Ausschaffungsflüge: «Es geht nicht, dass dabei Menschen sterben»
Vor einem Jahr starb ein 29-jähriger Nigerianer während der Ausschaffung auf dem Flughafen Zürich. FMH-Präsident Jacques de Haller, der oberste Arzt der Schweiz, fordert im Interview mit der WOZ eine neue Untersuchung des Falls und erklärt die Angst der Behörden vor der Ethik.
WOZ: Jacques de Haller, die Ärztevereinigung FMH hat sich in letzter Zeit öfter pointiert geäussert: zum Hanfbauer Bernard Rappaz, zur Waffenschutzinitiative ... Aber zum Tod des 29-jährigen Nigerianers, der vor einem Jahr während der Ausschaffung am Flughafen Zürich starb, haben Sie bisher geschwiegen. Warum?
Jacques de Haller: Das stimmt so nicht. Klar: Wir urteilen als FMH nicht, ob Zwangsausschaffungen richtig sind oder nicht, das hat nichts mit der Gesundheitspolitik zu tun. Aber wir sagen, wie sie aus unserer Sicht korrekt abzulaufen haben, wenn sie denn stattfinden. Wir sind keine Polizisten, keine Gefängniswärter – wir sind Ärzte und Ärztinnen, die sich auf unsere medizinisch-ethischen Richtlinien stützen.
Beim Todesfall und in der folgenden Aufarbeitung gab es eine Reihe von Fragen, die die Ärzteschaft sehr konkret betreffen.
Wir verfolgen die Diskussion sehr aufmerksam. Und vor wenigen Wochen haben wir in der «Schweizerischen Ärztezeitung» einen wichtigen Artikel dazu publiziert. Der Kardiologe Michel Romanens hat das rechtsmedizinische Gutachten in diesem Fall deutlich infrage gestellt und ein neues gefordert. Und nun soll tatsächlich ein zweites Gutachten erstellt werden.
Teilen Sie seine Position?
Es braucht offensichtlich ein zweites Gutachten. Beim Toten wurde im Nachhinein eine Herzkrankheit diagnostiziert, deren wesentliches Merkmal ein zu grosses Herz ist. Aber bei der Autopsie war diese Vergrösserung nicht sichtbar. Das ist doch seltsam – auch wenn der Patient vorher im Hungerstreik war. Ausserdem kann es nicht sein, dass der Autor des ersten Gutachtens der Ehemann der Präsidentin der Polizeidirektorenkonferenz ist. Es braucht ein neues Gutachten – und die Publikation in der Ärztezeitung hat dazu beigetragen, dass es eins geben wird.
Romanens hat auch kritisiert, dass der Mann offenbar nicht reanimiert wurde.
Man muss ja erst einmal feststellen können, dass es einer Person nicht gut geht. Wenn sich aber jemand nicht bewegen, nicht beschweren kann – dann ist es leider sehr schwierig, etwas zu bemerken.
Bei Level-4-Ausschaffungen werden die Auszuschaffenden an Händen, Armen, Brust und Beinen gefesselt, sie tragen einen Helm und einen Spuckschutz vor dem Gesicht. Ist eine solche Fesselung überhaupt legitim, wenn man dann offenbar nicht erkennen kann, ob jemand kurz vor dem Sterben ist?
Die Frage ist berechtigt. Ein junger, gesunder Mensch sollte diese Prozedur überleben. Aber kann das auch ein Herzkranker, der sich seit vier Wochen im Hungerstreik befindet? Ich sage das jetzt als Bürger, nicht als FMH-Präsident: Ich finde diese Ausschaffungen persönlich sehr problematisch – auf Level 4 erst recht. Da wird der Mensch in seiner Würde verletzt. Die Schweiz ist nicht mehr die Schweiz, wenn wir unsere humanitären Grundsätze einfach über Bord werfen.
Menschenrechtsgruppen rücken die Zwangsausschaffungen in die Nähe der Folter ...
Ich wäre vorsichtig mit diesem Begriff. Folter wäre für mich auf einer anderen Ebene. Aber wir können nicht akzeptieren, dass bei einer Ausschaffung ein Mensch stirbt. Die Schweiz kennt keine Todesstrafe – auch nicht für papierlose Ausländer. Die Behörden müssen im Namen der Gesellschaft Vorsicht walten lassen: Man kann die Würde der Nation nicht mit unwürdigen Mitteln verteidigen.
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat neuerdings einen Pool mit rund zwölf Ärzten aufgebaut, die die Sonderflüge begleiten. Waren Sie bei der Auswahl der Ärzte involviert?
Nein, mit dem BFM haben wir keinen Kontakt in dieser Frage. Ich kenne diese Ärzte nicht. Aber ich habe gehört, dass SOS Médecins in Genf an solchen Flügen teilnimmt und Ärzte zur Verfügung stellt. Die Organisation sagt, ihre Ärzte seien erfahren, weil sie für Notfälle zuständig sind und an Wochenenden Alkoholiker und ähnliche Fälle bei der Polizei besuchen ... Das reicht nicht. Es bräuchte für diesen Job schon eine richtige Ausbildung und Erfahrung. Es gibt aber in der Schweiz nicht viele Ärzte, die über dieses Profil verfügen. Und lange nicht alle wären bereit, mit dem BFM zusammenzuarbeiten.
