Wegweisung aus der Schweiz: Ein Plan, so simpel wie gnadenlos
Staatlich herbeigeführte Zwangstrennung von Ehepaaren: Dafür genügt den Migrationsämtern schon ein längerer Sozialhilfebezug. Selbst wenn er unverschuldet ist. Zwei Beispiele aus dem Kanton Zürich.
Beide Paare lernten sich in Zürich kennen, verliebten sich und heirateten. Und beide Paare führen seit vierzehn beziehungsweise siebzehn Jahren eine stabile Beziehung: Alex Meier und Palita Panya, Taléja da Silva und Pascal Schneider*.
Anfänglich scheint alles gut. Doch Schicksalsschläge lassen die Paare unverschuldet in die Sozialhilfe abrutschen. Die Sozialämter stellen beiden Ehegemeinschaften ein gutes Zeugnis aus. Dennoch geraten sie ins Visier des Migrationsamts Zürich. Denn wer über längere Zeit Sozialhilfe bezieht, dessen Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) kann widerrufen werden. So steht es im Ausländer- und Integrationsgesetz. Da hilft auch der Schweizer Pass der – in diesen Fällen – männlichen Ehepartner nicht.
So widerrief das Amt die B-Bewilligung der heute 53-jährigen Taléja da Silva: Im Sommer 2019 musste die Brasilianerin die Schweiz verlassen, in der sie seit 2002 gelebt hat – obwohl sie bis 2017 gar eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) hatte, die sie – nach altem Recht – nach fünf Jahren Ehe mit einem Schweizer beantragen konnte. Diese staatlich herbeigeführte Zwangstrennung ist eine Verletzung eines Grundrechts, das auch von der Bundesverfassung oder der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Auch Palita Panya fürchtet sich vor einer Ausweisung. Die 49-jährige Thailänderin leidet an einer schweren Niereninsuffizienz. Nach einer Transplantation traten erhebliche Komplikationen auf, seither ist sie faktisch arbeitsunfähig. Ihr Mann Alex Meier (61) steht kurz vor der Pensionierung und ist arbeitslos. Dennoch reitet das Amt für Migration im jährlichen Bewilligungsverfahren auf dem Sozialhilfebezug herum – und behauptet diesen Frühling, Panya sei arbeitsfähig. Die erneuerte B-Bewilligung erhält sie erst mit Verspätung.
Politisch gewollte Treibjagd
Die beiden Paare sind keine Einzelfälle. Die Migrationsberatungsstelle des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks ist vor allem mit dem Widerruf von B-Bewilligungen beschäftigt. Marilia Mendes, die bei der Gewerkschaft Unia für Migrationsfragen zuständig ist, stellt ausserdem fest, dass das verschärfte Gesetz nicht nur Drittstaatsangehörigen das Leben schwer macht. Selbst EU-Angehörige geraten ins Visier. Sie berichtet von EU-BürgerInnen, die während der Coronakrise arbeitslos wurden. Offenbar meldet die Arbeitslosenversicherung dies den Migrationsämtern – worauf diese von den Betroffenen umgehend einen Strafregister- und einen Betreibungsregisterauszug sowie einen gültigen neuen Arbeitsvertrag verlangen. Dokumentiert sind auch Fälle, in denen Migrationsämter arbeitslose EU-BürgerInnen rechtswidrig zur Ausreise innert drei Tagen aufforderten. Manche folgten der Anweisung, andere verlangten eine schriftliche Verfügung – und hörten nichts mehr von der Behörde.
