Überwachungsgesetz Büpf: Die Kosten der Überwachung

Nr. 12 –

Die Strafverfolgungsbehörden wollen die Überwachung nicht mehr selbst bezahlen. Stattdessen sollen die Telekomanbieter dafür aufkommen. Jetzt macht die WOZ erstmals detaillierte Zahlen publik.

Jedes Jahr werden in der Schweiz mehr Menschen überwacht. Handy, Festnetz, Internet, Postverkehr – die Überwachung der Kommunikationsmittel ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Ordneten Polizei und Staatsanwaltschaften im Jahr 1998 noch rund 4000 Überwachungen an, waren es 2013 bereits über 16 000. Das lässt sich aus den jährlich veröffentlichten Statistiken des Dienstes lesen, der für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zuständig ist – der Dienst ÜPF. Damit steigen auch die Kosten für die Überwachungsmassnahmen, die von einfachen Halterabfragen bis zu Telefonabhörungen in Echtzeit reichen. Die Kosten hält der Dienst ÜPF allerdings geheim. Er lässt verlauten, er erstelle «keine direkte Statistik über die getätigten Zahlungen». Doch Recherchen der WOZ zeigen erstmals, wie viel die Überwachung kostet, welche Kantone am meisten Geld dafür ausgeben und welche Telekommunikationsanbieter am stärksten betroffen sind.

Insgesamt betrugen die Gebühren, die die Kantone für das Jahr 2012 an den Dienst ÜPF zahlten, 14,5 Millionen Franken. Darin eingerechnet sind nur die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachungsmassnahmen, nicht aber die Investitionen der Provider in die für die Überwachung nötige Infrastruktur. Der Dienst ÜPF entschädigte die Provider mit 9,4 Millionen Franken. Die restlichen 5,1 Millionen Franken blieben beim Dienst ÜPF – als Entschädigung für den eigenen Aufwand. Die höchsten Überwachungskosten wiesen die Kantone Genf mit 3,2 Millionen, Zürich mit 2,6 Millionen und Waadt mit 1,6 Millionen Franken auf (vgl. Grafik weiter unten). Die Zahlen stammen aus einer Auswertung öffentlicher Statistiken durch die Digitale Gesellschaft, die der WOZ vorliegt. Enthalten sind die Daten, die durch die Digitale Gesellschaft ausgelesen werden konnten. Die effektiven Kosten dürften zehn bis zwanzig Prozent höher sein. Die Digitale Gesellschaft ist ein Zusammenschluss verschiedener netzpolitischer Organisationen und AktivistInnen.

Kritik an Vorratsdaten und Trojanern

Derzeit berät das Parlament die Totalrevision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf): Das Büpf regelt, wie Polizei und Staatsanwaltschaften die Kommunikationsmittel von Verdächtigen abhören und überwachen können und welchen Beitrag die Telekommunikationsanbieter dazu leisten müssen. Das Gesetz wurde von Justizministerin Simonetta Sommaruga ausgearbeitet und sieht eine Reihe von Verschärfungen und Ausweitungen vor. Dies hatte bereits im Vorfeld der Ratsdebatten für Skepsis und Unmut gesorgt. So soll etwa die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate verlängert werden: Randdaten der Kommunikation (wer wann mit wem wie lange von wo aus telefoniert oder gemailt hat) werden auf Vorrat aufbewahrt für den Fall, dass später jemand straffällig wird und die Strafverfolgungsbehörden die Daten nachträglich einsehen wollen. Im neuen Gesetz wird ausserdem der Geltungsbereich ausgeweitet: Es schliesst nicht mehr nur Telefon- und Internetanbieter ein, sondern auch reine E-Mail-Provider oder gar Privatpersonen, die ein WLAN zur Verfügung stellen. In Zukunft sollen die Staatsanwaltschaften zudem Staatstrojaner einsetzen dürfen, um in Computer von Verdächtigen einzudringen.

Angesichts der starken Erweiterung der Überwachungsmöglichkeiten versuchte Bundesrätin Simonetta Sommaruga vergangene Woche zu beschwichtigen. Selten sei so viel in ein Gesetz hineingelesen worden, das gar nicht drinstehe, sagte Sommaruga im Ständerat, der das Gesetz als Erstrat behandelte. Es gehe nicht um präventive Überwachung und auch nicht um das Bespitzeln von unbescholtenen BürgerInnen. Doch wie sonst soll man das Aufzeichnen und Speichern von Kommunikationsdaten ohne Anfangsverdacht verstehen?

