Tod bei Ausschaffung: «Ein dreckiger Job»

Nr. 25 –

Das Bundesamt für Migration beginnt demnächst wieder mit Ausschaffungsflügen. Neu sollen immer ÄrztInnen mit an Bord sein. Das sorgt für Fragen und Kritik bei ÄrztInnen und Menschenrechtsgruppen.


Alard du Bois-Reymond hatte sich seinen ersten Ausschaffungsflug sicher anders vorgestellt. Der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM) wollte sich in Zürich ein Bild von den Ausschaffungen machen. Aber als er am Abend des 17. März auf den Abflug des Charters nach Lagos wartete, kam es zur Tragödie: Der 29-jährige Ausschaffungshäftling Joseph Ndukaku Chiakwa starb auf dem Flughafengelände. Das Flugzeug hob nie ab. Die anderen fünfzehn Auszuschaffenden wurden in das Flughafengefängnis zurückgebracht. Das BFM stoppte vorerst alle Ausschaffungsflüge. Mittlerweile hat es den Stopp aufgehoben und will die umstrittenen Flüge wieder aufnehmen.

Beim gestoppten Flug nach Lagos handelte es sich um eine sogenannte Ausschaffung auf Level 4. Auszuschaffende, die nicht freiwillig in ihr Herkunftsland reisen, werden zwangsweise zurückgebracht (vgl. Text «Wie wird ausgeschafft?» weiter unten). Dabei fesselt die Polizei die Häftlinge an Händen, Füssen, Knien und Armen, bindet sie auf Rollstühle und setzt ihnen einen «Sparringpartnerhelm» auf – laut Zürcher Regierungsrat «zum Schutz vor Selbstverletzungen». Seit 2006 organisierte die Kantonspolizei Zürich 111 solcher Sonderflüge mit insgesamt 1282 Auszuschaffenden. Zwei mussten seither abgebrochen werden. Der letzte am Mittwoch, dem 17. März 2010.

Gefesselt und geknebelt

Der Tod des 29-jährigen Nigerianers ist nicht der erste bei einer Ausschaffung. Im Jahr 2001 starb der Nigerianer Samson Chukwu, als ihn eine Walliser Anti-Terror-Einheit für die Ausschaffung überwältigte und fesselte. Zwei Jahre zuvor war der Palästinenser Khaled Abuzarifa auf dem Weg zum Flugzeug erstickt, weil er, gefesselt auf einem Rollstuhl, mit einem Klebeband geknebelt worden war.

Jedes Mal mussten die Behörden das Ausschaffungsprozedere anpassen. So auch diesen Frühling. Anlass dazu hatte ein Zwischenfall im November 2009 in Lagos gegeben. «Die Leute im Flugzeug konnten ihre Fesseln lösen, und es kam zu einer Meuterei», sagt Urs von Arb, Chef der Abteilung Rückkehr beim Bundesamt für Migration. Die Polizisten verliessen das Flugzeug, die Ausschaffungshäftlinge weigerten sich, es zu verlassen. Erst mithilfe der nigerianischen Polizei konnten sie schliesslich zum Aussteigen bewogen werden.

Daraufhin erarbeitete das BFM gemeinsam mit der Polizeidirektorenkonferenz einen Massnahmenkatalog mit 26 Punkten. Inhalt waren vor allem polizeitaktische und technische Massnahmen: neue Kommunikationsmittel, aber auch ein spezielles Interventionsteam, das im Notfall eingreifen kann.

Am 17. März hätten die Neuerungen erstmals angewendet werden sollen. BFM-Direktor du Bois-Reymond wollte sich das alles ansehen. Aber dieses Mal entstand das Problem nicht bei der Landung, sondern bereits vor dem Abflug.

Warum starb Joseph Ndukaku Chiakwa an jenem Abend auf dem Zürcher Flughafen? Chiakwa befand sich zum Zeitpunkt seiner Ausschaffung bereits mehrere Tage in einem Hungerstreik. War er geschwächt? Starb er an den Folgen der äusserst brutalen Zwangsausschaffung? Oder hat sich das Begleitpersonal falsch verhalten?

Drei Monate nach dem Todesfall sind diese Fragen noch immer offen. Das rechtsmedizinische Gutachten, das den Ursachen auf den Grund gehen soll, wurde letzte Woche fertiggestellt und liegt derzeit bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Sie will die Öffentlichkeit demnächst informieren.

