INTEGRATION: Bemühe dich und bleib!

Nr. 32 –

Das Bundesamt für Migration plant neue Anreiz- und Sanktionssysteme zur Integration von AusländerInnen.

Am 14. Juni 2002 hat sich der somalische Politologe Abdu M. am Schalter des Zürcher Migrationsamts mit einem Messer den kleinen Finger der linken Hand abgeschnitten. Mit dieser Selbstverstümmelung protestierte er gegen die neuerliche Verlängerung seines F-Ausweises - seiner endlosen «Vorläufigen Aufnahme». Er sagte: «All unsere Fähigkeiten, unsere Familienstrukturen, die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen werden durch dieses ewige ÐVorläufig-Seinð zerstört und lahm gelegt.» (siehe WOZ Nr. 27/02)

Abdu M.s Protest verwies auf ein Dilemma, das asylpolitische Organisationen schon lange als unmenschlich kritisiert hatten. Einen F-Ausweis erhalten jene Asylsuchenden, die zwar den Kriterien eines Flüchtlingsstatus nicht entsprechen, deren Wegweisung aber unzumutbar respektive völkerrechtlich unzulässig wäre. Wer einen F-Ausweis hat, darf also bleiben, jedoch ohne Lebensperspektive, zum Beispiel ohne arbeiten zu dürfen. Rund 23 000 Menschen leben zurzeit in der Schweiz in einer solchen Lage, und zwar obschon die Erfahrung zeigt, dass rund neunzig Prozent von ihnen langfristig in der Schweiz bleiben werden.

Das soll nun anders werden. Laut dem Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), Eduard Gnesa, «prüft das Justizdepartement derzeit, ob die vorläufig Aufgenommenen (…) den Ausländern mit einer Jahresaufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gleichgestellt werden können». («NZZ am Sonntag», 7. August 2005) Das ergibt Sinn: Wenn vorläufig Aufgenommene arbeiten dürfen, entlastet das nicht nur die Bundeskasse wegen sinkender Sozialhilfebeiträge, es gibt diesen Leuten auch eine neue Lebensperspektive, und es fördert vor allem ihre Integration, denn es ist bekannt, dass neben der Sprache die Arbeit der wichtigste Integrationsfaktor ist.

Über die entsprechende Verordnung befinde der Bundesrat möglicherweise im Herbst, sagt Gnesa und weist gleichzeitig darauf hin, dass bei der Umsetzung auch die Gewerkschaften gefragt sein werden: Es müsse klar sein, «dass Lohndumping und Sklavenarbeit auch bei den vorläufig Aufgenommenen nicht toleriert werden kann».

Über die entsprechende Verordnung befinde der Bundesrat möglicherweise im Herbst, sagt Gnesa und weist gleichzeitig darauf hin, dass bei der Umsetzung auch die Gewerkschaften gefragt sein werden: Es müsse klar sein, «dass Lohndumping und Sklavenarbeit auch bei den vorläufig Aufgenommenen nicht toleriert werden kann».

Am Tag nach Gnesas Ankündigung schien - laut «Tages-Anzeiger» - Christoph Blochers Justizdepartement, zu dem das BFM gehört, noch eins draufgeben zu wollen. Unter dem Titel «Blocher belohnt willige Ausländer» hiess es im «Tages-Anzeiger», dass der Bundesrat nächstens auch darüber entscheide, «diejenigen Ausländer mit einem definitiven Bleiberecht zu belohnen, die sich gut integrieren» (TA, 8. August 2005). Das heisst: JahresaufenthalterInnen (Ausweis B) sollen früher eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erhalten können.

Der «Tages-Anzeiger»-Artikel hat allerdings auch gezeigt, dass Redaktionen unterdessen mit pawlowschem Reflex reagieren, wenn sie den Stallgeruch des grossen eidgenössischen Politdämons zu wittern meinen. Der Titel «Blocher belohnt willige Ausländer» führt in die Irre: Die Revision der VIntA wurde im Juni 2003 von Bundesrätin Ruth Metzler in Auftrag gegeben.