Die von den Bürgerlichen im Gesetz festgeschriebene Treibjagd gegen AusländerInnen trifft in erster Linie sozial schwächere Menschen, die in die Armut abzurutschen drohen. Die B-Bewilligung konnte zwar bereits im alten Ausländergesetz wegen Sozialhilfebezug widerrufen werden. Wer allerdings länger als fünfzehn Jahre in der Schweiz gelebt hatte, war vor einer Wegweisung geschützt. Anfang 2019 wurde diese Frist im neuen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) aufgehoben. Neue Bestimmungen nehmen zudem potenziell alle 2,1 Millionen in der Schweiz lebenden AusländerInnen ins Visier: Neu kann die C-Bewilligung bei anhaltendem Sozialhilfebezug auf eine B-Bewilligung heruntergestuft werden. Das erweitert den Spielraum der Behörden für Wegweisungen. Ein Ende ist nicht absehbar – der Bundesrat bereitet für Drittstaatsangehörige weitere Verschärfungen vor (siehe WOZ Nr. 4/2020 ).
Dieses von den Migrationsämtern verursachte Leid hat konkrete Gesichter. Zum Beispiel Pascal Schneider (51). Im November 2019 ruft er die WOZ an. Er ist verzweifelt und will sich endlich Gehör verschaffen. Seine Frau ist zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr im Land. Die Medien seien sein letzter Ausweg, sagt er. Bei einem Treffen in einem Zürcher Café kommt er gleich auf den Punkt: «Die Behörden haben mir alles genommen, was meinem Leben einen Sinn gibt – warum tun sie das?» In seinem kleinen Rucksack hat er ein dickes Bündel Papier dabei. Es dokumentiert die behördliche Zerstörung seines Lebens. Er ist niedergeschlagen und kämpft mit psychischen Problemen. Doch Aufgeben ist keine Option.
Ein Arbeitsunfall und seine Folgen
Angefangen hat die Liebesgeschichte im Jahr 2002. Pascal Schneider und Taléja da Silva lernen sich in Zürich über gemeinsame Bekannte kennen. Schliesslich bereisen sie gemeinsam die Schweiz und Italien. Sie verlieben sich. Und gehen am 20. Dezember desselben Jahres den Bund der Ehe ein. Schneider ist zu diesem Zeitpunkt bereits angeschlagen. Den gelernten Maurer hat ein Arbeitsunfall im Jahr 1998 aus der Laufbahn geworfen. Danach jobbt er, findet aber keinen festen Tritt mehr. 2003 attestieren ihm ärztliche Zeugnisse, dass er «keine schweren Arbeiten» mehr erledigen kann. Ein Gesuch für eine IV-Rente wird jedoch abgelehnt. In der Folge arbeitet Schneider temporär als Hilfskraft – zuletzt 2013, jedoch immer nur kurz und nie mit Aussicht auf eine langfristige Anstellung. Das Paar rutscht dauerhaft in die Sozialhilfe ab. Nur ihre Liebe gibt ihnen Halt. Im August 2020 erzählt Pascal Schneider der WOZ, dass das IV-Gesuch wegen seiner schweren psychischen und gesundheitlichen Probleme neu evaluiert werde. Ein Entscheid sei ausstehend.
Alex Meier meldet sich erstmals im März 2019 bei der WOZ. Ihn beherrscht die Angst, das Migrationsamt Zürich könnte seine Frau Palita wegweisen und dauerhaft von ihm trennen. Die Angst rührt daher, dass das Amt jedes Jahr das Bewilligungsprozedere mit dem Hinweis eröffnet, dass andauernder Sozialhilfebezug ein Grund für den Widerruf der B-Bewilligung sei – so müssen sie Jahr für Jahr Fragen zu ihrer Vergangenheit beantworten, die sie längst beantwortet haben. Meier empfindet es als Schikane und wehrt sich immer wieder schriftlich. Eine Wegweisung, sagt Meier, wäre für seine Frau der sichere Tod. Denn in Thailand könnte sie sich die teuren Medikamente nicht leisten, die sie aufgrund ihrer schweren Nierenerkrankung benötigt. Auch Alex Meier ist auf Sozialhilfe angewiesen. Trotz seiner Ausbildung als Sozialpädagoge und Führungserfahrung als Sozialberater auf einer städtischen Behörde hat er auf dem Arbeitsmarkt keine Chance. Wohl auch, weil der ehemalige Spitzensportler davor neun Jahre im Ausland gelebt hatte und für diese Zeit keine Arbeit nachweisen kann.