«Handlanger der Polizei»

Der Tod von Joseph Ndukaku Chiakwa hat die Behörden nun erneut gezwungen, ihre Ausschaffungspraxis zu überdenken. Zwei Neuerungen hat das BFM geplant: Künftig ist auf allen Ausschaffungsflügen ausserhalb Europas immer ein Arzt und ein Sanitäter anwesend. Und die Krankengeschichten der Häftlinge werden vorgängig an die ÄrztInnen übermittelt, die den Flug begleiten. «Bisher flogen Ärzte nur bei Bedarf mit», sagt Urs von Arb vom BFM. «Etwa bei Risikoflügen nach Nigeria oder wenn jemand mit medizinischen Problemen an Bord war. In Zukunft soll in jedem Fall ein Arzt dabei sein, um das Risiko eines Todesfalls zu minimieren.»

Die beschlossenen Massnahmen stossen allerdings auf Kritik – und werfen neue Fragen auf.

Die Menschenrechtsgruppe Augenauf hält die Massnahmen «für eine Farce». Und Denise Graf von Amnesty International bezeichnet sie als «absolut ungenügend». Für sie reicht die Anwesenheit eines Arztes nicht: «Es braucht eine unabhängige Beobachtung. Es geht nicht nur darum, das Risiko eines Todesfalls auszuschliessen, sondern auch um eine menschenwürdige Behandlung.»

Walter Angst von Augenauf hat noch eine weitere Befürchtung: «Neu soll auch eine Eingreiftruppe an Bord sein, das bedeutet noch mehr Polizei auf diesen Flügen. Die Brutalität der Ausschaffungen wird damit verstärkt.» Angst sieht in den anwesenden ÄrztInnen ein Feigenblatt. «Sie werden zu Handlangern der Polizei, die ihren Kopf hinhalten müssen, wenn auf den Ausschaffungsflügen etwas passiert.» Beängstigend sei dies aber vor allem für die Betroffenen. «Bei Level-4-Ausschaffungen werden die Würde und die persönliche Integrität der Flüchtlinge systematisch verletzt. Sie sollen die Flüchtlinge einschüchtern und abschrecken.» Augenauf fordert deshalb, dass auf die Wiederaufnahme der Charterflüge verzichtet wird. «Solche Ausschaffungen sind menschenverachtend, für die betroffenen Flüchtlinge traumatisierend und für die Personen, die sie ausführen, eine nicht zumutbare Belastung.»

Der Arzt Jean-Pierre Restellini kann die Bedenken verstehen. Restellini arbeitete selber zehn Jahre lang als Gefängnisarzt und präsidierte eine Kommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW), die 2002 ethische Richtlinien für Ärzte von inhaftierten Personen ausarbeitete. Er weiss, dass es sich hierbei um eine äusserst heikle Angelegenheit handelt. «Es gibt einen sehr starken Druck auf den Arzt, der einen solchen Flug begleitet. Die Polizei verrichtet ihre Arbeit und versucht natürlich auch, den Arzt für ihre Zwecke zu benützen. Dabei kann es sein, dass der Arzt dazu gedrängt wird, gegen ethische Grundregeln zu verstossen.»

Ein Arzt, sagt Restellini, dürfe sich auf keinen Fall instrumentalisieren lassen. «Die entscheidende Frage ist: Wer sind diese Ärzte?» In jedem Fall müssten sie gecoacht werden und eine entsprechende Ausbildung geniessen: «Es braucht vor jedem Flug ein Briefing: Was ist die Aufgabe des Arztes – und was nicht?»

Der Arzt Cyrill Jeger reagiert mit Unverständnis auf die neuen Massnahmen. Jeger ist Präsident von Consano, einer Vereinigung für faire und soziale Medizin in der Schweiz. Auch er fragt sich, wer diese Flüge begleiten soll: «Das ist eine ethisch höchst brisante Tätigkeit. Ich würde mich nie dazu bereit erklären.»

Ohne ÄrztInnen noch schlimmer?

Das Bundesamt für Migration kann derzeit noch keine Angaben dazu machen: «Wir sind noch am Aufbau eines Pools von Ärzten, die infrage kommen», sagt Urs von Arb. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, die Ärzte dienten als Feigenblatt. «Deshalb müssen die Ärzte ja auch die Krankengeschichte der Patienten kennen. Wir wollen nicht, dass der Arzt im Flugzeug die Verantwortung für einen Patienten trägt, dessen Geschichte er nicht kennt.»

