Lohndumping: «Spiele ich den Polizisten, klemmen die Büezer»

Nr. 19 –

Die flankierenden Massnahmen schützen vor Lohndumping und Preisdrückerei. Markus Rutsch kontrolliert, ob sich Firmen und ausländische ArbeiterInnen an die Auflagen halten. Ein Tag unterwegs auf Baustellen im Sankt Galler Rheintal.


Noch während Markus Rutsch den Fiat ausrollen lässt, scannt sein geübtes Auge die Autokennzeichen auf dem Parkplatz. Da: ein Firmenbus mit der Aufschrift «Plattenhardt+Wirth GmbH – Industrie- und Kühlraumbau». Deutsche Nummernschilder. An der Rückseite einer Fleischwarenfabrik im Sankt Galler Rheintal bauen Arbeiter an einer Kühlanlage. Metall schlägt auf Metall. Maschinen knattern. Arbeiter trotten über den Vorplatz. Es ist neun Uhr, die Sonne scheint, es ist warm, es ist trocken, ideales Bauwetter.

Markus Rutsch greift sich seinen Tablet-Computer, macht sich auf die Suche nach zwei deutschen Arbeitern und kommt kurz darauf mit den Metallbauern zurück. In einem fensterlosen Baucontainer, so eng wie eine Gefängniszelle, befragt er die Ostdeutschen, die von ihrer Firma in die Schweiz entsandt wurden und neunzig Tage bleiben dürfen. Dann müssen sie wieder ausreisen.

Locker, fast kollegial

Doch da gibt es einen Trick: Die Firmen gründen weitere Firmen und entsenden ihre ArbeiterInnen abermals unter neuem Firmennamen. So können sie ohne Unterbruch weitere neunzig Tage in der Schweiz arbeiten. Die beiden Metallbauer sind mit dem Bus von Plattenhardt und Wirth angereist, angestellt sind sie aber von einer Firma mit anderem Namen. «So, jetzt grilliere ich euch mal», witzelt der Kontrolleur. Einer der Arbeiter gibt zurück: «Falls du keine Handschellen dabei hast, hier sind Kabelbinder.»

Der Umgangston ist locker, fast kollegial. Schliesslich verbessern oder schützen die Kontrollen auch die Löhne der AusländerInnen, die in der Schweiz ihr Auskommen suchen. «Ihr macht das richtig», bekommt Markus Rutsch oft zu hören. Die beiden Ostdeutschen zücken gelassen ihre Papiere. Personalausweis und Meldedokumente sind in Ordnung. Rutsch geht seine Checkliste durch. Stundenlohn oder Monatslohn? Stundenlohn, 21,50 Euro. Weihnachts- und Feriengeld? Ja. Ist die Anfahrt bezahlt? Teilweise.

Markus Rutsch trägt die Daten mit einem Stift in den Computer ein. An Ort und Stelle lässt sich nicht einfach einschätzen, ob die Firmen den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag einhalten. Im Vorarlberg etwa bezahlen Firmen einen vierzehnten Monatslohn und die Krankenkasse. Da muss alles penibel nachgerechnet werden, ehe klar wird, ob allenfalls Lohndumping vorliegt. Im Verdachtsfall liegt der Entscheid nicht bei Rutsch, sondern bei den paritätischen Kommissionen von Gewerkschaften und Gewerbe, ob eine eingehende Prüfung angezeigt ist. Die Kantone beziehungsweise die Tripartiten Kommissionen sind überall dort für die Einhaltung der ortsüblichen Löhne und Mindestlöhne zuständig, wo keine Gesamtarbeitsverträge gelten.

Auf der Suche nach Schlupflöchern

Allein im letzten Jahr taten es insgesamt 147000 meldepflichtige KurzaufenthalterInnen den beiden Ostdeutschen gleich. Über 40000 gerieten in eine Kontrolle. Die Auflagen der flankierenden Massnahmen gelten selbstverständlich auch für Personen aus der EU, die ständig hier arbeiten. Mehr als eine halbe Million wanderten in den letzten Jahren ein.

