprogramm zu Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (NFP 59) einen «Misserfolg». Die EKAH hat am Montag ihren Bericht zu den ethischen Anforderungen an die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GV-Pflanzen) präsentiert. Sie kommt zum Schluss, dass für die angemessene Risikobeurteilung nach wie vor die notwendigen Daten fehlen.

Ende 2005 hatte der Bundesrat das NFP 59 lanciert, um ebendiese Wissenslücken zu schliessen. Im November 2013 läuft das Moratorium aus, das eine kommerzielle Freisetzung von GV-Pflanzen verbietet. Für Koechlin ist klar: «Ein Moratorium ist weiterhin nötig.»

Verkürzte Sicht auf die Gentechnik

Beat Keller, der die NFP-59-Freisetzungsversuche mit GV-Weizen geleitet hat, kritisiert das Vorpreschen der EKAH: «Die Kommission hätte noch die Präsentation unseres Schlussberichts Mitte 2012 hätte abwarten können. Sie befürchtet wohl, dass mit Ende des Moratoriums gleich die ersten gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.» Das aber sei gar nicht möglich wegen der Länge eines allfälligen Zulassungsverfahrens. Der Bericht verteidige vor allem die Vorgaben des Gentechnikgesetzes.

Tatsächlich wehrt sich die EKAH dagegen, dass das im Gesetz vorgegebene schrittweise Verfahren vom Labor bis zum kommerziellen Anbau aufgeweicht wird zugunsten von vereinfachten Bewilligungsverfahren. «Auch die EU schreibt das Step-by-step-Verfahren vor, in der Praxis wird es aber zunehmend ausgehöhlt», so Koechlin. Und in den USA sei ein neuer GV-Mais namens Smart Stax praktisch ohne Freilandversuche direkt auf den Markt gekommen.

Begründet werden solche Entscheide mit einer ganz spezifischen Perspektive auf GV-Pflanzen, dem sogenannten Äquivalenzmodell. Es begreift eine GV-Pflanze als Summe aus der Ausgangspflanze und den zusätzlichen, gentechnisch eingefügten Eigenschaften. Entsprechend werden für eine Risikoabschätzung nur Parameter überprüft, die mit den eingefügten Eigenschaften in Verbindung stehen: Bauen sich Toxine im Boden ab? Wirken sie sich negativ auf andere Organismen aus?

Dem Smart-Stax-Mais etwa hat der US-Konzern Monsanto zwei Herbizidresistenzen und sechs Bt-Toxine gegen Insekten zugefügt. Alle acht Gene wurden schon als Einzelbestandteile von GV-Pflanzen getestet und gelten deshalb als unbedenklich. «Die meisten Forscher gehen vom Äquivalenzmodell aus», so Keller.

Die EKAH jedoch weist dieses Modell zurück. Es verkenne nicht nur die komplexen Zusammenhänge innerhalb von Zellen und Organismen, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen der Pflanze und ihrer Umwelt. GV-Pflanzen könnten nicht nur unbeabsichtigte, sondern auch unerwünschte Auswirkungen haben. Der Umgang mit ihnen stelle deshalb eine typische Risikosituation dar. Das wiederum bedinge, dass Szenarien über die Wahrscheinlichkeit möglicher Folgeschäden entwickelt werden müssten. Die Daten, die aus Freilandversuchen in der Schweiz gewonnen werden, reichten dazu nicht aus. «Sie liefern Aussagen über Einzelfälle, erlauben aber kaum Aussagen über Eintrittswahrscheinlichkeiten von Schadensszenarien.» Keller kontert: «Nicht alles, was unbekannt ist, ist auch sicherheitsrelevant.»

Die EKAH hingegen ist der Ansicht, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nur so weit versuchsweise kommerziell freigesetzt werden dürfen, wie das Risiko aufgrund des bestehenden Wissens auch tatsächlich eingeschätzt und allfällig Betroffenen zugemutet werden kann. Im Bericht pocht sie dabei gleich mehrmals auf die Schutzpflichten des Staats. So erinnert sie daran, dass das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Wahlfreiheit für Produzentinnen und Konsumenten zu garantieren sei, und zwar im Sinn des sogenannten Abwehrrechts: Der Staat muss gentechnikfreie Landwirtschaft gewährleisten können.

«GV-Pflanzen sind keine Lösung»

Für den Fall, dass eine Koexistenz, also ein Nebeneinander von GV-Pflanzen sowie konventionellem Anbau und Biolandwirtschaft, in der Schweiz praktikabel sein sollte, heisst das: Die Kosten, die entstehen, wenn Mindestabstände zwischen Feldern zu Nutzungsbeschränkungen führen oder wenn der getrennte Warenfluss vom Feld bis ins Supermarktregal garantiert werden soll, haben jene BäuerInnen zu tragen, die GV-Pflanzen anbauen wollen.

«Wir brauchen eine problemorientierte Agrarforschung», sagt Koechlin. «Nicht für teure, wenig aussagekräftige Freisetzungsexperimente, sondern um der wachsenden Ressourcenknappheit in der Landwirtschaft zu begegnen. Gentechnisch veränderte Pflanzen bringen meiner Meinung nach auf lange Sicht keine Lösungen.»

Siehe auch das WOZ-Dossier zur Agrarpolitik.