Palita Panya und Alex Meier lernten sich 2006 in Zürich kennen und lieben und zogen bald darauf zusammen. Sie lebte damals bereits getrennt von ihrem ersten Mann, ebenfalls einem Schweizer, mit dem sie eine gemeinsame Tochter hat. Ende 2007 beschliessen Panya und Meier, nach Thailand auszuwandern. Den Ausschlag gibt der Tod von Palitas Mutter, die sich bis dahin um ihre zwei Töchter aus einer früheren Beziehung in Thailand kümmerte. Meier lässt sich seine Pensionskasse auszahlen. Zunächst zieht das Paar nach Ayutthaya, die nahe Bangkok gelegene ehemalige Königsstadt, wo die Familie von Palita Panya lebt und wo sich das Paar nun um die beiden Töchter im Primarschulalter kümmert. Dort heiraten sie nach buddhistischem Ritual, später auch zivilrechtlich. Alex Meier, der längst als Buddhist praktiziert, erinnert sich gerne an das schöne Ritual und den Segen der neun Mönche. Wie er sich überhaupt diese Zeit gerne vergegenwärtigt – die Tempelbesuche, das gute Essen, die gelassenen Menschen, das angenehme subtropische Klima. Wäre es nach ihm gegangen, er wäre mit seiner Frau in Thailand geblieben. Aber das Schicksal hat andere Pläne.
Die Zermürbungstaktik
Mit Pascal Schneider und Taléja da Silva plant nicht das Schicksal, sondern die Zürcher Migrationsbehörde. Ihr Plan ist so simpel wie gnadenlos: Sie strebt die Wegweisung von Taléja da Silva an. Nach mehreren Verwarnungen widerruft das Amt am 27. Juli 2017 da Silvas Niederlassungsbewilligung wegen anhaltenden Sozialhilfebezugs, nach über vierzehn Jahren in der Schweiz – also noch vor Erreichen von fünfzehn Jahren. Vier Monate später, und da Silva wäre, nach altem Recht, selbst ohne mit einem Schweizer verheiratet zu sein, vor einer Wegweisung geschützt gewesen. Doch das Migrationsamt bleibt hart – ungeachtet dessen, dass Taléja da Silva den Sozialhilfebezug durch ihre jahrelange Arbeit in einem Teilzeitpensum zwischen zwanzig und vierzig Prozent als Hauswirtschaftsmitarbeiterin in einem Seminarhotel im Rahmen hielt. Das Amt verlangt einen Vollzeitjob. Die Brasilianerin hätte nachweislich gerne aufgestockt, aber das ist nicht möglich. Die zuständige Sozialarbeiterin erklärt wiederholt, dass da Silva sehr bemüht sei, ihr Pensum zu erhöhen. Sie hält explizit fest, dass die Brasilianerin aus Sicht der Sozialen Dienste Zürich ihren Pflichten nachkomme – ohne Erfolg. Das Ehepaar wehrt sich auf dem Rekursweg gegen den Widerruf der B-Bewilligung. Die Behörden berücksichtigen in einem ersten Entscheid zwar das gute Zeugnis der Sozialen Dienste, schenken diesem aber in späteren Berichten kaum Beachtung.
