Gentechnik: Bulgarien wäre das bessere Vorbild

Nr. 6 –

Wie soll die Schweiz den Anbau von Gentechpflanzen regeln, wenn das Moratorium ausläuft? Der Bundesrat macht Vorschläge, die Kopfschütteln auslösen.

Zwölf Meter. Das ist künftig der Sicherheitsabstand von einem Gentechfeld zum Feld der Nachbarin, die keine Gentechnik will. Zumindest wenn es nach dem Willen des Bundesrats geht. Zwölf Meter sollen gelten, wenn auf dem Feld gentechnisch veränderte Zuckerrüben, Weizen, Soja oder Kartoffeln wachsen, immerhin hundert Meter bei Mais, dessen Pollen weiter fliegen. «Diese Abstände sind inakzeptabel», sagt Paul Scherer, Geschäftsleiter der gentechkritischen Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie, «sie sind viel zu gering!»

Letzte Woche hat der Bundesrat die Regelungen in die Vernehmlassung geschickt, die ab 2017 für den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen (GVO) gelten sollen. Dann läuft das verlängerte Moratorium aus, das seit 2005 in Kraft ist.

Der Bundesrat schlägt Erweiterungen im Gentechnikgesetz (GTG) vor, die einen Anbau zulassen. Zusätzlich hat er die Gentechnik-Koexistenzverordnung erarbeitet. Darin sind die umstrittenen «Isolationsabstände» aufgeführt.

Kritik vom Bauernverband

Diese geringen Abstände bedrohten besonders den Biolandbau, sagt Paul Scherer. Sie seien kleiner als in Deutschland: «Dort gilt für Mais ein Abstand von 150 Metern zu konventionellen und von 300 Metern zu Biofeldern.» Die Unterscheidung sei sinnvoll: «Biobauern verlieren mehr Einkommen, wenn ihre Ernte verunreinigt ist und nicht mehr als Bioware verkauft werden kann. Die Erfahrungen aus Spanien – dem einzigen EU-Land, das grossflächig Gentechmais anbaut – geben zu denken. Dort gibt es bis heute keine Koexistenzregelung. In einigen Gegenden ist biologische Produktion wegen der Verunreinigungen fast nicht mehr möglich.»

Auch bei der Haftung seien noch viele Fragen offen, sagt Scherer. «Wer haftet, wenn Gentechpflanzen in einem Feld auftauchen und nicht klar ist, woher sie stammen? Wie muss man vorgehen, damit es bei der Aussaat, Verarbeitung und im Handel keine Verunreinigungen gibt? Das wird kompliziert und sehr teuer.» Auch der Bundesrat schreibt: Die «Trennung der Warenflüsse über die gesamte Produktionskette hinweg» müsse garantiert sein. Um zu erfassen, wer wo GVO anbaut, schlägt er eine Datenbank vor. Sie einzurichten, werde eine halbe bis eine Million Franken kosten.

Auch der Schweizerische Bauernverband kritisiert die Pläne des Bundesrats. «Die vorgeschlagenen Abstände erscheinen uns sehr klein. Und die Haftungsfrage im Fall einer Verunreinigung muss lückenlos geregelt sein», sagt Ursina Galbusera vom Bauernverband. Die Grüne Partei will das Referendum ergreifen, sollten GTG und Koexistenzverordnung vom Parlament angenommen werden.

Im erläuternden Bericht des Bunds zum GTG heisst es: «Je kleiner und verstreuter die Flächen mit GVO-Anbau sind, desto komplexer, verbindlicher und teurer sind die am Anbauort zu treffenden Koexistenzmassnahmen.» Im Vergleich zu den Ackerbauregionen in der EU ist allerdings die ganze Landwirtschaftsfläche der Schweiz «klein und zerstreut». Und für Saat und Ernte besitzt heute kaum noch einE LandwirtIn alle Maschinen: Man schliesst sich zu Maschinenringen zusammen oder lässt den sogenannten Lohnunternehmer kommen, der die Maschinen mitbringt und gleich selbst aufs Feld fährt. Auch hier wäre die vollständige «Trennung der Warenflüsse» nötig – unrealistisch und teuer.

