Und ausserdem: Der definitive NZZ-Präsident

Nr. 35 –

Erst verlor er seine Bank, dann musste er sein Amt als NZZ-Präsident ruhen lassen. Seither hört man selten von Konrad Hummler, dem Banker, Besserwisser und Bach-Liebhaber aus Teufen. Wegen der US-Anzeige gegen die Bank Wegelin musste Hummler im Frühling dieses Jahres seinen Sessel als NZZ-Verwaltungsratspräsident räumen und das Amt an den früheren FDP-Präsidenten Franz Steinegger abgeben.

In Medienberichten wird seither stets der Eindruck erweckt, Hummler habe sein Amt nur «sistiert» – als käme der Mann, der wegen der US-Justiz nicht einmal mehr aus der Schweiz ausreisen kann, demnächst zurück auf den Chefsessel der Mediengruppe.

Franz Steinegger wird wiederum konsequent als «interimistischer Präsident» gehandelt. Gerade an diesem Wochenende spekulierte die Zeitung «Der Sonntag» über einen möglichen Rücktritt Hummlers aus dem Verwaltungsrat der NZZ und schrieb dabei im Untertitel: «Franz Steinegger weiterhin interimistischer Präsident».

«Katastrophen-Franz», wie Steinegger wegen seines Einsatzes bei Unwettern und für die Expo auch genannt wird, hatte das Präsidium nach der Generalversammlung am April ad interim übernommen. Er kündigte an, dass eine Neubeurteilung bis Mitte des Jahres stattfinde.

Wie nun ein Blick ins Handelsregister zeigt, ist Franz Steinegger seit dem 6. Juni 2012 definitiv als Präsident des Verwaltungsrats eingetragen. Konrad Hummler verlor an jenem Datum seine Zeichnungsberechtigung und ist seither einfaches Mitglied des NZZ-Verwaltungsrats. Seit dem 21. Juni ist Steinegger auch zeichnungsberechtigt. Der Urner bestätigt dies gegenüber der WOZ: «Ich bin definitiver Verwaltungsratspräsident bis 2013.» Dann findet die Generalversammlung der NZZ statt, an der über die weitere Zukunft entschieden wird. Steinegger wird dann – altersbedingt – ohnehin aus dem Verwaltungsrat ausscheiden.

Ob Konrad Hummler an der Generalversammlung auch aus dem Verwaltungsrat ausscheidet, ist offen. Franz Steinegger fände es jedenfalls «wünschbar», dass Hummler im Verwaltungsrat bliebe. Es sei jedoch dessen «persönlicher Entscheid».