Auch ein psychologisches Gutachten der Universität Zürich lässt die Behörde kalt. Dieses diagnostiziert bei Pascal Schneider Depressionen und ernst zu nehmende Suizidgedanken, die wesentlich mit der drohenden Ausweisung seiner Frau zusammenhängen. Zwischen dem Ehepaar bestehe eine enge Bindung, heisst es im Gutachten. In seinem Entscheid erklärt das Zürcher Amt für Migration, dass die suizidalen Äusserungen von Schneider wegen der verfügten Wegweisung seiner Frau kein Grund für ihr Verbleiben in der Schweiz seien. Zudem heisst es im Entscheid, «dass die hiesigen psychiatrisch-psychologischen Betreuungsangebote ausreichend Unterstützungsmöglichkeiten bieten, um den besonderen situativen Herausforderungen angemessen zu begegnen». Mit anderen Worten: Die Ursachen des psychischen Leidens werden zwar anerkannt, aber nicht angepackt. Der Entzug der Niederlassungsbewilligung steht für die Behörden über allem.
Der Entscheid illustriert ausserdem die Widersprüchlichkeit der behördlichen Massnahme: Mit dem Wegfall des Einkommens von da Silva dürfte die Belastung der öffentlichen Hand sogar ohne die Kosten für die psychiatrische Intensivbetreuung von Schneider deutlich steigen – um rund 1200 Franken pro Monat, wie die Stiftung Kirchlicher Sozialdienst Zürich im Mai 2019 im Namen des Ehepaars den Migrationsbehörden in einem Schreiben vorrechnet. In mehreren der WOZ vorliegenden Antworten versäumen es die Behörden, zu diesem Argument ausführlich Stellung zu beziehen. Auch eine Nachfrage bleibt unbeantwortet. Der Entscheid zeugt von einem System, das die Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials einer Person zur Grundvoraussetzung für persönliches Liebesglück macht. Die Zermürbungstaktik hat Erfolg: Taléja da Silva meldet sich bei der Polizei ab – am 24. Juni 2019 verlässt sie die Schweiz.
Trotz Krankheit: Das Amt erhöht den Druck
März 2016. Nach neun Jahren in Thailand kehrt Alex Meier zurück in die Schweiz. Er bereitet den Nachzug seiner Ehefrau vor, sucht eine Wohnung und Arbeit. Im Mai kommt seine Frau nach. Ihre Nierenerkrankung hat sich in Bangkok, wo das Paar in Saphan Mai, einem Stadtteil von Bangkok, ein kleines Restaurant betreibt, erstmals 2014 bemerkbar gemacht. Zunächst als Energielosigkeit, die Sehkraft lässt nach, Palita Panya hinkt. Die Ärzte tappen anfänglich im Dunkeln, ehe sie die Nierenerkrankung entdecken. Ein Nephrologe sagt, die Erkrankung habe wohl schon Jahre vorher, als Panya noch in der Schweiz lebte, schleichend eingesetzt. Die Krankheit entzieht dem Ehepaar allmählich die wirtschaftliche Grundlage. Denn Palita Panya muss fortan zunächst zwei-, dann dreimal pro Woche zur Dialyse und ist danach derart schwach, dass sie an diesen Tagen das Restaurant schliessen müssen. Ohne die Köchin geht nichts. Und Meier hat keine Arbeitsbewilligung, darf also nicht arbeiten. Dabei läuft der Betrieb nach jahrelanger Aufbauarbeit sehr gut. Nun bleiben die Stammgäste weg. Das Paar vermietet das Restaurant zunächst. Dann geben sie es auf. Die ärztliche Behandlung von Panya ist teuer – Meier muss an sein Erspartes, Zehntausende Franken fliessen. Schliesslich entscheiden sie sich für die Rückkehr in die Schweiz.
