Was weiter geschah: Vierzehn Monate Gefängnis

Nr. 17 –

Vierzehn Monate Gefängnis

Seine Karten waren von Beginn weg mies gewesen. Letzte Woche fiel das entsprechende Urteil: Der 29-jährige P. wurde vom Basler Strafgericht wegen Angriff, Landfriedensbruch, Drohung und Hinderung einer Amtshandlung zu vierzehn Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt.

Der Politaktivist P. war am 2. Juni 2012 nach einer Party auf dem Basler NT-Areal festgenommen worden. Die Basler Staatsanwaltschaft warf ihm vor, mit rund dreissig PolitaktivistInnen einen Zivilfahnder und einen Begleiter angegriffen zu haben. Fünf Monate sass das Mitglied des Revolutionären Aufbaus Winterthur in der Folge in Untersuchungshaft. In dieser Zeit wurde er nur einmal angehört – und das unmittelbar nach der Festnahme im Juni.

Zwischenzeitlich machte die WOZ publik, dass der Begleiter des Zivilfahnders ausgerechnet ein Staatsanwalt war, der in derselben Abteilung arbeitete wie die leitende Staatsanwältin. Der Anwalt von P. stellte ein Ausstandsbegehren wegen Befangenheit, das aber über alle Instanzen hinweg abgelehnt wurde.

Die Sonderlichkeiten im Fall P. gingen auch vor Gericht – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – weiter. Erst gab der betroffene Polizist im Gerichtssaal zu, dass er in jener Nacht eine Waffe auf die Menge gerichtet hatte, weil er sich bedroht fühlte. Und dann erklärten der Polizist sowie der Staatsanwalt, der sich als Privatperson auf dem NT-Areal befunden hatte, dass sie P. nicht identifizieren konnten.

Trotz aller Zweifel entschied das Gericht gegen den Angeklagten. P.s Anwalt geht in Berufung.

Nachtrag zum Artikel «Von der Party in die Präventivhaft » in WOZ Nr. 40/2012.