Was weiter geschah: Syngenta Pakistan weiterhin gegen Arbeitsrechte

Nr. 2 –

Der Basler Pflanzenschutz- und Saatgutkonzern Syngenta ist zwar angeschlagen und könnte gar an ein chinesisches Staatsunternehmen verscherbelt werden. Aber der Tochtergesellschaft in Pakistan geht es überaus gut; im letzten Jahr konnte sie den Umsatz erneut steigern. Trotzdem weigert sich Syngenta in Karachi weiterhin, langjährige Leiharbeiter fest anzustellen, obwohl Arbeitsgesetze und mehrere Gerichtsurteile dies fordern.

Besonders viel Aufwand treibt Syngenta im Fall des langjährigen Mitarbeiters Imran Ali. Als Generalsekretär der Syngenta-Angestelltengewerkschaft hatte Ali über ein Dutzend Gerichtsverfahren wegen Verletzung von Arbeitsrechten gegen das Unternehmen auf den Weg gebracht – und immer recht bekommen. Doch im Dezember 2010 entliess Syngenta Ali fristlos. Dieser klagte erfolgreich dagegen, worauf Syngenta das Urteil anfocht. Im Oktober 2015 bestätigte das höchste Arbeitsgericht, dass die Entlassung wegen Alis gewerkschaftlicher Tätigkeit geschehen und deshalb rechtswidrig sei. Syngenta zieht den Fall erneut weiter.

So kann sich das Management Zeit kaufen und darauf hoffen, dass Ali und seine Gewerkschaft die Verfahrenskosten irgendwann nicht mehr tragen können. Diese schlagen in der Tat immer mehr zu Buche: Da es im nun anstehenden Prozess vor dem Obergericht der Provinz Sindh auch um komplexe Verfassungsfragen gehen wird, muss sich Imran Ali von einem Verfassungsanwalt vertreten lassen. Ein solcher Spezialist dürfte in diesem Fall rund 20 000 Franken kosten. Weil die pakistanischen Gewerkschaften notorisch unterfinanziert sind, ist Ali auf internationale Solidarität angewiesen – nicht zuletzt durch den schweizerischen Solifonds. Ein regulärer Syngenta-Arbeiter erhält bestenfalls 500 Franken pro Monat. Und Syngenta weigert sich weiterhin, gerichtlichen Verfügungen nachzukommen, nach denen Ali zwingend den Lohn erhalten müsste.

Nachtrag zum Artikel «Syngenta in Pakistan: Wer klagt, wird entlassen» in WOZ Nr. 41/2015 .