Bundesstrafgericht: «Kampfhandlungen» im Netz

Nr. 19 –

Anlässlich seines neusten Jahresberichts erklärt Geheimdienstchef Markus Seiler in Interviews, dass die Radikalisierung zum «heiligen Krieger» heute «zunehmend in der eigenen Wohnung», genauer: vor dem Computer stattfinde.

Da passt es gut, dass das Bundesstrafgericht am letzten Freitag zwei irakische Kurden wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation, al-Kaida, verurteilt hat. Diese Unterstützung habe nicht in der Beteiligung an Gewalttaten bestanden, sondern im Betreiben von Internetplattformen. Richter Peter Popp sprach von «Kampfhandlungen im Internet».

Im Herbst 2007 hatten Mitarbeiter des damaligen Inlandsgeheimdienstes vergeblich versucht, den älteren der beiden Brüder T. als Spitzel zu rekrutieren. Der nahm das Gespräch unbemerkt auf und präsentierte es später der für die Geheimdienstkontrolle zuständigen Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments. Diese hielt den Geheimdienst an, künftig auf solche Anwerbungen zu verzichten.

Derweil wurden die beiden im November 2008 verhaftet. Der Jüngere blieb zehn Monate in Untersuchungshaft, der Ältere dreizehn. Die Entlassung war mit dem Verbot verbunden, sich insbesondere gegenüber den Medien zu äussern. Im Mai 2013 wies das Bundesstrafgericht die Anklage an die Bundesanwaltschaft zurück und verpflichtete diese, Ordnung in das Material zu bringen – darunter massenweise E-Mail- und Telefonüberwachungen durch ausländische Geheimdienste. Das Bundesstrafgericht wollte hierzu keinen Vertreter des Nachrichtendienstes in der Hauptverhandlung befragen.

Es verurteilte den Jüngeren zu zwei Jahren bedingt und den Älteren zu 39 Monaten Haft. Egal ob einem die Gesinnung der beiden passt oder nicht – es bleibt ein Gesinnungsurteil.