Personenkontrollen: Unerwünschte Zeugin

Nr. 42 –

Die Polizei mag es nicht, wenn BürgerInnen ihr auf die Finger schauen.

«Frau Anni Lanz wird unter Vorbehalt der Einsprache wie folgt schuldig erklärt: Diensterschwerung, Begehungszeit: 28.01.2005.» So steht es im Urteil des Strafbefehlsrichters des Kantons Basel-Stadt vom 15. August dieses Jahres. Weil sie bei einer polizeilichen Kontrolle von zwei Afrikanern stehen blieb und sich entgegen der Weisung eines Polizisten nicht vom Ort der Kontrolle entfernte, habe sie gegen Paragraf 16 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes verstossen. Danach wird bestraft, «wer Polizeiangestellten die Ausübung ihres Dienstes erschwert und behördlichen Aufforderungen nicht nachkommt».

Anni Lanz, die Aktivistin des Basler Solidaritätsnetzes für Sans-Papiers und ehemalige Sekretärin von Solidarité sans frontières, hat letztes Jahr für ihr Engagement die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Universität Basel erhalten. Nun soll sie nicht nur 200 Franken Busse zahlen, sondern weitere 60 für die Urteilsgebühr und noch einmal 200, mit denen die polizeilichen Mühen der Verzeigung abgegolten werden. Lanz hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wird daher ein ordentliches Gericht über den Vorfall verhandeln müssen, der nun schon fast zehn Monate zurückliegt.

Vom Gericht erwartet sich Lanz die Klarstellung, dass das Beobachten polizeilicher Kontrollen nicht strafbar ist. «Schliesslich wollte ich keine Prügelei lostreten, sondern schauen, dass alles korrekt abläuft.» Dies hat sie auch am Abend des 28. Januar den drei Polizisten gesagt, die die Afrikaner kontrollierten und dann auch gleich ihre Personalien aufnahmen. Knapp zwei Wochen später erhielt sie abends einen Anruf, bei dem einer der Polizisten ihre Personalien verifizierte und ihr auch gleich die Verzeigung ankündigte, auf die sich der Strafbefehl angehängt stützt.

Darin finden sich zwei Begründungen, weswegen Lanz zu büssen sei. Die eine ist gewöhnlich: Lanz habe die Kontrolle gestört und damit die Polizisten gefährdet. «Wir wurden zeitweise veranlasst, nicht nur unser Sicherheitsdispositiv während der Personenkontrolle zu vernachlässigen, sondern waren auch von den kontrollierten Personen abgelenkt. Diese nützen solche Gelegenheiten erfahrungsgemäss zur Flucht, um mitgeführte Drogen fallen zu lassen, zu schlucken, oder sie greifen uns an. Dies war hier glücklicherweise nicht der Fall.»

Unüblich dagegen ist, dass die Polizisten sich zu Verteidigern der Privatsphäre der von ihnen Kontrollierten aufschwingen. «Schon an diesem Abend», so berichtet Anni Lanz, «fragte mich einer der Polizisten, ob ich auch schon etwas von Menschenrechten gehört habe. Ich würde sie nämlich verletzen, wenn ich da zuschaue.» In der Verzeigung heisst es nun, sie habe sich in Hörweite befunden «und war so in der Lage, Name und Einzelheiten der Kontrollierten aufzunehmen. Der Schutz von deren Integrität war somit nicht mehr gewährleistet.»

Der Basler Strafrechtsprofessor und ehemalige Richter Peter Albrecht hält dies für ein «zynisches und vorgeschobenes Argument», das ihm in seiner ganzen Zeit bei Gericht noch nicht untergekommen sei. «Die Betroffenen werden wohl froh gewesen sein, dass da überhaupt jemand stehen blieb und die Kontrolle beobachtet hat.» Das waren sie tatsächlich. Später an dem Abend hat Anni Lanz die Kontrollierten noch einmal getroffen: «Der eine schüttelte mir die Hand, bedankte sich und sagte: ‹I am Johnson.›»