Prostitution: Neunzig Tage für ein besseres Leben

Nr. 9 –

«1050 neue Prostituierte», vermeldete das Zürcher Polizeidepartement Mitte Februar. Viele der Frauen sind auffallend jung. Würde es den Betroffenen helfen, wenn Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Prostitution Minderjähriger verbietet?


Sie heisst Anna. Oder Petra. Vielleicht auch Sofia. Sie wurde von einem Verwandten überredet, in die Schweiz zu gehen, um dort für die Familie Geld zu verdienen. Oder sie machte sich selbstständig auf die Reise, auf der Suche nach wirtschaftlicher, sozialer oder politischer Sicherheit. Vielleicht reagierte sie auch auf ein Inserat einer Agentur. Vielleicht kommt sie aus Rumänien, Polen oder Ungarn. Vielleicht ist sie Roma. Und bietet heute ihren Körper Nacht für Nacht den Freiern auf der Strasse oder in einer Bar an. Vielleicht muss sie ihrem Zuhälter täglich 500 oder auch 1000 Franken abgeben – und wird verprügelt, falls sie es nicht tut. Vielleicht kann sie über ihre Einkünfte selber entscheiden. Vielleicht wird sie von Familienmitgliedern gezwungen, jede Woche Geld nach Hause zu schicken. Vielleicht. Es gibt sie nicht, «die» Prostituierte mit «der» Geschichte. Es sind deren viele.

Die Nachfragenden

1050 Prostituierte seien 2010 neu in die Stadt Zürich gekommen, vermeldete das Zürcher Polizeidepartement Mitte Februar. Das sind ein Drittel mehr als im Jahr zuvor – und viele von ihnen sind auffallend jung. Gemäss Michael Herzig, Leiter des Geschäftsbereiches Sucht und Drogen des Stadtzürcher Sozialdepartements, ist das Alter der Prostituierten, die an der Langstrasse arbeiten, innerhalb der letzten zwei Jahre massiv gesunken. Heute liege das Durchschnittsalter bei 24 Jahren. Zwei Jahre zuvor lag es noch bei 31 Jahren. Michael Herzig führt mit seinem Team alle zwei Jahre Klientinnenbefragungen durch. Sie gehen auf die Strasse und befragen die Sexarbeiterinnen unter anderem zu Alter und Herkunft. Allerdings werden die Angaben der Frauen nicht weiter überprüft. Herzig ist überzeugt, dass sich viele Frauen bei solchen Befragungen älter ausgeben, als sie sind.

«Ihr Alter ist schwer einzuschätzen», meint auch Claudia Ackermann, Sozialarbeiterin und Gassenarbeiterin an der Langstrasse. «Viele sind sehr jung. Viele machen aber auch extra auf jung – offenbar ist das gefragt.» Das bestätigt auch Regula Rother von der Zürcher Stadtmission: «Wäre die Nachfrage nach jungen Frauen nicht so gross, hätten die Frauen hier keinen Grund, sich zu prostituieren» (vgl. Interview). «Die mediale Empörung läuft aber stets über die Prostituierten.» Die Freier, welche von jungen Frauen Sex kaufen, stehen selten im Rampenlicht.

Die Schweiz ist eines von wenigen europäischen Ländern, in denen die Prostitution Minderjähriger und die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Frauen oder Männern zwischen sechzehn und achtzehn Jahren nicht strafbar sind. Das will die neue Justizministerin Simonetta Sommaruga nun ändern, wie sie in ihrer Hunderttagesbilanz ankündigte. Einzelne Kantone und Städte mochten nicht auf die bundesweite Gesetzgebung warten. So ist es im Kanton Genf BordellbetreiberInnen und Escortfirmen schon seit Ende 2009 untersagt, minderjährige Frauen oder Männer einzustellen.

