Schweizer Asylpolitik: Flucht in die Zürcher Transitzone

Nr. 5 –

Für ihre journalistische Arbeit ist die Kurdin Hülya Emec in der Türkei zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach einer Odyssee um die halbe Welt landete sie in der Schweiz. Nun droht ihr die Ausschaffung.

«Was soll ich sagen, mir geht es den Umständen entsprechend», sagt Hülya Emec am Telefon. Seit über zwei Wochen sitzt die 28-jährige Kurdin in einer Asylunterkunft in der Transitzone des Zürcher Flughafens fest.

Am 15. Januar war Emec in der Schweiz gelandet – völlig entkräftet, nach einer wochenlangen Odyssee um die halbe Welt. Eine Psychologin attestierte ihr eine posttraumatische Belastungsstörung. Am 18. Januar stellte Emec ein Asylgesuch, denn von Anfang an war die Schweiz ihr Ziel gewesen. Doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) trat gar nicht erst darauf ein: Weil sie aus São Paulo eingereist war, droht Emec die Rückschaffung nach Brasilien.

Als Terroristin verurteilt

Hülya Emec war schon einmal inhaftiert: 2009, als sie noch Gymnasialschülerin in Istanbul war, wurde sie an einer Demonstration verhaftet. Mehr als zwei Jahre verbrachte die junge Frau ohne Gerichtsurteil in Untersuchungshaft. «Das war für mich der Wendepunkt», sagt sie heute. Nach ihrer Freilassung habe sie angefangen, als Journalistin zu arbeiten, vor allem für kurdische Medien, aber auch für Halk TV, einen der kemalistischen Oppositionspartei CHP nahestehenden Fernsehsender. «Es ist mir wichtig, als Vertreterin kurdischer Medien wahrgenommen zu werden», erklärt Emec, «aber auch als Stimme der Opposition im Allgemeinen.»

Als solche blieb sie im Fadenkreuz der Justiz – wie viele andere auch: Je nach Schätzung befinden sich heute bis zu 160 JournalistInnen in der Türkei in Haft. 2013 sprach ein Istanbuler Gericht ein Urteil gegen Emec: sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis, wegen «Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation».

Ihr Anwalt zog das Urteil weiter, und Emec blieb Journalistin. Auch dann noch, als sich die Situation nach den Wahlen 2015 und dem Putschversuch 2016 verschärfte. «Insbesondere für kurdische Medienschaffende wurde die Arbeit immer schwieriger», sagt sie. «Aber wir haben gemerkt, dass wir trotz der Repression Dinge verändern können. Und als Journalistin will ich meine Verantwortung wahrnehmen.»

Spätestens seit dem 9. Oktober 2017 ist aber klar, dass sie das in der Türkei vorerst nicht mehr tun kann: Das Kassationsgericht in Ankara bestätigte das Urteil einstimmig. Zeit, um ein humanitäres Visum für die Schweiz zu beantragen, blieb nicht. Hülya Emec tauchte unter: «Im Gefängnis sind Journalisten Folter und Repression ausgesetzt», sagt sie. «Ein weiteres Mal hätte ich das nicht bewältigen können.» Am 3. Januar gelang es ihr, mit einem gefälschten Pass nach Georgien zu fliehen.

Nach einigen Tagen in der Hauptstadt Tiflis buchte Emec einen Flug nach São Paulo: «Irgendwohin, wo ich mit meinem echten Pass legal einreisen konnte.» Bei der Einreise erhielt sie ein Visum, verbrachte fünf Tage in einem Hotel. «Alle sagten, wie gefährlich es auf der Strasse sei, vor allem für Frauen.» Als sie dann trotzdem einmal nach draussen ging, sei sie tatsächlich Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. «Da wurde mir klar, dass ich dort unmöglich als Journalistin würde arbeiten können.» Überstürzt flog sie via Peru in die Dominikanische Republik – wo ihr die Einreise wegen unzureichender Reisedokumente verweigert wurde. Auf dem Rückweg erhielt sie auch in Peru keine Einreiseerlaubnis, wurde stattdessen einen Tag lang am Flughafen von Lima festgehalten. «Zurück in São Paulo, habe ich es nicht mehr länger ausgehalten», sagt Emec. Sie buchte den nächstmöglichen Flug in die Schweiz.

