Asylwesen: Scheinlösung für vorläufig Aufgenommene

Nr. 42 –

Endlich tut sich was im Flüchtlingswesen – das will einen zumindest der neuste Bericht des Bundesrats zur vorläufigen Aufnahme von Asylsuchenden glauben machen. Ein neuer Aufenthaltsstatus soll künftig die Integration der Betroffenen beschleunigen und die Sozialhilfe entlasten. Zurzeit leben knapp 35 000 Personen in der Schweiz, deren Asylgesuche eigentlich abgelehnt wurden. Da ihre Wegweisung völkerrechtlich allerdings nicht zumutbar ist, etwa wegen Foltergefahr oder Krieg in der Heimat, werden sie von der Schweiz vorläufig aufgenommen.

Wie der Bericht des Bundesrats zeigt, bleiben die vorläufig Aufgenommenen oft jahrelang im Land. Viele sind gut integriert, dennoch haben sie aufgrund ihres Status deutlich weniger Rechte als andere AusländerInnen. So dürfen sie etwa nur mit der ausdrücklichen Bewilligung ihres Wohnkantons eine Arbeit ausüben. Als nur vorläufig Aufgenommene sind sie für Unternehmen auch häufig unattraktiv. Hilfsorganisationen bezeichnen die Situation deshalb als menschenrechtlich unhaltbar.

Die Folge: Über siebzig Prozent der Betroffenen beziehen (eine eingeschränkte) Sozialhilfe. Hier setzt denn auch die lautstark vorgebrachte Kritik von rechter Seite an: Die abgewiesenen Asylsuchenden würden dem Staat auf der Tasche liegen, heisst es.

Der Bundesrat hat nun auf diese Kritik reagiert. Im Bericht ans Parlament plädiert er für einen neuen Status der «Schutzgewährung». Das Ziel: die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Was gut klingt, erweist sich allerdings als alter Wein in neuen Schläuchen. Zwar soll der neue Status die Arbeitsaufnahme erleichtern und den Unternehmen vermitteln, dass sich die betroffenen Personen voraussichtlich längerfristig in der Schweiz aufhalten werden. An ihrer Situation ändert sich aber faktisch nichts: Sie müssen das Land verlassen, sobald die Voraussetzungen gegeben sind – und bleiben so unattraktive Angestellte. Die Änderungen werden den Betroffenen deshalb wenig bringen.