Einige Monate reicht das Ersparte. Im Herbst 2016 bleibt ihnen nur noch der Gang aufs Sozialamt. Sie haben keinen Franken mehr. Meier ist weiterhin vom unbedingten Willen beseelt, eine Arbeit zu finden, um sich und seine Frau über die Runden zu bringen. Aber das entpuppt sich als Illusion. Dann, im Dezember 2017, ist überraschend eine gesunde Niere da. Alex Meier holt seine Frau aus einem Deutschkurs ab und bringt sie zur Transplantation ins Spital. Diese verläuft erfolgreich. Im Januar treten aber Komplikationen auf, die zu vorübergehender Bewusstlosigkeit und einem lang anhaltenden Erschöpfungszustand führen. Panyas Arbeitsbemühungen und Deutschkurse werden aus gesundheitlichen Gründen immer wieder unterbrochen, die Ärzte schreiben sie krank. Sichtbar wird dies in den Schreiben ans Amt für Migration: Neun Arztzeugnisse und zwei medizinische Berichte des Universitätsspitals Zürich zeigen, wie schwer die gesundheitlichen Probleme sind.
Im Sommer 2019 muss Palita Panya notfallmässig ins Spital. Es stellt sich eine schwer zu diagnostizierende, lebensbedrohliche Infektionskrankheit heraus, die eine monatelange medikamentöse Behandlung nach sich zieht. Im April dieses Jahres muss sie erneut wegen einer Infektionskrankheit notfallmässig ins Spital. Aufgrund der Nierentransplantation ist ihr Immunsystem geschwächt. Jede Infektion kann lebensgefährlich sein – während der Coronapandemie muss das Ehepaar noch mehr Vorsicht walten lassen. Inzwischen ist Panya bei der IV angemeldet. Die Abklärungen laufen. Das Amt für Migration erhöht derweil den Druck: Wieder verlangt es die Beantwortung längst beantworteter Fragen. Neu ist dieses Mal: Das Amt erteilt nicht nahtlos eine B-Bewilligung, sondern stellt einen Entscheid erst zwei Monate nach Ablauf der laufenden Bewilligung in Aussicht. In einem Schreiben heisst es zudem, Panya sei voll arbeitsfähig – trotz eines Arztzeugnisses, das das genaue Gegenteil nahelegt. Darin weist der Arzt darauf hin, dass eine Wegweisung aus ärztlicher Sicht nicht zu vertreten wäre.
Alex Meier und Palita Panya sind alarmiert. Die Thailänderin ist ohne gültige Bewilligung im Land und wagt sich aus Furcht vor einer Polizeikontrolle nicht mehr auf die Strasse. Meier, ein gewandter Schreiber, verfasst Briefe an Politiker, an den zuständigen Regierungsrat Mario Fehr, auch an Jean Ziegler, der ihn anruft und Unterstützung zusagt. Fehr antwortet schriftlich. Die B-Bewilligung trifft nicht zwei Monate, sondern zwei Wochen nach Ablauf der bisherigen Bewilligung beim Ehepaar ein. Sie atmen auf, fürchten sich aber bereits vor dem nächsten Bewilligungsmarathon. Nun hoffen sie auf die Frühpensionierung Meiers und eine IV-Rente für Panya. So entkämen sie der Sozialhilfe und behördlicher Schikane.
Besuch von der Polizei
Das Leben von Pascal Schneider spitzt sich derweil seit der Ausreise seiner Frau dramatisch zu. Januar 2020. Auf dem Weg zum Zentrum der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, wo er – wie zuvor auch seine Frau – im «Jobladen», einem Integrationsprojekt, arbeitete, bleibt er stehen und holt tief Luft: «Zweimal bekam ich frühmorgens Besuch von der Polizei; jeweils zwei Kriminalpolizisten durchsuchten meine Wohnung. Sie wollten sichergehen, dass meine Frau nicht doch noch da sei oder heimlich zurückgekehrt sei.»
In den nächsten Monaten spricht Pascal Schneider am Telefon offen von Suizid als letztem Ausweg. Als die WOZ ihn am 17. August telefonisch erreicht, ist er im Spital. Er hat einen Herzinfarkt erlitten. Er sagt, er sei am Ende seiner Kräfte. Einige Tage später wieder ein Telefon. Vom Spital ist Pascal Schneider direkt in die Psychiatrische Untersuchungsklinik Balgrist eingewiesen worden, begleitet von der Polizei. Auch in dieser Situation gibt es für ihn nur einen Gedanken: «Jetzt, wo es mir so schlecht geht, muss meine Frau doch zurückkehren dürfen – wer weiss, wie lange ich noch lebe?»
