Was weiter geschah: Luzerner Justizbehörden wehren sich

Nr. 34 –

In Luzern werden Telefonate von Untersuchungshäftlingen mit ihren AnwältInnen mitgeschnitten. Diese Praxis verstösst gegen geltendes Recht – die WOZ berichtete darüber. Das Amt für Justizvollzug kündigte danach an, den Missstand zu beheben. Der Strafverteidiger Heinz Ottiger kritisierte im WOZ-Artikel ausserdem die durchschnittlich gestiegene Haftdauer: Die Luzerner StaatsanwältInnen würden bei U-Haft standardmässig eine dreimonatige Dauer beantragen und beim Zwangsmassnahmengericht meist problemlos durchkommen.

Mit diesem Vorwurf konfrontierte die WOZ die Justizbehörden. Ihre Stellungnahme ging letzte Woche nach Redaktionsschluss ein. Sie schreiben, die Haftdauer werde «der Situation angemessen und je nach Fall unterschiedlich beantragt. Mitunter auch unter drei Monaten». Von «standardmässigen» Anträgen (im Sinn von «unbesehen») könne keine Rede sein. Ausserdem würden Beschuldigte in nicht besonders schweren Fällen rasch entlassen, sobald die Haftgründe wegfielen oder die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen werde. Auch das Zwangsmassnahmengericht wehrt sich: «Eine andere Einschätzung (als die der Staatsanwaltschaft, Anm. d. Red.) der Sachlage durch das Zwangsmassnahmengericht kommt durchaus auch vor.» Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftdauer werde oft bestätigt, da sie «auch sorgfältig mit dem Instrument der U-Haft umgeht».

Nachtrag zum Artikel «Illegale Telefonmitschnitte in Luzerner Gefängnis » in WOZ Nr. 33/14.