Ausschaffungsflüge : Ruhiggespritzt und ausgeschafft
Die umstrittene Praxis der Zwangsmedikation bei Ausschaffungsflügen wird auch 2013 fortgesetzt. Das zeigen Recherchen der WOZ. In juristischen und medizinischen Kreisen wird die Kritik am zuständigen Bundesamt für Migration lauter.
Das Bundesamt für Migration (BFM) kommt nicht aus den Negativschlagzeilen heraus. Anfang Januar hat die «Berner Zeitung» publik gemacht, dass es zwischen April und Dezember 2012 während Ausschaffungsflügen von Asylsuchenden zu drei Zwangsmedikationen gekommen ist. Recherchen der WOZ zeigen nun, dass im noch kurzen neuen Jahr bereits ein weiteres Mal ein Beruhigungsmittel gegen den Willen eines Asylsuchenden eingesetzt wurde. Wie ein Insider gegenüber der WOZ sagte, soll es sich bei den zwangsverabreichten Arzneimitteln um Valium und Ketamin handeln.
Das BFM bestätigt den neusten Fall von Zwangsmedikation, will sich aber nicht zu den Details äussern. Es lässt aber verlauten, dass die Arzneimittel in allen vier Fällen «gestützt auf eine medizinische Indikation» zwangsweise verabreicht worden sind. Sprich in Fällen, in denen eine akute Selbstgefährdung vorgelegen habe, etwa bei einem drohenden Kreislaufkollaps aufgrund eines ausserordentlichen Erregungszustands. Das BFM hält diese Praxis für legal und verweist auf das Zwangsanwendungsgesetz sowie auf die verbindlichen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften.
Massive Kritik an der Praxis
Namhafte juristische und medizinische ExpertInnen bezweifeln dagegen die Legalität dieser Praxis. Der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer sagt: «Das Zwangsanwendungsgesetz lässt den Einsatz von Arzneimitteln zum Zweck der Ruhigstellung urteilsfähiger Menschen nicht zu.» Arzneimittel seien nur gestützt auf eine medizinische Indikation erlaubt. «Dafür muss aber ein Krankheitsbild vorliegen, das eine medizinische Massnahme erfordert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich eine Person in einem psychisch unzurechnungsfähigen Zustand befindet.»
Scharfe Kritik üben auch renommierte MedizinerInnen wie der Kardiologe Michel Romanens, Präsident des Vereins Ethik und Medizin: «Die erzwungene Verabreichung von Beruhigungsmitteln verstösst ganz klar gegen unsere Richtlinien. Eine solche Behandlung ist nur erlaubt, wenn eine erhebliche psychische Störung und gleichzeitig eine unmittelbare Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.» Ausserdem müsse in einem solchen Fall eine mittel- bis langfristige Nachbehandlung garantiert sein. «Wie kann das BFM diese garantieren, wenn die betreffende Person ausgeschafft wird?» Auch Jacques de Haller, der ehemalige Präsident der Schweizer Ärzteverbindung FMH, hält fest, dass eine Zwangsmedikation gegen die ärztliche Standesordnung verstosse. «Gerät die Situation bei einer Ausschaffung ausser Kontrolle, muss die Polizei dieses Problem lösen und nicht der Arzt mit einem Beruhigungsmittel.» Die Rolle der Mediziner müsse ganz klar getrennt sein von jener der Polizei, sagt de Haller.
Die Kontroverse um die Zwangsmedikationen hat auch die politische Ebene erreicht. SVP-Fraktionspräsident Adrian Amstutz hat sogleich angekündigt, dass er die Praxis der Zwangsmedikation bei Ausschaffungsflügen legalisieren wolle. In der nächsten Session will seine Partei einen entsprechenden Vorstoss einreichen. Der Ruf nach einer sauberen juristischen und medizinischen Grundlage für die medizinische Betreuung der Ausschaffungsflüge ist dagegen ausgeblieben. Auch eine konsequente und rasche Aufarbeitung der Fälle hat bisher keine politische Partei verlangt.
Private Firma schnappt sich Auftrag
Noch vor drei Jahren war die medizinische Betreuung während eines Ausschaffungsflugs nur in Einzelfällen gegeben. Dann kam im März 2010 der 29-jährige Nigerianer Joseph Ndukaku Chiakwa bei einer Ausschaffung auf Level 4 (Ganzkörperfesselung) ums Leben. Das BFM musste daraufhin strengere Richtlinien bei Ausschaffungsflügen einführen, unter anderem musste immer ein Arzt mit an Bord sein. Ein Job, den angesichts der juristischen und medizinischen Schwierigkeiten lange Zeit niemand wollte. Bis im Februar 2012 der ehemalige Militärarzt und Anästhesist Daniel Herschkowitz in Stans eine Firma mit Namen Oseara GmbH gründete, die dann ab April in einem Pilotprojekt die medizinische Begleitung bei Ausschaffungen übernahm.
