Ehe unter Verdacht: Die Schlafzimmerschnüffler

Nr. 27 –

Das Migrationsamt des Kantons Solothurn schnüffelt eigenmächtig und halblegal in den intimen Details von binationalen Ehen herum.

Alicia K.* ist Bürgerin eines westafrikanischen Landes, lebt als Asylsuchende in der Schweiz und hat sich in den Schweizer Peter K.* verliebt. Die beiden entschieden sich letzten Sommer zu heiraten. Weil sie sich lieben, weil sie zusammen sein möchten und weil Alicia K. als Asylbewerberin keinen gesicherten Aufenthalt in der Schweiz hatte. Geheiratet werden sollte im Kanton Solothurn, dem Wohnkanton von Peter K. Doch die Solothurner Behörden vermuteten eine Scheinehe und schikanierten das Paar. Eine Chronologie.

Später, nach der Hochzeit möchte Alicia K. bei ihrem Ehemann einziehen. Doch das ist leichter gesagt als getan. Als das Brautpaar K. seine Papiere beim solothurnischen Zivilstandsamt einreicht, haben die BeamtInnen eine erste Überraschung parat: Alicia K. müsse bei der Botschaft ihres Heimatlandes eine Bestätigung einholen, dass sie nach Afrika zurückkehre, dort auf ihren Verlobten Peter K. warte, um ihn ebenda zu heiraten. Nach dem Eheschluss könne Peter K. dann auf dem solothurnischen Migrationsamt einen Antrag auf Familiennachzug stellen und Alicia K. wieder zurück in die Schweiz holen.

Alicia K. traut der Sache nicht. Auf keinen Fall will sie zurück in ihr Heimatland. Sie besorgt die Papiere nicht. Das Migrationsamt schickt Peter K. einen Brief (Alicia K. wohnte damals noch gar nicht bei ihrem Mann, das ignorierte die Behörde schlicht), seine Verlobte solle doch mit der entsprechenden Bestätigung vorsprechen, ansonsten würden sie Alicia K. – notfalls auch gegen ihren Willen – aus ihrer Wohnung abholen. Alicia K. taucht unter – aus Angst vor einer Zwangsausschaffung.

Angst hat auch der Kanton Solothurn: Angst, dass Alicia und Peter K. eine der «zunehmenden Schein- beziehungsweise Gefälligkeitsehen» eingehen könnten, wie es der Solothurner FDP-Kantonsrat François Scheidegger in einer Interpellation zur «solothurnischen Praxis bei Schein- beziehungsweise Gefälligkeitsehen» an den Regierungsrat des Kantons formuliert. Und damit das eben nicht mehr vorkommt – im Jahr 2004 wurden im Kanton Solothurn bei 343 binational geschlossenen Ehen dreizehn Scheinehen nachgewiesen, was einer Quote von 3,8 Prozent entspricht –, hat der Regierungsrat griffige Massnahmen zur Hand: Zivilstandsämter haben «konkrete Verdachtsfälle zu melden», welche die BeamtInnen «bereits beim persönlichen Kontakt der Brautleute» feststellen, und sie können bei «erhärtetem Verdacht auf eine Scheinehe» die Brautleute zu einer Parteienbefragung einladen.

Alicia und Peter K. ziehen ihr Ehegesuch im Kanton Solothurn zurück und reichen es im Kanton Zürich ein. Und weil alle Papiere in Ordnung sind, werden sie im Oktober 2005 zu Mann und Frau erklärt. So weit, so gut. Jetzt fehlt noch die Aufenthaltsbewilligung für Alicia K. Laut Gesetz hat ein ausländischer Ehegatte Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Diskussionslos (ausser es bestünde begründeter Verdacht auf Missbrauch). Das Ehepaar K. reicht das Gesuch beim Kanton Solothurn ein. Doch statt der Aufenthaltsbewilligung kommt mehr als einen Monat später ein Brief des kantonalen Migrationsamtes. «Ihre Ehefrau erhält eine Aufenthaltsbewilligung (...), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind», heisst es in dem Schreiben.

