Neues vom Nachrichtendienst: Die Schweiz als «fremde Macht» in Deutschland

Nr. 18 –

«Verbotener Nachrichtendienst dient dem Interesse von Staaten, die ihn betreiben …» So zumindest steht es im Bericht «Sicherheit Schweiz 2017» des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB). Als Militärminister Guy Parmelin und NDB-Chef Markus Seiler den Bericht am Dienstag vorstellten, war dieser Satz bereits in die Rubrik «Unfreiwillige Komik» gerutscht.

Denn am Freitag letzter Woche hatte die deutsche Bundesanwaltschaft einen freien Mitarbeiter des Geheimdiensts in Frankfurt am Main verhaften lassen. Bereits seit 2012 war der frühere Zürcher Stadtpolizist, zwischenzeitliche Mitarbeiter des UBS-Sicherheitsdiensts und heutige «Privatermittler» Daniel M. auf Mandatsbasis für den NDB tätig gewesen. Er sollte deutsche SteuerfahnderInnen auskundschaften, die seit 2010 CDs mit Schweizer Bankdaten kauften.

Juristisch gesehen betrieben die deutschen FahnderInnen hierzulande verbotenen «wirtschaftlichen Nachrichtendienst». Ihr Treiben sorgte aber dafür, dass SteuerhinterzieherInnen zur Kasse kamen und das Bankgeheimnis – jedenfalls in den Beziehungen zur Europäischen Union – hinfällig wurde. Im Mai 2015 haben die Schweiz und die EU ein Abkommen über den automatischen Bankdatenaustausch geschlossen, das 2018 wirksam wird. So ist der Auftrag, mit dem der NDB Herrn M. losschickte, ohnehin sinnlos. Das Bankgeheimnis kann auch durch Spionage nicht mehr gerettet werden.

«Der NDB kann Informationen im Ausland verdeckt beschaffen», heisst es im Nachrichtendienstgesetz, das demnächst in Kraft treten soll. Selbst wenn der Auftrag, den der Dienst an M. erteilt hat, nach künftigem Schweizer Recht legal sein sollte, so ist sein Handeln in Deutschland definitiv illegal. Dort sitzt M. wegen des dringenden Verdachts der «geheimdienstlichen Agententätigkeit für eine fremde Macht» in U-Haft.

«Verbotener Nachrichtendienst dient dem Interesse von Staaten, die ihn betreiben», schreibt der NDB. In diesem Fall stimmt nicht einmal das.