Sommaruga griff in der Ratsdebatte – wie schon oft – zur politischen Allzweckwaffe und brachte die vier «apokalyptischen Reiter der Überwachung» (Rechtsanwalt Martin Steiger) ins Spiel: Das Gesetz sei nötig, um Drogenhandel, Kinderpornografie, Terrorismus und organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen zu können.

Es ist eine Behauptung, die jeglicher Grundlage entbehrt. Die WOZ hatte vergangenes Jahr die Überwachungsstatistiken analysiert (siehe WOZ Nr. 12/2013 ): Nur gerade 41 der weit über 10 000  Überwachungen betrafen Kinderpornografie, in 239 Fällen ging es um Terrorismus und in 79 Fällen um organisierte Kriminalität.

Die Digitale Gesellschaft hat nun die neusten Zahlen des Jahrs 2013 ausgewertet und kommt zu ähnlichen Schlüssen: Bei gerade mal 0,8 Prozent der Überwachungen ging es um Kinderpornografie, bei 3,2 Prozent um eine kriminelle Organisation, bei 2 Prozent um Terrorismus. Der Drogenhandel hingegen macht 30,9 Prozent der Überwachungen aus. Aber auch da fehlen verlässliche Angaben über die Wirksamkeit der Überwachungen, wie Sommaruga in der Ratsdebatte zugeben musste. Die Überwachung sei nur ein Teil der Strafverfolgung, sie diene der Identifizierung eines Täters. «Deshalb können wir auch nicht sagen, jede Überwachung bringt automatisch eine Verurteilung mit sich. Wir können aber umgekehrt sagen: Ohne Überwachung haben wir in vielen Fällen gar keine Chance, den Täter zu finden.»

Bereits im Vorfeld, aber auch während der Debatte im Ständerat, gab die Frage der Kosten zu reden. Die vorberatende Kommission hatte die aktuelle Entschädigungspraxis ändern und die Kosten den Providern aufbürden wollen (siehe WOZ Nr. 4/2014 ). Unter anderem deshalb haben bereits verschiedene Organisationen und Parlamentarier ein Referendum gegen das Büpf angekündigt.

Der Dienst ÜPF schweigt

Verschiedene StänderätInnen äusserten vergangene Woche die Befürchtung, man stelle den Strafverfolgungsbehörden einen Freipass für Überwachungen aus, wenn sie die Kosten nicht mehr zu tragen hätten. Schliesslich geht es auch um eine staatspolitische Frage: Wer soll die Überwachungen zahlen? Die Telekomanbieter (und damit letztlich die KonsumentInnen, die überwacht werden) oder die Strafverfolgungsbehörden, die überwachen wollen? Der Ständerat rang sich letztlich zu einem Kompromiss durch und beschloss, dass die Provider auch künftig «angemessen» entschädigt werden sollen. Im Sommer behandelt der Nationalrat das Gesetz weiter.

Gemäss der Auswertung der Digitalen Gesellschaft wurden die drei grossen Provider Sunrise, Swisscom und Orange im Jahr 2012 mit 9,4 Millionen Franken entschädigt: 3,6 Millionen Franken gingen an Sunrise, 3,3 Millionen an die Swisscom und 2,4 Millionen an Orange. Der restliche Betrag wurde an kleinere Telekomanbieter verteilt. Swisscom und Orange bestätigen die Grössenordnung gegenüber der WOZ. Die Entschädigungen würden aber nur rund vierzig bis fünfzig Prozent der tatsächlichen Betriebs- und Unterhaltskosten decken. Ausserdem ist Orange der Meinung, «dass Überwachung und Strafverfolgung klar staatliche Aufgaben sind». Sunrise kommentierte die Zahlen nicht.

Der Dienst ÜPF weigerte sich trotz mehrfacher Anfrage, die Zahlen zu kommentieren, und verwies lediglich auf die Gebührenverordnung. Auch über die Kostenentwicklung wollte der Dienst keine Auskunft geben.

Wer am meisten überwacht Grafik: WOZ

Der ganze Report zu den Überwachungen: https://www.digitale-gesellschaft.ch/2014/03/16/swiss-lawful-intercept-…