«Schlicht und einfach illegal»

«Das ist absoluter Schmarren», sagt dazu der Rechtsanwalt und Ausländerrechtsspezialist Willi Egloff. «Das Migrationsamt muss überhaupt keine gesetzlichen Voraussetzungen abklären: Die gesetzliche Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung ist die Ehe, und die ist in diesem Fall ja gegeben.» Doch die Solothurner Behörden gehen noch weiter: «Die Behörden sind verpflichtet, den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären», behaupten sie. Dazu liefern sie einen Fragenkatalog, den das Ehepaar K. schriftlich beantworten soll. Wie und wo sich die beiden kennen gelernt, wie oft sie sich vor der Heirat besucht hätten, wo die Ehefrau Deutsch gelernt habe. Zudem verlangte das Migrationsamt Auszüge vom Betreibungsamt, Lohnausweise des Ehemannes, Kreditverträge und so weiter.

«Was das Solothurner Migrationsamt hier macht, ist schlicht und einfach illegal», sagt Françoise Kopf von SOS Rassismus. «Die Behörden gehen über geltendes Recht hinaus und versuchen ihr Vorgehen mit irgendwelchen Artikeln oder Regierungsbeschlüssen zu verteidigen.» Die VertreterInnen des Migrationsamts Solothurn wollen nicht am Telefon zu den Vorwürfen Stellung nehmen, sondern liefern ihre Erklärungen per Mail. Darin zitieren sie das kantonale Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen, gemäss dem sie berechtigt seien, «zur Feststellung des Sachverhaltes Beteiligte und Auskunftspersonen zu befragen». Und sie verweisen auf das Rundschreiben des Bundesamtes für Migration (BFM) vom letzten Jahr, das den oben erwähnten Fragenkatalog für die Erkennung von Scheinehen empfiehlt. Die Beschlüsse geben ausserdem Empfehlungen, unter welchen Voraussetzungen die behördlichen Mitglieder speziell prüfen sollten, ob es sich bei einer binationalen Ehe um eine missbräuchliche handelt. Unter anderem seien bei «kurzer Bekanntschaft vor der Heirat, grossem Altersunterschied» oder wenn «der anwesenheitsberechtigte Ehegatte offensichtlich zu einer gesellschaftlichen und sozialen Randgruppe (AlkoholikerIn; DrogensüchtigeR; Milieu)» gehöre, besondere Abklärungen zu machen.

Auch darob kann Rechtsanwalt Egloff nur den Kopf schütteln: «Wenn die Fremdenpolizei einen Verdacht auf Missbrauch hat, muss sie laut Gesetz als Erstes diesen Verdacht begründen und kann danach mit den Abklärungen beginnen. Die Verdachtsmomente, die der solothurnische Regierungsrat angibt, sind hanebüchen.»

Alicia K. und ihr Ehemann Peter beantworten die vom Migrationsamt gestellten Fragen schriftlich, legen alle geforderten Dokumente bei und warten weitere zwei Monate. In einem nächsten Schreiben fordert das Migrationsamt den Pass von Alicia K. «Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir Ihr Gesuch definitiv prüfen», vertröstet es das Ehepaar K. ein weiteres Mal.

Vier Monate sind seit der Hochzeit vergangen. Und es vergeht ein weiterer Monat, bis sich das Migrationsamt wieder meldet. Diesmal hat es sich noch etwas Spezielleres ausgedacht: «Vorladung zum rechtlichen Gehör i. S. Eheschluss und Aufenthaltsregelung von Frau (...)». Alicia und Peter K. werden zu getrennten Verhören aufgeboten, «das Gespräch dauert pro Person zwischen ein bis zwei Stunden». Über den Inhalt des Gesprächs macht sich Alicia K. keine Illusionen. Weil sie als Nichtschweizerin einen Schweizer Mann geheiratet hat, soll ihre Privatsphäre bis in die intimsten Details durchleuchtet werden.

«Absolut lächerlich»

Alicia und Peter K. haben genug. Sie melden sich bei SOS Rassismus und schalten dann einen Anwalt ein. Jetzt geht alles sehr schnell. Der Rechtsvertreter des Ehepaars K. empfiehlt, am Verhörtermin nicht zu erscheinen, schreibt einen Brief an die solothurnische Migrationsbehörde, und kurz darauf ist die Aufenthaltsbewilligung von Alicia K. da. «Verbleib beim Schweizer Ehegatten», gibt das Migrationsamt als Grund für das Recht auf Aufenthalt für Alicia K. an. Das ist keine Neuigkeit, das wäre schon vor sechs Monaten klar gewesen.

