Kommentar von Kaspar Surber: Nichts zu rütteln

Nr. 33 –

Das Badiverbot für Asylsuchende gilt nicht. Ein offensives Parlament könnte die Diskriminierung generell stoppen: nächstens beim Völkerrecht.

Die Schlussworte fielen in der Orangerie des Botanischen Gartens in Bern. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte zu einem sommerlichen Medienspaziergang geladen. Zum Badiverbot für Asylsuchende im aargauischen Bremgarten sagte sie: «Es stellt sich die Frage, ob man den Ängsten der Bevölkerung entgegenkommen und die Grundrechte der Asylsuchenden einschränken darf. Ich sage hierzu ganz klar und eindeutig: Nein, das darf man nicht!»

Es waren deutliche Worte. Bei der Frage, was sie allerdings im Alltag bedeuten, blieben Sommaruga und Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), ungenau. Sie zogen sich mit ihren Mediensprecherinnen in ein Treibhaus des Botanischen Gartens zurück, um sich einig zu werden; anscheinend wollte Sommaruga den Chefbeamten nicht brüskieren. Gattiker hatte die rassistischen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit verteidigt, sprach allerdings nicht von einem Verbot, sondern bloss von «Spielregeln». Am Schluss sprachen beide vom «gesunden Menschenverstand», mit dem die Hausordnung der Asylunterkunft angewendet werde.

Vom Verbot über die «Spielregeln» zum «gesunden Menschenverstand»: Das Zurückbuchstabieren ist eine Folge der unerwarteten Empörung in der Bevölkerung über das Badiverbot von Bremgarten, wie es sie in der asylpolitischen Diskussion seit der «Lex Blocher» genannten Gesetzesverschärfung im Jahr 2006 nicht mehr gegeben hat. Doch die Ungenauigkeit, die mit der Hausordnung bleibt und die ein Zugeständnis Sommarugas an die rechtspopulistischen Kreise bedeutet, macht die Arbeit von Menschenrechtsgruppen wie Augenauf weiterhin dringend: Künftig werden bei der Eröffnung neuer Asylunterkünfte Vereinbarungen mit Gemeinden automatisch veröffentlicht. Sie müssen überprüft werden.

Überhaupt stellt sich die Frage, wie die Asylbewegung auf die neuen Bundeszentren reagieren soll: Wer übernimmt die garantierte Rechtsvertretung? Bereits fordern bürgerliche Politiker, sie müsse «neutral» sein – als ob es eine neutrale Verteidigung geben könnte. Wer wird die Unterkünfte betreiben? Es wäre gut, wenn sich nicht nur Firmen wie ORS oder ABS bewerben, bei denen zuerst der Gewinn zählt, sondern auch Hilfswerke. Und schliesslich: Braucht es solidarische Treffpunkte in der Nähe, um eine Isolierung der Asylsuchenden zu verhindern?

Das Badiverbot von Bremgarten hat offengelegt, wie die Ängste in der Bevölkerung von den Behörden und der Politik geschürt werden. Es kann deshalb nicht nur an Menschenrechtsgruppen liegen, die Diskriminierung zu bekämpfen. Auch die Parlamentslinke muss offensiv reagieren. Die Diskussion über das Völkerrecht und die zweite Ausschaffungsinitiative der SVP bieten Gelegenheit, für klare Köpfe zu sorgen.

Diese Woche hat die SVP ihre Sicht auf das Verhältnis von Völker- und Landesrecht präsentiert. Sie folgt der simplen Dichotomie von «fremd» und «eigen», weshalb das Landesrecht dem Völkerrecht vorgehen soll. Als ob die Schweiz als Verhandlungspartner das Völkerrecht nicht mitgestaltete, als ob nicht RichterInnen aus der Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über dessen Anwendung mitentscheiden würden. Mit einer solchen Unterscheidung würde sich die Schweiz aus der Staatenwelt verabschieden, niemand würde mehr mit ihr Verträge abschliessen wollen. Es gibt kein fremdes Recht, nur ein gemeinsam gestaltetes zwischen den Staaten.

Einhalten will die SVP einzig das zwingende Völkerrecht, das schwere Verbrechen wie die Folter verbietet. Allerdings sagt eine verbreitete Rechtsmeinung, dass auch die Europäische Menschenrechtskonvention als regionales, zwingendes Völkerrecht gilt. In diesem Sinn kann das Parlament Initiativen, die beispielsweise Ausschaffungen ohne Prüfung der Verletzung der Grundrechte im Einzelfall verlangen, von Beginn weg für ungültig erklären.

In den 1990er-Jahren hatte das Parlament noch den Mut, eine fremdenfeindliche Initiative der Schweizer Demokraten zu verbieten. Seither kuscht es Mal um Mal vor der SVP. Orientierung bieten kann dem Parlament ein Leiturteil des Bundesgerichts, das in diesem Frühling entschieden hat, dass nur eine grundrechtskonforme Auslegung der Ausschaffungsinitiative möglich ist.

Die Grundrechte gelten unabhängig davon, was vom BFM in die Hausordnung und von der SVP in die Verfassung geschrieben wird.