Türkischer Angriff auf Syrien: Nur scheinheilige Bekundungen

Nr. 4 –

Ankaras militärisches Vorgehen gegen die KurdInnen ist ein weiterer Schritt bei der Erosion des Völkerrechts. Die anderen Akteure verstecken sich hinter Appellen.

Seit dem vergangenen Wochenende geht die türkische Armee im Norden von Syrien gegen die KurdInnenmiliz YPG vor – und verstösst damit gegen das in der Uno-Charta festgelegte zwischenstaatliche Gewaltverbot. Ihr Angriff auf die kurdische Enklave Afrin ist völkerrechtswidrig; die zwingend erforderlichen Voraussetzungen für die beiden von der Charta erlaubten Ausnahmen liegen nicht vor. So gibt es kein Mandat des Uno-Sicherheitsrats, das eine militärische Gewaltanwendung legitimieren würde. Und weil die Türkei nicht angegriffen wurde, kann sie sich auch nicht auf das «Recht zur militärischen Selbstverteidigung» berufen. Selbst in einem solchen Fall hätte Ankara nach zunächst eigenen militärischen Massnahmen zur Selbstverteidigung inzwischen längst den Uno-Sicherheitsrat um Beistand ersuchen müssen – so sieht es die Charta vor.

Keine kritische Diskussion

Ankaras Vorgehen und die bisherigen internationalen Reaktionen darauf markieren einen weiteren Schritt bei der Erosion des Völkerrechts. Begonnen hat dieser Prozess bereits nach dem Ende des Kalten Kriegs: mit dem Luftkrieg der Nato gegen Serbien im Frühjahr 1999. Immerhin musste das Militärbündnis diesen Krieg noch als «humanitäre Intervention» zugunsten der unter serbischen Menschenrechtsverletzungen leidenden KosovoalbanerInnen verkaufen und als «Notfallausnahme» vom Völkerrecht rechtfertigen, weil ein Kriegsmandat des Uno-Sicherheitsrats wegen des Vetos der beiden ständigen Ratsmitglieder Russland und China nicht zu bekommen war.

Die Erosion setzte sich auch im Anschluss an die Terroranschläge vom 11. September 2001 fort. In der Präambel zu seiner Resolution am Tag nach dem Angriff erklärte der Sicherheitsrat zwar, die USA hätten «das Recht zur Selbstverteidigung». Entgegen weitverbreiteten Behauptungen erteilte er den USA aber kein Mandat zur militärischen Gewaltanwendung. Ob die Anschläge – wie von der Bush-Regierung damals behauptet – einen «bewaffneten Angriff» im Sinne der Uno-Charta darstellten, ist bis heute umstritten.

So waren die Luftangriffe gegen Lager des Terrornetzwerks al-Kaida in Afghanistan, mit denen die USA Anfang Oktober 2001 – also erst mit einer Verzögerung von vier Wochen – auf die Anschläge reagierten, völkerrechtlich zumindest sehr fragwürdig. Dasselbe gilt für zahlreiche weitere militärische Massnahmen – beispielsweise die Drohnenangriffe der USA – im Rahmen des «globalen Kriegs gegen den Terror», der seither ohne Aussicht auf Erfolg und sein Ende fortgesetzt wird. Weil die Regierungen fast aller 193 Uno-Staaten diesen Krieg jedoch für richtig halten, findet darüber kaum eine kritische Diskussion statt.

Stillhalten oder grünes Licht

Heftig umstritten hingegen war der völkerrechtswidrige Irakkrieg der USA und Britanniens im Jahr 2003. Vergeblich bemühten sich die beiden Mächte über ein Jahr lang intensiv um ein Mandat des Uno-Sicherheitsrats. Das hat die Regierung von Recep Tayyip Erdogan im aktuellen Fall nicht einmal versucht. Sie rechtfertigt ihren Krieg gegen die YPG als «Bekämpfung von Terroristen», obwohl es – anders als am 11. September 2001 in den USA – keinen Anschlag der YPG auf dem Territorium der Türkei oder gegen irgendwelche andere türkische Ziele gegeben hat.

Eine neue negative Qualität im Prozess der Erosion des Völkerrechts ist zudem, dass gewichtige andere Länder, darunter Russland, die USA, Syrien und Deutschland, dem Erdogan-Regime im Vorfeld der Invasion ihr Stillhalten, grünes Licht oder gar aktive Unterstützung signalisierten. Die Regierungen Putin und Assad erhielten im Gegenzug Ankaras Verzicht auf weitere Kritik an der Offensive der syrischen Regierungstruppen gegen einst von der Türkei unterstützte islamistische Rebellen in der Provinz Idlib. Die deutsche Bundesregierung duldet ausdrücklich Ankaras Einsatz der von Deutschland gelieferten Leopard-Panzer bei der Invasion in Nordsyrien. Und jetzt verstecken sich alle genannten Akteure hinter scheinheiligen Bekundungen der «Sorge» über diesen Krieg und seine Opfer sowie hinter verlogenen «Appellen zur Mässigung an beide Seiten». So wird das Völkerrecht zu Grabe getragen.