Von links bis rechts thematisieren derzeit die Parteien Zuwanderung, Lohndumping, Wohnungsnot und Preisdruck. Es ist Wahljahr. Nur Arbeitgeberverband, Economiesuisse und Avenir Suisse halten unverdrossen dagegen und preisen die Vorteile der Personenfreizügigkeit. Tiefere Löhne steigern den Gewinn. Nicht wenige schweizerische und ausländische Firmen suchen Schlupflöcher, oder sie halten sich gar nicht erst an die Lohnvorgaben. Im Fokus steht dabei das Baugewerbe, aber auch Tieflohnbranchen wie das Reinigungsgewerbe oder die Haus- und Landwirtschaft. Die metallverarbeitende Industrie und die Chemiebranche profitieren, indem sie mit der Anstellung von TemporärarbeiterInnen Gesamtarbeitsverträge (GAV) unterlaufen.

Verpönte Regulierungen

Vierzig Prozent der kontrollierten Betriebe in Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag zahlten im vergangenen Jahr Löhne, die nicht GAV-konform sind. Die Missbräuche und Verstösse haben seit der Einführung der Personenfreizügigkeit erheblich zugenommen. Das ist einem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu entnehmen, der Anfang Mai publiziert wurde (vgl. Kasten). Unbestritten ist inzwischen bis weit ins bürgerliche Lager und ins Gewerbe hinein, dass die flankierenden Massnahmen das Lohngefüge halbwegs stabil hielten und das Schweizer Gewerbe vor Billigkonkurrenz schützten.

Markus Rutsch arbeitet seinen Tagesplan ab. Das nächste Ziel: ein Einfamilienhaus in Balgach. Geothermiebohrungen. Es ist Montag. Von den Arbeitern keine Spur. «Sie sind wohl noch nicht angereist», mutmasst der Kontrolleur und steuert den Wagen zurück auf die Hauptstrasse. Manchmal kommt er zu spät. Denn viele Arbeitseinsätze auf Kleinbaustellen dauern bloss wenige Tage.

Markus Rutsch war Arbeitsinspektor der beiden Appenzeller Halbkantone und baute dort die Kontrollen zur Einhaltung der flankierenden Massnahmen auf. Mittlerweile ist der 64-Jährige pensioniert, arbeitet aber über die Pensionierung hinaus im Auftrag der paritätischen Kommission St. Gallen-Appenzell ein bis zwei Tage pro Woche als einer von drei Kontrolleuren. Im Kanton St. Gallen mussten die Gewerkschaften zunächst enorm Druck ausüben, ehe angemessen kontrolliert wurde. Hier hält eine von SP-Nationalrat Paul Rechsteiner als «extremistischer Ableger von Economiesuisse» bezeichnete Industrie- und Handelskammer nichts von Regulierungen und wenig von Sozialpartnerschaft. In der Kantonsregierung sass mit Josef Keller ein Mann der Wirtschaft, der meinte, man müsse erst einschreiten, wenn die ortsüblichen Löhne um mehr als fünfzehn Prozent unterschritten würden. Mittlerweile haben sich die Kontrollen auch in diesem Kanton etabliert.

Markus Rutsch kann sich in die Lage der Arbeiter versetzen. Er arbeitete selbst als Monteur (für den Unternehmer, ehemaligen Bobfahrer und Schauspieler Hausi Leutenegger) und verbrachte Jahre im Ausland. Den gelernten Mühlenbauer und Absolventen einer Müllereifachschule zog es nach Marokko. Dort leitete er vier Jahre lang zwei Mühlen. Zwei Jahre arbeitete er im Iran und erlebte die Vorbeben von Ayatollah Khomeinis Revolution. Drei seiner vier Kinder sind im Ausland geboren. Allein schon deswegen tritt er konziliant auf. «Die Leute machen nur ihren Job. Spiele ich den Polizisten, klemmen die Büezer, und ich erfahre kaum etwas. Klar kann ich auch anders, wenn es nötig ist.»

