Asozialer Chef: Maultasche für Thurgauer Patron

Nr. 51 –

Schweizer Unternehmen haben es manchmal nicht leicht in Deutschland. Zwar sind die Arbeitskräfte im Schnitt deutlich billiger, aber es gibt einiges zu bedenken: das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) etwa, das die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften sichert, oder das ausgefeilte Tariflohnsystem. «Schweizer Firmenchefs haben immer wieder Probleme hier», sagte Raoul Ulbrich von der Gewerkschaft IG Metall in Singen, Baden-Württemberg, vergangene Woche, «aber so etwas haben wir noch nie erlebt.»

Bisher nicht erlebt hatte die Gewerkschaft einen Unternehmer wie Florian Nussbaum aus Matzingen TG. Dieser schaffte für die 115 Beschäftigten seines Rielasinger Werks im deutschen Landkreis Konstanz kurzerhand den Tariflohn ab. Er kündigte die Tarifbindung des Betriebs, der Dosen herstellt, und drohte mit einer Verlagerung der Fabrikation, sollten nicht 85 Prozent der Belegschaft Einzelverträge unterschreiben und eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit um fünf Stunden akzeptieren. Das Erpressungsmanöver klappte, auch dank Einschüchterung: Die ArbeiterInnen wurden, so die IG Metall, privat unter Druck gesetzt. In einem Fall jedoch widersetzte sich der Betriebsrat einer (tarifwidrigen) Lohnkürzung – und das empörte Nussbaum so sehr, dass seine Geschäftsführung Unterschriften gegen den Betriebsrat sammeln liess. Falls die Belegschaft diesen nicht zum Rücktritt zwinge, werde die Produktion …

Dafür bekam die Firma nun den Konstanzer Maultaschenpreis 2015 zugesprochen, mit dem ein Komitee «besonders beschäftigtenfeindliches Unternehmerverhalten» im grenznahen Landkreis Konstanz auszeichnet. Der Name des Preises geht auf einen Vorfall im Jahr 2009 zurück. Damals hatte eine Altenpflegerin ein paar Maultaschen (schwäbische Teigtaschen) zur Seite gelegt, die später in den Müll gewandert wären – und wurde dafür gefeuert.

Florian Nussbaum ist der erste Schweizer, der den Preis erhält. Und vielleicht kommt ja noch mehr: Laut BetrVG kann in Deutschland mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden, wer «die Tätigkeit des Betriebsrats (…) behindert oder stört».