Was weiter geschah: Hülya Emec sitzt fest

Nr. 6 –

Am 3. Februar erhielt die Juristin Nesrin Ulu einen Zwischenentscheid vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer): Ihre Beschwerde gegen die Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM), auf das Asylgesuch der Journalistin Hülya Emec nicht einzutreten, hat aufschiebende Wirkung. Vorerst wird die Kurdin also nicht ausgeschafft. Die Asylunterkunft am Zürcher Flughafen darf sie dennoch nicht verlassen.

An den düsteren Aussichten ändert sich also wenig: Nach wie vor droht Emec eine Ausschaffung nach Brasilien, wo sie sich vor der Ankunft in der Schweiz einige Tage lang aufgehalten hatte. Mehrfach hat das BVGer im letzten Jahr Wegweisungsentscheide des SEM nach Brasilien bestätigt – weil das Land über «ein funktionierendes Rechtssystem» verfüge, wie es in zwei öffentlich einsehbaren Urteilen heisst.

Selbst wenn Emec in Brasilien ein Asylgesuch stellen könnte, ist ein positiver Entscheid nicht garantiert. Stattdessen droht eine Kettenausschaffung nach Georgien, wo sie sich zuvor kurz aufgehalten hatte. Oder in die Türkei, wo ihr über sieben Jahre Haft drohen. Selbst wenn sie in Brasilien Asyl erhielte: Die Sicherheitslage dort ist für Geflüchtete schwierig. Amnesty International hat 2017 kritisiert, dass Geflüchtete beim Zugang zu medizinischer Versorgung diskriminiert würden.

Mittlerweile haben über 2000 Personen eine Onlinepetition unterschrieben, in der die Schweizer Behörden zum Eintreten auf Emecs Asylgesuch aufgefordert werden. Der öffentliche Druck nimmt also zu. Der politische Druck dürfte bald folgen.

Nachtrag zum Artikel «Flucht in die Zürcher Transitzone» in WOZ Nr. 5/2018 .