Und trotz allen Aufwands funktioniert die Trennung nie vollständig, das zeigt sich in allen Ländern, die Gentechpflanzen zulassen. In Deutschland werden immer wieder Spuren von nicht zugelassenem Gentechraps in Senfproben nachgewiesen. «Schon mehrmals ist dieser Raps in Deutschland auf Feldern aufgetaucht, niemand weiss woher», sagt Paul Scherer. «Da bleibt dem Bauern nichts übrig, als alles unterzupflügen.» Immerhin geht der Bundesrat davon aus, dass es für Gentechraps in der Schweiz keine Bewilligung geben wird, denn Raps kreuzt sich besonders leicht mit verschiedenen Wild- und Nutzpflanzen.

Für alle, die das komplizierte Gentechprozedere nicht mitmachen wollen, hat der Bundesrat ein Schlupfloch vorgesehen: GVO-freie Gebiete. Deren Regelung ist allerdings auch kompliziert. Die Initiative kann von unten kommen – wenn alle LandwirtInnen eines Gebiets das wollen – oder von oben: Der Kanton darf Gebiete festlegen, etwa «zum Schutz von Flächen mit hohen Naturwerten». Er kann das auch wenn achtzig Prozent der LandwirtInnen des Gebiets einen Antrag stellen. Das GVO-freie Gebiet muss mindestens 400 Hektaren (vier Quadratkilometer) gross sein.

Na gut, könnte man sagen, dann machen wir einfach aus der ganzen Schweiz ein GVO-freies Gebiet! Aber das will der Bundesrat verhindern, «damit die vorliegende Regelung nicht mit dem internationalen Handelsrecht unvereinbar ist». Er schränkt ein, dass «die Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen auf einem angemessenen Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche» möglich bleiben müsse.

Beleidigte BASF

Mehr Bürokratie, mehr Kosten, mehr Streit unter BäuerInnen – wozu das alles? Abgesehen vom internationalen Handelsrecht spricht nichts dafür. Nur vier gentechnisch veränderte Nutzpflanzenarten werden heute im grossen Stil angebaut: Mais und Soja als Tierfutter in Nord- und Südamerika, Baumwolle in Indien, Raps in Kanada. Wenn Raps wegfällt, kommen für die Schweiz noch Futtermais und (in warmen Gebieten wie Genf) allenfalls Soja infrage.

Was haben diese Pflanzen konventionellen Züchtungen voraus? Die einen sind resistent gegen Unkrautvernichtungsmittel, also für ökologische Landwirtschaft ungeeignet. Die anderen produzieren mithilfe eines Bakteriengens ein Insektizid, das sogenannte Bt-Toxin. Ob Bt-Mais unerwünschte Nebenwirkungen hat, ist immer noch umstritten: Die ETH-Forscherin Angelika Hilbeck hat nachgewiesen, dass Bt-Toxin Marienkäfer tötet, und wurde dafür heftig angefeindet (siehe WOZ Nr. 7/11 ). Eine französische Studie fand Gesundheitsprobleme bei mit Bt-Mais gefütterten Ratten. Dazu kommt noch: Nicht gentechnisch hergestelltes Bt-Toxin darf im Biolandbau bei Schädlingsbefall verwendet werden. Die Gentechpflanzen produzieren das Gift hingegen ununterbrochen. Das erhöht das Risiko, dass Insekten resistent werden und auch das Biomittel nicht mehr wirkt.

Bleibt theoretisch noch die Amflora-Kartoffel, die besonders viel Stärke produziert. Doch sie war in der EU so umstritten, dass sie in der Schweiz wohl niemand anbauen will. Ihr «Erfinder», der deutsche Chemiekonzern BASF, hat den Anbau beendet und sein Gentechnikzentrum beleidigt in die USA verlegt.