«Die Sachlage ist eigentlich ganz klar: Hülya Emec sollte Asyl erhalten», sagt Juristin Nesrin Ulu vom Verein MOR (Migration Organisation Recht) in Zürich, die Emec zusammen mit Fazil Ahmet Tamer vertritt. Dass dies in Brasilien ebenfalls so eingeschätzt würde, sei aber ungewiss; womöglich würde sie nach Georgien zurückgeschafft. Ein gefährliches Szenario: Von dort sind allein im letzten Jahr zwei politisch Verfolgte an die Türkei ausgeliefert worden. Zwischen Brasilien und der Türkei bestehe zudem ein Rechtshilfeabkommen. «So ist nicht ausgeschlossen, dass Emec aus Brasilien sogar direkt in die Türkei zurückgeschafft wird», sagt Ulu. Und ihr Kollege Tamer fragt: «Sind fünf Tage in Brasilien denn ein echter ‹Aufenthalt›?» Sie sei dort faktisch bloss auf der Durchreise gewesen. Zu Einzelfällen äussere man sich grundsätzlich nicht, erklärt das SEM auf Anfrage.

Allein und unerwünscht

Am Dienstag haben die beiden JuristInnen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dort wird innerhalb weniger Tage entschieden, ob Emec ein Asylverfahren gewährt wird – oder ob sie am Flughafen in Ausschaffungshaft kommt.

In der Schweiz gehe es ihr mittlerweile etwas besser, sagt die Journalistin. «Aber in meiner psychischen Verfassung wäre es sehr schwierig für mich, in Brasilien zurechtzukommen.» Am schlimmsten sei das Gefühl, überall allein und unerwünscht zu sein. «Schon in der Türkei habe ich mit der Ablehnung leben müssen», sagt die Journalistin. «Dann als Geflüchtete auch in Brasilien, der Dominikanischen Republik, in Peru. Und jetzt in der Schweiz.»

Kurdische Unterstützung

Auf der Onlineplattform Campax ist am Dienstag eine Petition für Hülya Emec angelaufen. Darin fordern die Unterzeichnenden das Staatssekretariat für Migration und Justizministerin Simonetta Sommaruga auf, von einer Rückschaffung Emecs nach Brasilien abzusehen und stattdessen auf das Asylgesuch einzutreten.

Bei Redaktionsschluss hatten bereits mehrere Hundert Personen die Petition unterschrieben, viele davon gehören der kurdischen Diaspora in der Schweiz an. Tausende KurdInnen haben zudem am Samstag in Zürich gegen die türkische Militäroffensive im Norden Syriens demonstriert.

Nachtrag vom 8. Februar 2018 : Hülya Emec sitzt fest

Am 3. Februar erhielt die Juristin Nesrin Ulu einen Zwischenentscheid vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer): Ihre Beschwerde gegen die Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM), auf das Asylgesuch der Journalistin Hülya Emec nicht einzutreten, hat aufschiebende Wirkung. Vorerst wird die Kurdin also nicht ausgeschafft. Die Asylunterkunft am Zürcher Flughafen darf sie dennoch nicht verlassen.

An den düsteren Aussichten ändert sich also wenig: Nach wie vor droht Emec eine Ausschaffung nach Brasilien, wo sie sich vor der Ankunft in der Schweiz einige Tage lang aufgehalten hatte. Mehrfach hat das BVGer im letzten Jahr Wegweisungsentscheide des SEM nach Brasilien bestätigt – weil das Land über «ein funktionierendes Rechtssystem» verfüge, wie es in zwei öffentlich einsehbaren Urteilen heisst.

Selbst wenn Emec in Brasilien ein Asylgesuch stellen könnte, ist ein positiver Entscheid nicht garantiert. Stattdessen droht eine Kettenausschaffung nach Georgien, wo sie sich zuvor kurz aufgehalten hatte. Oder in die Türkei, wo ihr über sieben Jahre Haft drohen. Selbst wenn sie in Brasilien Asyl erhielte: Die Sicherheitslage dort ist für Geflüchtete schwierig. Amnesty International hat 2017 kritisiert, dass Geflüchtete beim Zugang zu medizinischer Versorgung diskriminiert würden.

Mittlerweile haben über 2000 Personen eine Onlinepetition unterschrieben, in der die Schweizer Behörden zum Eintreten auf Emecs Asylgesuch aufgefordert werden. Der öffentliche Druck nimmt also zu. Der politische Druck dürfte bald folgen.

Raphael Albisser