Doch auch in diesem vorläufig letzten Brief der Behörde an das Ehepaar K. gibt es ein pikantes Detail: Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in einem Jahr verlangt das Migrationsamt von Alicia K., dass sie ihre Deutschkenntnisse verbessert (Alicia K. spricht sehr gut Hochdeutsch, versteht perfekt Schweizerdeutsch und Hochdeutsch). «Anlässlich der ersten Verlängerung des Ausländerausweises B ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.» Auch dieser Zwang zur Integration ist eine Kompetenzüberschreitung der Migrationsbehörde. «Nichtintegration gilt nicht als Missbrauch der Ehe für eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Forderung ist absolut lächerlich», sagt Egloff.

Einschüchterung funktioniert

Alicia und Peter K. sind nicht die Einzigen, die vom Migrationsamt Solothurn schikaniert wurden. «Fünfzehn bis zwanzig Prozent der binationalen Ehevorbereitungsverfahren werden als Verdachtsfälle auf Schein- oder Gefälligkeitsehe einer genaueren Abklärung unterzogen», heisst es im Regierungsratsbeschluss. Von den 428 binationalen Ehegesuchen im Jahr 2005 sind also 64 bis 86 Paare mit solchen Fragen konfrontiert worden. Viele von ihnen werden auch an den Verhören erschienen sein. Und das sind nur die Fälle, die vor der Eheschliessung «abgeklärt» werden. Françoise Kopf von SOS Rassismus kennt noch andere Fälle. «Aber nur einen winzigen Teil, nehme ich an. Die meisten Leute wenden sich ja nicht an uns.» Doch Auskunft geben wollen die Betroffenen nicht, die mit Kopf Kontakt haben.

Eines dieser Ehepaare ist sogar am getrennten Verhör erschienen. Zweieinhalb Stunden dauerte jedes Gespräch. Und was fragten die BeamtInnen? «Wissen Sie, ich mag gar nicht mehr darüber reden», sagt die unter allen Umständen anonym bleiben wollende Ehefrau. «Wir haben endlich die Aufenthaltsbewilligung für meinen Mann bekommen, und jetzt wollen wir einfach ein ruhiges und normales Eheleben führen.»

Dem Solothurner Migrationsamt scheint zu gelingen, was es sich vorgenommen hat: Die Leute derart einzuschüchtern, dass sie lieber den Mund halten und alle noch so rechtswidrigen Forderungen erfüllen, nur um von den Behörden nicht mehr unter Druck zu geraten. Und falls das neue Ausländergesetz im Herbst vom Volk angenommen wird, wird sich die Praxis des Kantons Solothurn in Zukunft nicht mehr wie ein absurdes Kasperlitheater lesen, sondern schlicht und einfach rechtens sein.

*Namen von der Redaktion geändert.


Asyl- und Ausländergesetz

Am 24. September [2006] findet die Abstimmung über das Doppelreferendum gegen das Asyl- und Ausländergesetz statt. Zum ersten Mal hat die Linke reale Chancen, die x-te Verschärfung der Schweizer Asyl- und Ausländerpolitik aufzuhalten. Denn auch viele Bürgerliche sind inzwischen der Meinung, das Departement Blocher sei zu weit gegangen. Mit den neuen Gesetzen hätten nur noch Menschen mit Pass oder ID überhaupt die Möglichkeit, ein Asylgesuch zu stellen. Nach Ablehnung würde allen, auch Kindern und alten Leuten, jedwede Hilfe entzogen. Wer die Schweiz nicht verlassen kann oder will, soll bis zu zwei Jahren ins Gefängnis. Behörden dürften bei binationalen Ehepaaren herumschnüffeln, ob ihre Ehe tatsächlich auf Liebe gründet. Das sind nur einige Beispiele aus den Gesetzen, die alle AusländerInnen zu Verdächtigen machen würden.