«In der Schweiz sinnlos»

Der Bauernverband lehnt Gentechnik nicht grundsätzlich ab: «Potenziellen Nutzen sehen wir allenfalls bei der Bakterien- oder Pilzresistenz.» Falls etwa feuerbrand- oder schorfresistente Apfelbäume auf den Markt kämen – oder eine Kartoffel, die keine Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora) bekommt. Eine solche verspricht die Industrie schon seit Jahren. Eva Gelinsky, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Pro Specie Rara und der IG Saatgut, meint allerdings: «Die Erwartungen sind übertrieben. BASF hat eine Phytophthora-resistente Kartoffel entwickelt, doch die Resistenz beruht auf bloss zwei Genen. Es ist davon auszugehen, dass die Resistenz nur wenige Jahre halten würde, dann wären wir wieder gleich weit.» Weil keine Firma die Kartoffeln verarbeiten wollte, hat BASF Ende Januar die Zulassungsprozesse in Europa gestoppt, auch die geplanten Freisetzungsversuche fanden nicht statt.

Wahrscheinlich werden nur wenige Schweizer LandwirtInnen Gentechpflanzen anbauen wollen. Aber sie genügen, um das Image der Schweiz als gentechfreies Land zu zerstören – ein Image, das zentral ist für die Rechtfertigung höherer Produktpreise. Und sie genügen, um teure Sicherheitsmassnahmen nötig zu machen. Der Bundesrat schlägt für Produkte aus GVO-freien Gebieten neue Labels vor. Allenfalls könne man gentechfreie Lebensmittel teurer verkaufen als heute.

Eva Gelinsky, die in der Schweiz und in Deutschland arbeitet und die Gentechprobleme in der EU gut kennt, meint schlicht: «Gentechnik in der kleinräumigen Schweiz hat keinen Sinn.»

Bleibt zu hoffen, dass das Parlament eine kreativere Lösung findet als der Bundesrat. Inspirieren lassen könnte es sich von Bulgarien: Dort gelten sieben Kilometer Sicherheitsabstand um Bioflächen, zehn Kilometer um jeden Bienenstock, dreissig Kilometer um Naturschutzgebiete. Da wird es für die Gentechnik richtig eng.

Nachtrag vom 14. Februar 2013 : Überwachter Weizen

Die Gentechnikforschung rüstet auf: Am Stadtrand von Zürich soll eine Anlage für Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen entstehen. Die drei Hektaren grosse «Protected Site» wird eingezäunt und rund um die Uhr bewacht. Das plant die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz gemeinsam mit der Universität Zürich. Die Anlage soll jährlich 750 000 Franken kosten.

2014 will die Universität den nächsten Freisetzungsversuch mit mehltauresistentem Weizen starten. Sie hat beim Bund ein Gesuch dafür eingereicht. Ähnliche Versuche gab es im Reckenholz bereits im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59), das letztes Jahr abgeschlossen wurde. Sie waren nicht gerade ermutigend: Der Weizen brachte im Freiland deutlich weniger Erträge als im Gewächshaus. Zudem war er äusserst anfällig für den giftigen Mutterkornpilz. Die Universität Zürich will es nun mit neu entwickelten Weizenlinien versuchen.

Landwirtschaftliche Forschung ist wichtig und sinnvoll, wenn sie die Ökosysteme respektiert und die Autonomie der BäuerInnen fördert. Gentechpflanzen bringen das Gegenteil: Sie führen in die Abhängigkeit und fördern eine industrielle Landwirtschaft. Gentechsaatgut ist patentiert und wird von multinationalen Konzernen verkauft – oft zusammen mit den passenden Pestiziden. Zum Beispiel von Syngenta: Der Basler Konzern meldete soeben, er habe 2012 Rekordgewinne erzielt.