Spezielle Bewilligungspflicht

In der Stadt Zürich ist der Entwurf für eine neue Prostitutionsgewerbeverordnung noch bis Ende März in Vernehmlassung. Er sieht vor, dass sowohl die Strassenprostitution als auch der Betrieb von Sexsalons und Bordellen einer speziellen Bewilligungspflicht unterstellt werden. Davon verspricht man sich mehr Kontrolle über das Milieu und somit auch mehr Sicherheit – für die AnwohnerInnen, aber auch für die SexarbeiterInnen. Der juristische Clou: Frauen und Männern unter achtzehn Jahren könnten keine Bewilligungen ausgestellt werden, da sie gemäss ZGB nicht handlungsfähig sind und somit keinen Vertrag über sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung eingehen können.

Doch wie gross ist das Problem überhaupt? Fachleute sind sich einig, dass die wenigsten Frauen im Schweizer Sexgewerbe minderjährig sind. «Das Thema wird medial aufgebauscht», sagt Doro Winkler von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). «Viel schwerer wiegen die unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnisse, in denen sich die Frauen befinden.»

Bei den jungen Frauen aus dem Osten kommt hinzu, dass sie – wenn sie legal hier sind – selten mehr als neunzig Tage in der Schweiz arbeiten können. Im Kanton Zürich besitzen viele eine Bewilligung als «selbstständig Dienstleistungserbringende», die es ihnen erlaubt, für neunzig Arbeitstage hier zu bleiben. Diese können über ein Kalenderjahr verteilt werden. Nach neunzig Arbeitstagen müssen sie weiterreisen. Was die oben zitierte Polizeimeldung nicht sagt: Viele Frauen mussten die Schweiz also inzwischen wieder verlassen – Destination Holland oder Portugal, auf den nächsten Strich. Nur wenige gehen zurück zu ihrer Familie. Die Frauen stehen unter massivem Druck, in dieser kurzen Zeit möglichst viel Geld zu verdienen.

Die goldenen Nasen

Während dieses kurzen Aufenthalts die jeweilige Landessprache zu lernen, ist unmöglich. Nur wenige der Frauen wissen über ihre Rechte Bescheid. Auch was die milieuinternen ungeschriebenen Regeln betrifft, sind die jüngeren Frauen gemäss Claudia Ackermann oft nicht im Bilde. So bieten sie ihre Dienste meist für noch weniger Geld an als auf der Strasse bereits üblich.

Auch wissen sie teilweise nichts von den Sicherheitsregeln, welche im Gewerbe gelten: nicht küssen, nie ohne Gummi und stets in der Nähe der anderen Prostituierten bleiben. Halten sie diese nicht ein – ob gewollt oder ungewollt –, so gefährden sie nicht nur sich, sondern indirekt auch die anderen Sexarbeiterinnen, weil die Nachfrage nach billigem und risikoreichem Sex steigt. Auch hier gilt: Es sind nicht vorderhand die Frauen, welche die Preise und Bedingungen bestimmen. Würden die Freier nicht nach billigem und ungeschütztem Sex verlangen, müssten die Prostituierten diesen nicht anbieten.

Die Freier sind nicht die Einzigen, die von den prekären Bedingungen der Frauen im Rotlichtmilieu profitieren. Gemäss dem Bundespolizeibericht zur Inneren Sicherheit von 2005 bewegt sich der Erlös aus dem Schweizer Rotlichtmilieu jährlich um die drei Milliarden Franken oder mehr. Salon- und BordellbesitzerInnen streichen satte Renditen ein, ebenso Mieter oder Wohnungseigentümerinnen, welche ihre Zimmer zu stetig steigenden Preisen an Prostituierte (unter-)vermieten. Aber auch Heiratsvermittlungen, Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen, Anwaltskanzleien und nicht zuletzt die Medien profitieren von den Frauen im Sexgewerbe und ihren Geschichten, wie die FIZ schreibt. Mit den «1050 neuen Prostituierten» verdienen sich in der Schweiz ein paar wenige eine goldene Nase – und das sind keinesfalls die Prostituierten.