Warum nicht?
Aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen, aus Zeitgründen ... Es gibt ein Problem, die richtigen Ärzte dafür zu finden. Aber das darf kein Grund für billige Lösungen sein.
Hätte das BFM die Ärztevereinigung FMH kontaktieren sollen?
Wir haben einen Draht zu den Fachgesellschaften, die dem BFM hätten helfen können. Nur: Wir sind sehr strikt, was die ethischen Grundsätze angeht. Da etwa nur Gefängnisärzte mitfliegen dürften, die erfahren und ausgebildet sind, könnte es sein, dass am Ende nicht genug Ärzte zur Verfügung stehen. Und dann wären die Ausschaffungsverfahren blockiert. In diesem Sinne wollte das BFM vielleicht auch gar keinen Kontakt mit uns aufnehmen – meine Adresse hätten die Beamten jedenfalls gekannt.
Der Verstorbene hatte sich bei der Ausschaffung im Hungerstreik befunden. Hätte ein Arzt intervenieren müssen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt bei einem Patienten, der seit vier Wochen im Hungerstreik ist, nicht sagt: Halt, jetzt müsst ihr aufpassen. Natürlich lässt sich damit ein Machtkampf provozieren, in dem ein Patient mit seinem eigenen Körper gegen einen politischen Entscheid protestiert. Dasselbe im Fall des Hanfbauern Bernard Rappaz: Diese Leute schreiben, aber niemand publiziert das, sie rufen, aber niemand hört sie – und am Ende bleibt ihnen nur der Körper, das Leben als letztes Druckmittel. Also verweigert jemand vier Wochen lang die Nahrung, um nicht ausgeschafft zu werden.
Der behandelnde Arzt soll in diesem Fall immer auf der Seite des Patienten sein. Arzt zu sein, bedeutet, eine Beziehung zum Patienten aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Entscheidend ist, dass wir als Ärzte unabhängig arbeiten können: Wenn der Arzt aber plötzlich Teil des Justizsystems wird, dann verändert sich seine Beziehung zum Patienten massiv, und das verhindert natürlich eine gute medizinische Arbeit.
Die Ärzte müssen neuerdings ein Attest über die Reisefähigkeit der Auszuschaffenden ausstellen. Delegiert das BFM damit ein Problem an die Ärzteschaft?
Entscheidend ist bei diesem Vorgehen die Chronologie: Die Behörde muss zuerst über eine Ausschaffung entscheiden – und dann den Arzt um seine Meinung bitten. Dieser muss dann seine Bedingungen nennen können. Wenn sich die Behörden nicht daran halten, dann muss er sich zurückziehen. Er darf nicht instrumentalisiert werden.
Aber die Einschätzung des Arztes darf keinen Einfluss auf den administrativen Entscheid – Zwangsausschaffung ja oder nein – haben.
Wird der behandelnde Arzt damit zum Gutachter? Und verstösst er damit gegen die ethischen Richtlinien?
Ein Attest ist nicht dasselbe wie ein Gutachten. Ein Attest gibt zwar eine Antwort auf die Frage der Reisefähigkeit, darf aber keine Details verraten. Und der Arzt, der den Sonderflug begleitet und diese Informationen erhält, darf diese natürlich keinesfalls weitergeben – auch nicht an die Behörden.
Wir schreiben täglich Atteste – für Arbeitgeber, für Krankenkassen, für die Invalidenversicherung ... Man muss dies allerdings mit dem Patienten besprechen, er darf wissen, dass ein Attest weitergegeben wird, und er darf dies auch untersagen.
Das heisst, der Auszuschaffende könnte die Informationsübergabe verhindern – und würde dann gar nicht ausgeschafft?
Es ist wie mit jedem Patienten: Er darf dem Arzt untersagen, ein Attest zu machen, muss dann aber die Konsequenzen tragen – kein Führerausweis, kein Taggeld oder in diesem Fall keine mögliche Berücksichtigung von für ihn relevanten Besonderheiten wie Herzkrankheit, Diabetes und so weiter. Ob die Ausschaffung dann trotzdem stattfindet, bleibt der Entscheid der Behörden.
De Haller ins Bundeshaus?
Der 58-jährige Berner Jacques de Haller will im kommenden Herbst als Quereinsteiger für die SP in den Nationalrat. Die Ankündigung sorgte für einige Aufmerksamkeit, zumal die Ärztevereinigung FMH, die 35 000 ÄrztInnen vertritt, in der Vergangenheit als klar bürgerlich galt. De Haller will auch nach einer allfälligen Wahl in den Nationalrat FMH-Präsident bleiben, was für Kritik aus den eigenen Reihen sorgt: Das Doppelmandat sei zu zeitaufwendig und berge Interessenkonflikte, kritisierte der FMH-Vizepräsident Ignazio Cassis. Bezeichnenderweise sitzt Cassis selber im Nationalrat – für die FDP.