Fluchthilfe: «Es geht um mehr als die Bestrafung von Anni Lanz»

Nr. 50 –

Das Bezirksgericht Brig spricht eine Menschenrechtsaktivistin schuldig, weil sie einem traumatisierten Flüchtling geholfen hat. Das Urteil steht beispielhaft für die Kriminalisierung von Fluchthilfe. Ein Prozessbericht.

Anni Lanz, Menschenrechtsaktivistin: «Ich habe aus moralischen Gründen gehandelt.» Foto: Nils Fisch

Es ist kalt und regnerisch, als sich am letzten Donnerstag in Brig rund vierzig DemonstrantInnen vor dem Stockalperschloss versammeln. Sie sind aus der ganzen Schweiz angereist, um Anni Lanz zu unterstützen. Die 72-Jährige steht vor Gericht, weil sie einem Flüchtling über die schweizerisch-italienische Grenze helfen wollte. Trotz des schlechten Wetters strahlen die UnterstützerInnen Optimismus aus, dass Lanz von der Anklage der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz freigesprochen wird. Der Briger Stadtrat hat der Solidaritätskundgebung am Vortag kurzfristig eine Bewilligung erteilt, sofern diese «friedlich» durchgeführt würde.

Anni Lanz, frühere Generalsekretärin von Solidarité sans frontières, die sich schon lange für die Rechte von Flüchtlingen einsetzt, versuchte im Februar dieses Jahres, den aus Afghanistan stammenden Tom* zurück in die Schweiz zu bringen. In dieser Zeitung schilderte sie die Geschichte zum ersten Mal in einem eindrücklichen Bericht (siehe WOZ Nr. 16/2018 ). Die Geschichte steht beispielhaft dafür, wie Asylsuchende zwischen den einzelnen Dublin-Staaten zur Manövriermasse werden – ohne Rücksicht auf ihr persönliches Schicksal und ihre Gesundheit.

Auf der kalten Strasse

Tom war vor ein paar Jahren über Italien in die Schweiz eingereist, wo seine Schwester und sein Schwager bis heute leben. Er musste mehrfach in psychiatrischen Kliniken hospitalisiert werden, litt unter posttraumatischen Belastungsstörungen, war psychisch beeinträchtigt und instabil. Er hatte mehrere Suizidversuche hinter sich.

Nach seinem letzten Klinikaufenthalt wurde Tom in Dublin-Ausschaffungshaft genommen. Dort lernte ihn Lanz während eines ihrer regelmässigen Besuche im Ausschaffungsgefängnis kennen. Einen Monat nach seiner Inhaftierung wurde Tom gemäss der Dublin-Verordnung nach Mailand ausgeschafft. Da er in Italien nie ein Asylgesuch gestellt hatte, verweigerten die italienischen Behörden seine Aufnahme in ein Asylzentrum. Tom landete bei winterlichen Temperaturen auf der Strasse, niemand erklärte sich für ihn zuständig.

Als Lanz mehrere Tage später zusammen mit Toms Schwager in Domodossola eintraf, hatte Tom bereits mehrere Nächte bei eisiger Kälte draussen übernachtet. Spontan entschieden sie sich, Tom zurück in die Schweiz zu bringen. Beim Grenzposten im Walliser Gondo wurden die drei festgenommen. Lanz wurde für ihre Hilfeleistung angezeigt, Tom wieder nach Italien zurückgeschafft. Da sie Einsprache gegen den Strafbefehl erhob, landete der Fall vor dem Bezirksgericht in Brig.

Staatsanwalt lobt Selbstlosigkeit

Die Stimmung im Gerichtssaal wechselt ständig zwischen Lockerheit und Anspannung. Der Saal ist zum Bersten voll, da sich auch alle DemonstrantInnen eingefunden haben. Bereits bei der Einvernahme von Anni Lanz scheint das Eis zu brechen. Pointiert, aber mit dem nötigen Ernst schildert sie die damalige Situation von Tom und die Motivation für ihr Handeln. «Ich wusste nicht, was mich an diesem Tag in Domodossola erwartet. Es hätte auch sein können, dass Tom gar nicht mehr lebt. Ich habe aus moralischen Gründen gehandelt und stehe zu meiner damaligen Entscheidung», sagt sie.