Opfer gieriger Unternehmen

Die nächste Kontrolle in Altstätten schlägt ebenfalls fehl, auch hier sind die Elektriker, die eine Telefonanlage installieren, noch nicht vor Ort. Es ist mittlerweile zehn Uhr, und die Fahrt geht weiter. Rutsch erzählt. Zum Beispiel von einem Ostdeutschen, dem das Arbeitsamt gesagt habe: «Machen Sie sich selbstständig, suchen Sie sich Arbeit in der Schweiz, wir bezahlen Ihnen die Sozialversicherung.»

Markus Rutsch ist kein Linker, er ist FDP-Mitglied, aber keines von der neoliberalen Sorte. In seiner Fliessenjacke wirkt er eher wie einer von denen, die er kontrolliert. Die Kontrollen seien nötig, sagt er. Aber er glaube, dass sich die Mehrheit der Firmen korrekt verhalte oder sich zumindest darum bemühe. Dabei erzählt er Geschichten, die sein Vertrauen eigentlich erschüttern müssten. Etwa die: Beim Bau eines Resorts am Walensee beauftragte der Generalunternehmer acht Gipser, Deutschrussen. Sie gaben sich als selbstständig aus, waren es aber nicht, wie eine Überprüfung ergab. Danach schickte der Generalunternehmer nur noch angestellte Gipser auf die Baustelle. Immerhin.

Für Selbstständige gelten weder GAV noch Mindestlohnvorschriften, sie müssen sich nicht sozialversichern und können daher mit Hungerlöhnen abgespeist werden. Sie sind selbst Opfer gieriger Unternehmen. In Deutschland entlassen Betriebe ArbeiterInnen, schreiben die Aufträge in Internetbörsen aus, der billigste Scheinselbstständige erhält den Zuschlag.

Scheinselbstständigkeit steht derzeit zuoberst auf der Agenda der Gewerbevertreter. Der Baselbieter FDP-Nationalrat und Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, Hans Rudolf Gysin, hat im April dazu eine parlamentarische Initiative eingereicht. Denn im Entsendegesetz gibt es bislang bloss eine zahnlose Bestimmung, Selbstständige hätten sich über ihren Status auszuweisen. Kein Satz über Sanktionen, kein Satz darüber, wie sie sich ausweisen müssen. Jetzt soll die Bestimmung verschärft werden, eine Arbeitsgruppe des Bundes arbeitet daran. Unter anderem sollen Selbstständige eine Kaution hinterlegen. Die zu ArbeitssklavInnen degradierten Scheinselbstständigen werden dieses Geld kaum aufbringen können.

Markus Meier, stellvertretender Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, spricht von einer massiven Zunahme von Scheinselbstständigen in seinem Kanton. Und auch die Baustellenkontrollen zeichnen ein erschreckendes Bild: «In neun von zehn Fällen stellen wir Verstösse fest», sagt Meier. In einem Fall stiessen die Kontrollorgane auf Scheinselbstständige, die nach Abzug der Spesen mit einem Stundenlohn von vierzig Rappen abgefertigt wurden. Sie übernachten oft in Zelten oder in ihren Autos, um die Kosten möglichst tief zu halten. Wer ArbeitssklavInnen hält, kann konkurrenzlos billig Aufträge an Land ziehen.

«Eben war er noch hier»

Buchs. Es ist kurz vor Mittag. In der Tiefgarage eines Neubaus hantieren zwei Männer einer deutschen Baureinigungsfirma. Beide sind deutsche Staatsbürger, stammen aber ursprünglich aus Russland und Usbekistan. Markus Rutsch war bereits einmal hier und wollte den Vorarbeiter sprechen. Die Kontrolle ergab: Die beiden Arbeiter erhalten 8,55 Euro in der Stunde, damit ist der GAV deutlich unterschritten, Essen und Übernachtung sind bezahlt, unklar ist, wie viel Ferien sie erhalten. Auch diesmal ist der Vorarbeiter wie vom Erdboden verschluckt. «Eben war er noch hier», sagen die Männer und wirken dabei unsicher. Wo er hin ist, wann er kommt, das wissen die Götter. «Morgen ist er bestimmt da», versichert einer der Männer.

