Europäisches Patentrecht : Konzerne gegen die Vielfalt der Melone

Nr. 15 –

Viele Saatgutfirmen nutzen juristische Grauzonen, um Saatgut patentieren zu lassen – trotz der seit über zehn Jahren bestehenden europäischen Richtlinie, mit der Pflanzensorten, Tierrassen sowie «im Wesentlichen biologische» Pflanzen- und Tierzucht rechtlich geschützt sind. Das Europäische Patentamt (EPA) hatte 2010 das Verbot der Patentierung konventioneller Züchtungen bestätigt. Dennoch erhielten Unternehmen wie BASF, Bayer, Monsanto, Dupont / Pioneer Hi-Bred und Syngenta vom EPA im letzten Jahr weiterhin Patente auf Saatgut und Pflanzen wie Reis, Weizen, Gurken sowie auf Lebensmittel, die daraus hergestellt werden.

Der kürzlich erschienene Bericht der internationalen Koalition nichtstaatlicher Organisationen (NGOs) «Keine Patente auf Saatgut», der auch die Erklärung von Bern (EvB) und Swissaid angehören, belegt die Umgehungspraxis des Verbots durch die Konzerne und das EPA. «Diese Patente blockieren den Zugang zur biologischen Vielfalt und reduzieren die Auswahl für Landwirte», sagt François Meienberg (EvB). Lebensmittelhersteller und Konsumierende gerieten so in neue Abhängigkeiten. Die NGO-Koalition fordert das europäische Parlament auf, eine Regelung gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren zu verabschieden, die keine Schlupflöcher mehr lässt. Auch das deutsche und das niederländische Parlament haben einen Beschluss gegen die Monopolisierung des Saatgutmarkts verabschiedet.

www.no-patents-on-seeds.org
www.evb.ch