Neue Prostitutionsverordnung : Zürich will Verträge

WOZ: Frau Rother, Zürich will die Prostitution Minderjähriger verbieten. Sowohl das Anbieten als auch die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen sollen strafbar werden. Was halten Sie davon?

Regula Rother: Mit der neuen Regelung wird es für Zuhälter und SalonbesitzerInnen schwierig bis unmöglich, eine Bewilligung für Minderjährige zu erhalten – geschweige denn für minderjährige Frauen, die auf eigene Faust arbeiten. Aber ich denke nicht, dass ein solches Verbot besonders abschreckend sein wird. Denn auch im Sexgewerbe gilt: Was verboten ist, ist anziehend. Das Verbot könnte demnach auch einen Schuss nach hinten hinaus bedeuten ...

... und die Nachfrage der Freier nach Sex mit äusserst jungen Frauen ankurbeln?

Ja. Und das ist ein wichtiger Punkt: Wenn es keine Nachfrage nach fünfzehn- oder sechzehnjährigen Frauen gäbe, dann wäre das vielleicht gar kein Thema. Doch über die Freier, die explizit nach Sex mit äusserst jungen Frauen suchen, spricht niemand. Man sollte sich auch mal mit der nachfragenden Seite beschäftigen statt nur mit den Frauen.

Wird die Verordnung den ebenfalls angestrebten Opferschutz gewährleisten können?

Das ist fraglich. Es gibt unseres Wissens keine Strategien, keine Begleitprogramme, welche die jungen Frauen, die meist schlecht ausgebildet sind, in irgendeiner Weise auffangen und unterstützen könnten. Bevor irgendwelche Verbote ausgesprochen werden, braucht es aber genau solche Programme. Sonst landen sie garantiert wieder auf der Strasse.

Aber ich sehe auch ein, dass man sich dem Druck, ein solches Verbot einzuführen, nicht entziehen kann. Das Ausland rund um die Schweiz hat bereits einen solchen «Schutz». Ich finde die Idee, Minderjährige vor gewerblicher sexueller Ausbeutung zu schützen, richtig. Aber allem voran muss man doch garantieren können, dass die Frauen irgendwo ausgebildet werden. Man kann sie nicht einfach nach Hause schicken und den Eltern sagen: «So, jetzt müsst ihr wieder übernehmen.»

Also droht das bundesrätliche Vorhaben zur reinen Alibiübung zu verkommen?

Ich halte es nicht für eine Alibiübung, aber es ist nicht zu Ende gedacht. Wenn gesagt wird, es sei zum Schutz der jungen Frauen, dann will ich zuerst sehen, was konkret dafür getan wird, dass diese nicht wieder auf die Strasse müssen – dass sie eine Chance haben, irgendwo sonst zu arbeiten. Ansonsten ist es tatsächlich eine Alibiübung.

Die Freier sollen neu zwar auch bestraft werden, wenn sie mit einer Minderjährigen Sex haben. Aber mich interessiert: Wie will man das dem Freier nachweisen können? Den muss man ja in flagranti erwischen. Das ist selbst auf dem Strassenstrich nicht sehr einfach.

Das heisst, es würden nach wie vor vor allem die Frauen kriminalisiert?

Das ist zu befürchten. Denn die Frauen werden ja auch gebüsst. Und der Freier kann sagen, er habe nicht gewusst, dass die Frau minderjährig sei, er sei von ihr getäuscht worden. Das Büssen der Freier ist letztlich einer hohen Willkür unterworfen, weil sie ihren Kopf meist problemlos aus der Schlinge ziehen können.

Regula Rother, geboren 1951, ist Sozialmanagerin und leitet seit Ende 2008 die Stadtmission Zürich, die die Isla Victoria betreibt, eine Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen aus dem Sexgewerbe.