Für Restellini ist die Kenntnis der Krankengeschichte eine Bedingung, sonst sei die Aufgabe für einen Arzt «inakzeptabel». «Wenn sich beispielsweise jemand schon über eine Woche im Hungerstreik befindet, er schockartig gefesselt wird und einen Helm aufgesetzt bekommt, dann kann das tödlich sein.»

Darf ein Arzt überhaupt an solchen Flügen teilnehmen? Darf ein Arzt bei massiven Eingriffen in die Grundrechte eines Patienten zusehen? Für Jean-Pierre Restellini eine grundsätzliche philosophische Frage, die er bejaht. «Wenn keine Ärzte mitflögen, wäre die Situation noch schlimmer.»

Künftig dürften die ethischen Richtlinien der SAMW als Grundlage für die Arbeit der ÄrztInnen dienen. Auch die Ärztevereinigung FMH verweist auf diese Direktiven. Darin wird geregelt, wie sich ein Arzt bei polizeilichen Zwangsmassnahmen zu verhalten hat und wann er seine Mitwirkung verweigern kann.

«Aber zwischen Theorie und Praxis gibt es einen grossen Unterschied», sagt Jean-Pierre Restellini. «Das ist ein dreckiger Job. Nur ist er für die Polizisten Teil der Arbeit, nicht aber unbedingt für die Ärzte.» Für Restellini gibt es bei Ausschaffungsflügen keine klare Unterscheidung zwischen der polizeilichen und der ärztlichen Arbeit: «Es gibt immer unkontrollierbare Überschneidungen. Und genau darin liegt die Gefahr.»


Wie wird ausgeschafft?

Nach dem Todesfall im März stehen die Zwangsausschaffungen einmal mehr in der Kritik. Menschenrechtsgruppen kritisieren diese Praxis seit Jahren heftig, auch weil die Ausschaffungen bereits mehrere Todesopfer gefordert haben. Am Erscheinungstag dieser WOZ will die Menschenrechtsgruppe Augenauf an einer Medienkonferenz über die prekären Bedingungen orientieren, die während der Ausschaffungen herrschen.

Bei Ausschaffungen unterscheidet man grundsätzlich vier Stufen: Wenn abgewiesene AsylbewerberInnen nicht freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren, werden sie unter Zwang ausgeschafft. PolizistInnen begleiten die Flüchtlinge auf ein gewöhnliches Linienflugzeug. Die Rückreise erfolgt ohne Fesselung und ohne Polizeibegleitung (Level 1). Ist das nicht möglich, wird die Person in Handschellen und von zwei Polizisten begleitet in einem Linienflugzeug zurückgeflogen (Level 2). Auf Level 3 werden die Personen an Händen, Füssen, Knien und Oberarmen gefesselt und von Polizisten begleitet in einem Linienflugzeug (hinter einem Vorhang) ausgeflogen. Weil sich gewöhnliche Passagiere daran störten, sind Ausschaffungen auf Level 3 nur noch selten. Die schärfste Stufe ist die sogenannte Level-4-Ausschaffung. Das Bundesamt für Migration organisiert einen Sonderflug, die Auszuschaffenden werden gefesselt vom Ausschaffungsgefängnis am Flughafen auf die Chartermaschinen gebracht. Im Flugzeug werden sie von Polizisten begleitet. Ihre Fesselung wird unter Umständen während des Fluges gelöst.

Letztes Jahr waren von den insgesamt 5886 Ausschaffungen über Zürich 292 Fälle auf Level 4, also rund fünf Prozent. In der Theorie dürfen abgewiesene Asylsuchende erst auf Level 4 ausgeschafft werden, wenn die Level 1 und 2 gescheitert sind. Die Praxis sieht freilich etwas anders aus: Ausschaffungshäftlinge werden aufgefordert, selbständig zurückzukehren. Weigern sie sich, gelten sie bei der Polizei als «renitent» und werden sofort auf Level 4 ausgeschafft. Mittlerweile finden die Charterflüge auch im gesamteuropäischen Verbund statt, das heisst Ausschaffungshäftlinge werden in verschiedenen Ländern eingesammelt und gemeinsam zurückgeflogen.