#digi: Jedem eine Supernummer

Nr. 48 –

Die Schweizer Verwaltung wird digital umgebaut, und keiner merkt es. Ende vergangener Woche hat der Bundesrat die E-Government-Strategie 2020 bis 2023 verabschiedet. Kurz zusammengefasst steht darin: «digital first». Das ist angenehm. Wer will schon noch vor einem Schalter warten, um auf der Gemeinde seine neue Adresse anzugeben?

Ansonsten stehen in dem Strategiepapier viele Leerformeln wie: «Bund, Kantone und Gemeinden beugen einer digitalen Ausgrenzung vor. Weiter achten sie auf eine Minimierung der Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt.» Es steht aber auch: «Bund, Kantone und Gemeinden organisieren ihre Register so, dass Bevölkerung und Unternehmen Daten nur einmal eingeben müssen und dass diese Daten nur an einem Ort gespeichert werden.»

Klingt nach Effizienzgewinn, hat aber seine heiklen Seiten. Diesen Effizienzgewinn will man etwa mit der 2008 eingeführten neuen AHV-Nummer erzielen, der AHVN13. Dank der dreizehnstelligen Supernummer sollen künftig alle Personen eindeutig und zentral identifizierbar werden. Für die Einführung der zentralen Supernummerverwaltung braucht es allerdings eine Revision des AHV-Gesetzes. Vor kurzem hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zur «systematischen Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden» veröffentlicht.

Interessant ist, dass der Bund diverse Organisationen, die sich kritisch mit Digitalisierung beschäftigen, nicht zur Vernehmlassung eingeladen hat, zum Beispiel die Piratenpartei. Die hatte es trotzdem mitbekommen und sich ungefragt an der Vernehmlassung beteiligt. Sie schreibt: «Die systematische Verwendung der AHVN13 als Identifikator im Rahmen aller möglichen behördlichen Aufgaben sehen wir als sehr grosse Gefahr.» Sie werde diese nicht unterstützen.

Die Organisation grundrechte.ch hält die neue Verwendung der Nummer ebenfalls für gefährlich. Je einfacher Behörden auf alle möglichen Daten zugreifen können, desto leichter wird es, Profile zu erstellen, die den Betroffenen massiv schaden können. Grundrechte.ch warnt deshalb, «es könnten sämtliche Datenschutz-Dämme» brechen. Der Schutz der Privatsphäre sei nicht gratis zu haben, «Kosteneinsparungen zu Lasten von Intimität und Persönlichkeitsrechten können nicht hingenommen werden». Das Supernummergesetz muss noch ins Parlament. Es ist referendumsfähig.