Was weiter geschah: Skander Vogt

Nr. 16 –

Skander Vogt

Das Bundesgericht hat einen Rekurs von Skander Vogts Schwester gutgeheissen. Die Umstände, unter denen der dreissigjährige Häftling Vogt in der Nacht vom 10. auf den 11. März 2010 in der Zelle an Brandgasen erstickte, müssen gerichtlich beurteilt werden. Zahlreiche Fragen seien unbeantwortet, befinden die Bundesrichter. Es sei zurzeit unmöglich, zu beurteilen, ob sich die angeklagten Gefängnisbeamten schuldig gemacht hätten. Deshalb könnten die Untersuchungen nicht eingestellt werden, wie dies die Waadtländer Justiz getan habe.

Der Entscheid bedeutet, dass es zum Prozess gegen die diensthabende Direktorin von Bochuz, einen Gefängniswärter und vier Sanitätsleute kommen wird; die Untersuchung wird möglicherweise auch auf drei weitere Wärter ausgedehnt. Der Prozess soll Antwort auf die Frage geben, was in der Nacht geschah, als Skander Vogt seine Matratze in Brand steckte.

Skander Vogt sass nicht als Strafgefangener in der Zelle, sondern als administrativ Verwahrter. Nach seinem Tod zeigte ein Bericht des ehemaligen Bundesgerichtspräsidenten Claude Rouiller auf, wie Vogt, ein turbulenter Jugendlicher, durch Justiz und Strafvollzug zum sogenannt «gefährlichen» Insassen eines Hochsicherheitstrakts gemacht wurde. Aufgrund der Instruktionen über gefährliche Insassen liess ihn das Personal während neunzig Minuten in der Zelle in seinem Todeskampf, bis es sich entschloss, die Türe zu öffnen. Die Wärter hätten sich «wie Roboter hinter der Direktive verschanzt», stellte Rouiller fest.

Nachtrag zum Artikel «Gelächter im Todesknast» in WOZ Nr. 19/10 .