Drohnen: Senkrechtstarter mit Risiken

Nr. 26 –

Zehntausende Drohnen sind in der Schweiz in Betrieb. Die liberale Gesetzgebung hierzulande begünstigt die Forschung mit den Flugrobotern – schwächt aber den Datenschutz und führt zu riskanten Zwischenfällen mit Flugzeugen.

Torkelnd steigt das Ding aus einem Abwasserschacht herauf: eine Kugel aus einem grobmaschigen Gerüst, etwas grösser als ein Fussball, und in ihrem Innern eine kleine Drohne mit vier Rotoren und einer hochauflösenden Kamera. Die Drohne hat soeben den Abwasserkanal auf undichte Stellen hin untersucht. Dank des um sie herum angebrachten Gitters kann die kleine Drohne auf ihrem Erkundungsflug im engen Kanal an die Wände stossen, ohne die Kontrolle zu verlieren und abzustürzen. Elios heisst diese kollisionssichere Drohne, die an der EPFL, der ETH Lausanne, entwickelt wurde und seit drei Jahren vom Spin-off Flyability vermarktet wird. Mittlerweile inspiziert die Elios-Drohne nebst engen Abwasserkanälen und Ölleitungen auch das Innere von Industrietanks und Chemieanlagen und gewann mit ihren Fähigkeiten bereits zahlreiche Preise.

Langsamer Imagewandel

Drohnen waren lange vor allem als Kriegsgerät bekannt. Sie gelten auch heute noch als Dual-Use-Güter – können also nachgerüstet und zu Kriegszwecken eingesetzt werden. Doch daneben erlebt die Erforschung von zivilen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen einen Boom. Gerade an den beiden ETHs in Zürich und Lausanne wird intensiv an neuen Flugrobotern und Anwendungen geforscht. Flyability und die kollisionssichere Elios-Drohne sind nur ein Beispiel von vielen. Denn die Schweiz ist ein besonders günstiges Pflaster für die Drohnenforschung und -weiterentwicklung. Gleich mehrere Hochschulen investieren viel in die Forschung mit intelligenten Computerprogrammen, die die Drohnen für die Steuerung und die Datenverarbeitung brauchen. Was die Herstellung von hoch präzisen Geräten angeht, gibt es in der Schweiz eine lange Tradition – und die Zusammenarbeit mit KMUs sei in der Schweiz gut eingespielt, sagt Professor Dario Floreano, Direktor des Labors für intelligente Systeme an der EPFL.

Und nicht zuletzt hat die Schweiz sehr liberale Gesetze, was den Umgang mit Drohnen angeht. Aus der Sicht des Forschers Dario Floreano ein Vorteil: «Die Schweizer Behörden passen die Vorschriften so an, dass die Drohnenforschung einfach möglich ist. Wenn wir für Testflüge eine Ausnahmebewilligung brauchen, dann können wir mit einer schnellen und speditiven Bearbeitung rechnen.»

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) schätzte Anfang 2016, dass in der Schweiz mindestens 20 000 Drohnen in Betrieb sind. Seither dürfte die Zahl nochmals deutlich gestiegen sein. Die Flugroboter kommen auch immer öfter für Verwaltungen und kommerzielle Unternehmen zum Einsatz.

In Lugano transportieren Drohnen bereits probehalber Medikamente und PatientInnenproben zwischen zwei Spitälern hin und her. Seit einigen Jahren verteilen ausgebildete DrohnenpilotInnen ein biologisches Pflanzenschutzmittel auf Schweizer Maisfeldern. Vermessungsbüros und professionelle FotografInnen machen mit den Geräten längst spektakuläre Aufnahmen aus der Luft. Und dann ist da noch der rasant wachsende Freizeitbereich: Allein der Onlinehändler Digitec Galaxus verkauft mittlerweile mehrere Tausend Drohnen pro Jahr. Eine Drohne, ausgestattet mit einer Kamera, kann man heute ab wenigen Hundert Franken kaufen.