Der zuständige Staatsanwalt des Kantons Wallis hält in seinem Plädoyer fest, dass er durchaus Verständnis für das Handeln von Lanz aufbringen könne. «Ich habe grossen Respekt für Menschen, die sich selbstlos für andere einsetzen.» Anni Lanz sei alles andere als eine «klassische Schlepperin». Trotzdem stelle er sich auf den gesetzlichen Standpunkt, dass man Personen auch wegen einer geringfügigen Straftat bestrafen müsse, selbst wenn diese anderen Menschen helfen wollten. «Es mag zynisch klingen: Aber Lanz hatte ja andere Möglichkeiten, um Tom zu helfen, ohne sich strafbar zu machen.» So hätte sie ihm auch in Italien eine Unterkunft oder ein Hotel organisieren können.

Dieser Darstellung widersprechen Anni Lanz und ihr Verteidiger Guido Ehrler vehement. Denn auch in Italien verfügte Tom über keinerlei Aufenthaltspapiere. Ihm in Italien eine Unterkunft zu organisieren oder ihn gar ins Spital zu bringen, wäre aufgrund dieser Situation unmöglich gewesen. Auch von der Caritas Italien gab es für Tom keinerlei Hilfe. Ein Anruf bei der zuständigen Stelle in Domodossola sei ergebnislos geblieben, erzählt Lanz vor Gericht.

Verteidiger Guido Ehrler führt zudem an, Tom habe mit seiner Einreise einzig und allein versucht, sich aus seiner lebensbedrohlichen Lage zu befreien. Er habe aufgrund eines Notstands höherwertige Interessen wahrgenommen und sich nicht strafbar gemacht. Damit könne auch die Hilfeleistung von Lanz nicht als strafbar geahndet werden.

Zum Schluss spannt der Verteidiger einen Bogen zur europäischen Repressionspolitik gegen FlüchtlingsaktivistInnen: In Griechenland stünden spanische Feuerwehrleute vor Gericht, weil sie Flüchtlinge aus dem Meer gerettet hätten. Und in Malta sei der Kapitän von Mission Lifeline angeklagt, weil er Flüchtlinge in Seenot gerettet habe. «Es steht dem Gericht wohl an, sich nicht in die Reihe jener einzureihen, die uneigennütziges solidarisches Handeln zum Schutze von Flüchtlingen in Notstandssituationen kriminalisieren. Es geht hier um mehr als die Bestrafung von Anni Lanz», so Ehrler. Grundlegende Werte des Rechtsstaats stünden auf dem Spiel. Entsprechend fordert er einen Freispruch – oder im Fall einer Verurteilung die Mindeststrafe von einem Franken. Am Schluss der Gerichtsverhandlung verweist der zuständige Richter auf die Komplexität des Falles und die entsprechend lange Entscheidungsfindung. Er vertagt deshalb die Urteilsverkündung auf einen späteren Zeitpunkt.

Ein Schlag ins Gesicht

Mit Urteil vom 7. Dezember verhängt das Bezirksgericht Brig schliesslich eine Busse von 800 Franken. Damit hat der Richter die Busse gegenüber dem Strafbefehl sogar noch erhöht. Gestrichen wurde dafür die bedingte Geldstrafe von dreissig Tagessätzen. Allerdings hat Lanz die Verfahrenskosten von 1400 Franken zu tragen. In seiner Begründung verneint der Richter das Vorliegen eines Notstands, Tom habe sich nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befunden. Er hält es zudem für möglich und zumutbar, dass die für Tom notwendige medizinische Betreuung und weitere Hilfeleistungen auch in Italien hätten organisiert werden können. Damit folgt das Gericht mehrheitlich der Auffassung der Staatsanwaltschaft.

Anni Lanz zeigt sich vom Urteil enttäuscht. «Ich habe eigentlich einen Freispruch erwartet», sagt sie gegenüber der WOZ. Amnesty International kritisiert das Urteil scharf. Cyrielle Huguenot, Kampagnenverantwortliche Flucht und Migration bei Amnesty Schweiz, sagt: «Das Urteil des Walliser Gerichts ist ein Schlag ins Gesicht aller Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für die Rechte von Menschen in Not einsetzen. Anni Lanz hat aus reinem Mitgefühl gehandelt.» Lanz will nun mit ihrem Anwalt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und das Urteil gegebenenfalls anfechten. Wo Tom ist, weiss heute niemand, auch Anni Lanz nicht. Seit seiner Rückweisung nach Italien ist sein Schicksal ungewiss.

* Name geändert.