Drei Baustellen wird Markus Rutsch heute noch aufsuchen. Wir passieren ein Lagergebäude, das eben fertiggestellt wurde. «Praktisch alles von Deutschen gebaut», bemerkt Rutsch beiläufig. Eine andere Minibaustelle versteckt sich in einem lauschigen Seitentälchen bei Sevelen. Oben auf einem Hügelvorsprung mit Weitsicht über die Rheinebene verbirgt sich in einer Parkanlage eine Villa. Am schmiedeeisernen Tor warnt ein Schild vor dem Hund. Zwei Arbeiter aus Niederösterreich und Wien montieren ein Edelstahlbassin. Zufällig fährt der Lieferant des Beckens in einem silbernen Mercedes vor, nimmt uns mit aufs Gelände und holt die beiden Metallarbeiter. Einer erkennt Rutsch. «Sie haben mich vor einem Jahr bereits kontrolliert», begrüsst er ihn. 2400 Euro Monatslohn erhalten die beiden, 14. Monatslohn, fünf Wochen Ferien, 40 Euro pro Tag für die Verpflegung, der Fahrer bekommt die An- und Rückfahrten bezahlt. Tönt nicht übel. Aber Markus Rutsch glaubt, dass der GAV nicht eingehalten sein könnte.

Schliesslich kommt der Kontrolleur mit dem Lieferanten des Beckens ins Gespräch. Der vertreibt auch Fliesen. «Ich finde die Kontrollen gut. Sie schützen uns vor Preisdumping.» Die Plattenleger unterliegen keinem Gesamtarbeitsvertrag. Der Unternehmer beklagt, dass inzwischen Plattenleger aus dem Ausland die Fliesen für 25 Franken pro Quadratmeter verlegen. Üblich seien in der Gegend 50 Franken. «Da können wir nicht mithalten. Das macht uns das Geschäft kaputt.»

Nicht jeder Missbrauch wird bestraft

Während Gewerbevertreter wie Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, die Verstösse und Missbräuche der Schweizer Unternehmen beim Lohndumping kleinreden und die Scheinselbstständigkeit als grösseres Problem betrachten, sprechen Gewerkschafter wie André Kaufmann von der Unia von einer «grossen Anzahl an Verstössen, auch von Schweizer Firmen». Im Gleisbau etwa «stellen wir bei jeder Kontrolle Verstösse fest». Kontrollen sind aufwendig, sind letztlich Stichproben und decken längst nicht jeden Missbrauch auf. Besonders schwierig sind Kontrollen dort, wo keine Gesamtarbeitsverträge gelten. André Kaufmann sagt: «Um einen Ausbau der Kontrollen kommen wir nicht herum.»

Und Markus Rutsch, der Kontrolleur? Mittlerweile war er auch in Sargans vergeblich auf einer Grossbaustelle – die Arbeiter waren nicht da. Etwa ein Dutzend Baustellen hat er unter die Lupe genommen, und es war ein unspektakulärer Arbeitstag, wie meist. Aber gäbe es keine Kontrollen, wäre der Schutzwall der flankierenden Massnahmen bald vollständig durchlöchert.


Lohndumping

Vier von zehn kontrollierten Betrieben drücken die Löhne, Schweizer Unternehmen genauso häufig wie ausländische. Das hat ein Anfang Mai publizierter Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen ergeben. Die Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt wird sich in besonders betroffenen Branchen wie dem Reinigungs- und Baugewerbe oder der Landwirtschaft verschärfen. Denn seit dem 1. Mai gilt auch für die acht osteuropäischen Staaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die Personenfreizügigkeit.

Im Grundsatz bezweifelt kaum mehr jemand die Wirksamkeit und Notwendigkeit der flankierenden Massnahmen – ein Erfolg der Gewerkschaften. In der Gewichtung der Erkenntnisse aus dem Seco-Bericht bestehen allerdings erhebliche Unterschiede.