* Alle vier Namen geändert.
Die WOZ hat dem Migrationsamt Zürich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Antwort: Die Behörde sei wegen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht befugt, unsere Fragen zu beantworten. Darauf entband das Ehepaar Meier-Panya die Behörde mit einer Vollmacht von ihrer Schweigepflicht. Pascal Schneider konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Vollmacht ausstellen, bekräftigte aber telefonisch, dass die Behörden über seinen Fall gegenüber der WOZ vollumfänglich Auskunft geben dürften. Die WOZ hat darauf nochmals um die Beantwortung ihrer Fragen gebeten. Das Amt reagierte nicht.
Parlamentarische Initiative : Zurück auf Feld eins
Die Zürcher Rechtsanwältin Manuela Schiller sagt zur Praxis der Migrationsämter und den Verschärfungen im Ausländer- und Integrationsgesetz: «Diese Praxis schockiert mich, auch nach so vielen Jahren im Geschäft. Frustrierend daran ist, dass es einen politischen Willen gibt, der diese Gesetze und dieses Klima schafft.» Die gesetzliche Grundlage lasse solche Ausweisungen zu, ja fordere sie geradezu.
SP-Nationalrätin Samira Marti (BL) will die Verschärfungen rückgängig machen, damit solche Ausweisungen verhindert werden können. Sie hat in der Junisession eine parlamentarische Initiative eingereicht, die von SP, Grünen sowie auch von zahlreichen bürgerlichen PolitikerInnen unterschrieben wurde – so etwa von Skos-Präsident und FDP-Nationalrat Christoph Eymann (BS).
Das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG) wurde auf Anfang 2019 nochmals verschärft. Es ermöglicht in den Artikeln 62 und 63 bei Sozialhilfebezug die Herabstufung der C-Bewilligung (Niederlassung) auf eine B-Bewilligung (jährlich zu erneuernde Aufenthaltsbewilligung). Dadurch können Menschen aus der Schweiz ausgewiesen werden, die schon Jahrzehnte hier leben und in eine Notlage geraten – etwa wegen Jobverlust, Krankheit oder Trennung. Bis dahin galt die C-Bewilligung als Schweizer Pass ohne politische Rechte.
Die parlamentarische Initiative will nun alle AusländerInnen, die seit zehn Jahren in der Schweiz leben, vor einer Wegweisung wegen unverschuldeten Sozialhilfebezugs schützen. Samira Marti verweist auf ein Bundesgerichtsurteil, gemäss dem ein Mensch nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz hier zu Hause sei. Die gegenwärtige Praxis vieler Migrationsämter verstösst gegen diesen Grundsatz. Allerdings hat niemand den Überblick darüber, wie die kantonalen Migrationsämter diese gesetzlichen Bestimmungen genau auslegen. Marti sagt: «Aktuell vermischt der Gesetzgeber Sozial- und Ausländergesetzgebung. Es besteht ein unhaltbarer Zielkonflikt. Die Migrationsämter schauen einzig, ob Sozialhilfe bezogen wird, fragen aber nicht nach den Umständen.»
Der Bundesrat macht derweil via Sozialhilfe weiterhin AusländerInnenpolitik. Unter Federführung von Justizministerin Karin Keller-Sutter sollen die Bestimmungen im AIG für Drittstaatenangehörige weiter verschärft werden. Eine Botschaft des Bundesrats ist in Vorbereitung. Immerhin möchte die Regierung dort auch eine einheitliche Praxis in den Kantonen festlegen. Dass das den davon bedrohten AusländerInnen hilft, ist zu bezweifeln.
Andreas Fagetti