Doch dieser Boom löst auch Bedenken aus. Zum einen sind da die Flugsicherheit und die Frage: Wie viele Drohnen verträgt es am Schweizer Himmel? Denn eine Drohne mit einem Gewicht von bis zu dreissig Kilogramm kann heute jedeR ohne Bewilligung kaufen. Und für den Betrieb der Drohnen gibt es in der Schweiz kaum Einschränkungen (vgl. «Liberale Handhabung» im Anschluss an diesen Text). Doch der Bundesrat sieht momentan keinen Handlungsbedarf. In seiner schriftlichen Stellungnahme von vorletzter Woche schreibt er, man sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass Freizeitdrohnen den Flugbetrieb an Schweizer Flughäfen beeinträchtigen würden.

Etwas anders sieht das die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust). Sie untersuchte letztes Jahr mehr als dreissig Vorfälle, bei denen sich ferngesteuerte Flugobjekte und Flugzeuge so nahe kamen, dass die Sust von einer Fastkollision spricht. Bis 2013 gab es jährlich lediglich etwa fünf solcher Vorfälle; bis dahin betrafen sie fast ausschliesslich Modellflugzeuge. Heute sind meistens Drohnen involviert, oft sogenannte Multikopter mit mehreren Rotoren, die eine Film- oder Fotokamera transportieren. In einem Untersuchungsbericht vom vergangenen Dezember zieht die Sust denn auch ein beunruhigendes Fazit: Ohne technische Massnahmen, die Drohnen für FlugzeugpilotInnen besser sichtbar machten, sei es lediglich eine Frage der Zeit, bis ein Linienflugzeug mit einer Drohne zusammenstossen werde.

«In den meisten Fällen wissen die Drohnenpiloten, dass sie verbotenerweise in der Nähe eines Flughafens fliegen, dass sie also gegen geltendes Recht verstossen», sagt Urs Holderegger, Leiter Kommunikation des Bazl. «Strengere Gesetze würden da gar nichts helfen.» Gemessen an der Anzahl Drohnen komme es heute zu sehr wenigen Vorfällen. Auch ein Fähigkeitszeugnis, also eine Art Drohnenführerschein, wie er beispielsweise in den USA vorgeschrieben ist, hält Urs Holderegger für wenig sinnvoll. Das Bazl setze vor allem auf Präventionsarbeit und Eigenverantwortung.

Eigenverantwortung wäre auch dann besonders gefragt, wenn es um die Fotos und Filmaufnahmen geht, die die Drohnen von ihren Flügen zurückbringen. Sind darauf beispielsweise Personen daheim in ihrem Garten zu erkennen, müssen diese um ihr Einverständnis gebeten werden, bevor die Aufnahmen weiterverwendet werden – und selbst dann kann es zu Problemen mit dem Datenschutz kommen. So etwa im luzernischen Horw. Die Halbinsel, die dort in den Vierwaldstättersee hineinragt, ist allerbeste Wohngegend. Hier reiht sich eine Villa an die nächste, Boote ankern an privaten Landestegen, Swimmingpools glitzern in den weitläufigen Gärten. Anfang Februar 2016 erhielten die BewohnerInnen entlang des Seeufers einen Brief von der Gemeinde: Man plane Luftaufnahmen mithilfe einer Drohne, um damit die Bauten im Seeuferbereich zu dokumentieren. Konkret ging es darum, die Grundstücke auf illegal erstellte Bauten wie unbewilligte Gartenhäuschen oder Landestege zu kontrollieren.

Der kantonale Datenschutzbeauftragte Reto Fanger erfuhr von diesem Vorhaben aus der Zeitung. Er forderte daraufhin die Gemeinde auf, mit den Flügen abzuwarten, bis er die Einhaltung des Datenschutzes geprüft habe. Dessen ungeachtet liess die Gemeinde Horw die Luftaufnahmen durchführen und erhielt so hochaufgelöste Bilder von insgesamt 180 Grundstücken, fotografiert aus der Vogelperspektive und von schräg oben vom See her. Reto Fanger forderte die Gemeinde daraufhin auf, die Fotos unverzüglich zu löschen: Seiner Ansicht nach handelt es sich dabei um intime Personendaten, die von der Gemeinde ohne ausreichende rechtliche Grundlage und aus nicht verhältnismässigen Gründen erfasst worden seien. Die Gemeinde weigerte sich, die Fotos zu löschen. Daraufhin legte Reto Fanger beim Kanton Beschwerde ein, wo das Verfahren derzeit hängig ist.