Die Oseara GmbH war schliesslich auch die einzige Bewerberin, die sich an der öffentlichen Ausschreibung des medizinischen Betreuungsauftrags des BFM beteiligte. Kurz vor Jahresende wurde die Ausschreibung allerdings abgebrochen, weil «kein anforderungsgerechtes Angebot» eingegangen war, wie es auf der Ausschreibungsplattform des Bunds heisst. Die Oseara GmbH nimmt dazu keine Stellung. Das BFM stellt die Sache so dar, dass sich die Firma in einem «Restrukturierungsprozess» befinde und deshalb das Mandat nicht während dreier Jahre gewährleisten könnte. Eine Neuausschreibung ist für Frühling 2013 geplant. Das befristete Mandat der Oseara GmbH gilt noch bis Mitte Jahr.
Warten auf den Bericht
Spätestens in diesem Frühsommer kommen die Details der vier Fälle von Zwangsmedikation ans Licht. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wird dann ihren Monitoringbericht publizieren. Die Antifolterkommission überwacht seit dem letzten Frühjahr die Ausschaffungsflüge.
Bis zur Veröffentlichung des offiziellen Berichts kann die NKVF keine Details bekannt geben. NKVF-Geschäftsleiterin Sandra Imhof hat gegenüber der WOZ aber bestätigt, dass es im Bereich der medizinischen Betreuung Probleme und juristische Graubereiche gebe. «Es dauert sehr lange – zu lange –, bis wir detaillierte medizinische Daten zu einzelnen Vorkommnissen erhalten.»
Am Mittwochnachmittag hat dazu eine ausserordentliche Sitzung mit den Beteiligten stattgefunden. Konkret: VertreterInnen von NKVF und Oseara GmbH haben sich ausgetauscht, um den Informationsfluss zu verbessern und abzuklären, ob bei den vier Fällen von Zwangsmedikation nicht auch andere Mittel hätten zum Einsatz kommen können.
Anzeige hängig
Derzeit befindet das Bundesgericht über einen Fall im Zusammenhang mit einer Zwangsmedikation. Die Zeitung «Le Temps» berichtete Anfang Januar über einen Gambier, der vor einem Jahr Anzeige gegen unbekannt erstattet hatte. Im November 2011 waren ihm bei der Ausschaffung Beruhigungsmittel gegen seinen Willen verabreicht worden. Die Strafanzeige wurde nicht weiterverfolgt, weshalb der Anwalt des Gambiers dagegen bis vor Bundesgericht rekurrierte. Der Zeitung «Le Temps» sagte er, er wolle eine «echte Untersuchung» erwirken und sei bereit, dafür bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu gehen.
Was weiter geschah: Nachtrag vom 27. Februar 2014: Auftrag geht an umstrittene Firma
Seit letzter Woche ist bekannt, wer das Mandat für die medizinische Betreuung von sogenannten Sonderflügen übernimmt, bei denen Zwangsmittel bis zur Ganzkörperfesselung zum Einsatz kommen: Das Bundesamt für Migration (BFM) hat sich für die Oseara AG entschieden. Die Zürcher Firma nimmt den Auftrag ab April für voraussichtlich fünf Jahre wahr und erhält dafür mehr als 2,2 Millionen Franken. Vier weitere Anbieter, die das BFM geheim hält, gingen leer aus.
Die medizinische Verantwortung obliegt damit ausgerechnet jener Firma, die das Mandat zuletzt während einer zweijährigen Pilotphase bereits wahrgenommen hat und dafür massiv kritisiert worden ist. So hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), die für das Vollzugsmonitoring von Sonderflügen verantwortlich ist, im Juli 2013 schwere Vorwürfe gegen Oseara gerichtet: In vier Fällen hat das medizinische Personal zwangsweise Beruhigungsmittel eingesetzt, darunter auch Ketamin, das «wegen seines ungünstigen Nebenwirkungsprofils aus medizinischer Sicht ungeeignet ist». Insgesamt sei die Zusammenarbeit schwierig und nicht zufriedenstellend gewesen.
Das BFM begründet seinen Entscheid gegenüber der WOZ damit, dass das Angebot der Oseara AG «wirtschaftlich und fachlich» am besten war. Den NKVF-Bericht kenne man, «die offenen Fragen und Empfehlungen werden wir aufnehmen und mit unseren Partnern Lösungen erarbeiten». Tatsächlich scheint sich mittlerweile einiges gebessert zu haben, wie NKVF-Geschäftsleiterin Sandra Imhof bestätigt: «Wir begrüssen den Entscheid. Oseara hat sich in den letzten Monaten professionalisiert und zufriedenstellende Strukturen geschaffen.»
Diese Entwicklung ändert nichts an der grundsätzlichen Kritik an Sonderflügen. Michel Romanens, Präsident des Vereins Ethik und Medizin, hält fest: «Ärzte tragen hier die medizinische Verantwortung für eine Prozedur, die nicht vereinbar ist mit den ethischen Grundprinzipien, die der Weltärztebund und die Standesordnung der Schweizer Ärzte vorgeben. Ausschaffungen mit Ganzkörperfesselung sind eine Form der Folter und gehören abgeschafft.» Dem entgegnet das BFM: «Wir führen Sonderflüge durch, um die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik zu erhalten.»