Was weiter geschah: Beharrliches Bundesgericht

Nr. 22 –

Nun hat das Bundesgericht zum AKW Mühleberg einen ersten Entscheid gefällt: Die Beschwerde des Betreibers – das Berner Energieunternehmen BKW FMB Energie AG – hat keine aufschiebende Wirkung. Die Betriebsbewilligung des AKWs läuft Ende 2012 aus, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wollte aber vor gut zwei Jahren der Anlage eine unbefristete Betriebsbewilligung erteilen. Dagegen erhoben mehrere AnwohnerInnen Einsprache. Anfang März 2012 hat dann das Bundesverwaltungsgericht entschieden, Mühleberg müsse bis Ende Juni 2013 vom Netz genommen werden, falls die BKW nicht ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreiche.

Das Energieunternehmen wollte nun vor dem Bundesgericht erwirken, dass diese Frist aufgehoben oder die Betriebsbewilligung um weitere zehn Jahre, also bis Ende 2022, verlängert wird. Die Begründung der BKW: «Mit der Aufhebung der Befristung soll die bewilligungsmässige Basis für die beabsichtigten Investitionen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg erreicht werden.» Das Bundesgericht beharrt jedoch auf dem «umfassenden Instandhaltungskonzept». Wenn die BKW alle geforderten Nachrüstungen umsetzt, dürfte es teuer werden. Das Komitee «Mühleberg Ver-fahren» bedauert, «dass die BKW Hunderte von Millionen in die Nachrüstung dieses alten, maroden Reaktors stecken soll, statt diese Mittel in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren».

www.muehleberg-ver-fahren.ch

Nachtrag zum Artikel «Besser spät abschalten 
als nie » in WOZ Nr. 11/12.