«Mir ist kein ähnlicher Fall in der Schweiz bekannt», sagt Fanger. «In diesem Sinn ist das durchaus ein Präzedenzfall.» Entsprechend gespannt seien auch seine KollegInnen aus anderen Kantonen. «Es geht hier nicht darum, die Drohnentechnologie als solche zu verteufeln. Vielmehr geht es um die Frage: Darf eine Behörde ihre Aufgaben mithilfe dieser neuen Technik vollziehen und dabei die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verletzen?»

Abwehr gesucht

Den Kantonen steht es prinzipiell offen, das liberale nationale Recht mit eigenen Erlassen zu verschärfen. Heute existiert lediglich in Genf eine strengere Regelung: Dort müssen Drohnenflüge grundsätzlich bewilligt werden.

Bleiben also nur noch technische Lösungen, um Drohnen aus jenen Bereichen auszusperren, wo sie unerwünscht oder gar gefährlich sind. Die französische Luftwaffe und die niederländische Polizei richteten dazu Adler ab. Ausgerüstet mit schützenden Überzügen an den Klauen, holen die Greifvögel Drohnen nun wie eine Beute aus der Luft und reissen sie zu Boden.

Aber auch in der Schweiz werden verschiedene Drohnenabwehrsysteme erforscht. Skysec heisst ein junges Unternehmen im Zürcher Turbenthal. Es arbeitet an der Entwicklung einer kleinen Rakete, die unerwünschte Drohnen mithilfe von Netzen aus dem Luftraum fischt. Daneben gibt es bereits Störsender, die die Funkverbindung zwischen der Drohne und der Steuerung am Boden unterbrechen. Sogenannte Jammer stören dafür ein breites Frequenzband und legen sämtliche Signale in diesem Bereich lahm, auch Funkverbindungen oder lokale WLAN-Netze – ein Störsender à la Holzhammer. An einer Verfeinerung dieses Prinzips arbeitet die Firma Comlab in Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule. Ihr System zielt darauf ab, die Funkverbindung zur Drohne gezielt zu manipulieren und eine programmierte Notlandung der Drohne auszulösen.

Doch all diese technischen Lösungen sind für den Schutz besonderer Anlagen wie Flughäfen oder Gefängnissen ausgelegt. Den Garten oder Balkon daheim vor unerwünschten fliegenden Kameras abschirmen, das geht bis heute nur mit einem grossen Sonnenschirm.

Liberale Handhabung

In der Schweiz kann jedeR eine Drohne bis zu dreissig Kilogramm Gewicht kaufen und fliegen lassen, solange sie in Sichtweite bleibt. Flugverbote gelten im Umkreis von fünf Kilometern um Flugplätze. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat dazu eine interaktive Karte herausgegeben. Flüge über Menschenansammlungen sind in der Schweiz mit einer Bewilligung des Bazl erlaubt.

Im Ausland gilt vielerorts ein generelles Flugverbot über dicht besiedelten Gebieten wie Dorf- oder Stadtkernen. Für die Schweiz wäre dies zu einschränkend, schreibt das Bazl in einem Bericht von 2016: «So ein Verbot würde die Möglichkeiten vieler neuer Geschäftstreiber, mit Drohnen Fotos und Filmaufnahmen zu machen, verunmöglichen.»

Die Schweizer Flugsicherheitsgesellschaft Skyguide arbeitet an einem internationalen Projekt mit, das sämtliche Drohnen mit einem standardisierten Chip ausrüsten will. Mithilfe dieser Chips sollen die Drohnen registriert werden und damit auch ihre PilotInnen bei Zwischenfällen oder unerlaubten Luftaufnahmen leichter zu identifizieren sein als heute. Bis zur Einführung dieses Registrierungssystems wird es jedoch noch einige Jahre dauern.