LeserInnenbriefe

Nr. 43 –

Dringend benötigt

«Stadionbrache Hardturm: Grüne Gärten gegen grünen Rasen», WOZ Nr. 41/2017

Als linker Stadionbefürworter und Kreis-5-Bewohner hat mich der Artikel doch einigermassen irritiert. Dieser unterschlägt, indem er einzig den GegnerInnen eine Plattform bietet, dass es doch auch einige wichtige linke Argumente für das Projekt gibt. Die Genossenschaftswohnungen für insgesamt 500 Menschen etwa werden im zunehmend «kaputt gentrifizierten» Quartier dringend benötigt. Das Nein der BrachennutzerInnen scheint mir vor diesem Hintergrund eher durch Partikularinteressen motiviert und letztlich kurzsichtig zu sein; zumal die Brache auch im Fall eines Nein einem Neubau weichen muss – dann einfach zugunsten eines reinen Renditeobjekts der CS.

Stephan Balsiger, per E-Mail

Schweizer Aktivwerden

«‹Abschied von Mira›», WOZ Nr. 41/2017

Damit Rechts- und Seelenfrieden der belasteten SchülerInnen und der offenbar vertrauenswürdigen Pädagogin greifen können, bedarf es näherer Sachverhaltsklärungen. Selbst ein erlogenes offizielles Dokument einer irakischen Autorität gäbe anstehenden Trauer- und Lernarbeiten einen Fixpunkt. Ergo liegt Schweizer Aktivwerden per Interpol-Mechanismen oder nachrichtendienstlicher Aufklärung über ein mysteriöses Schicksal im Sinne des hiesigen Ordre public; also grundlegender Wertvorstellungen eines für (Europarats-)Europa repräsentativen Rechtsstaates.

Marcus Jurij Vogt, per E-Mail

Schwammig formuliert?

«Friedensnobelpreis: Die Schweiz und die Bombe», WOZ Nr. 41/2017

In den Kommentaren der Qualitätspresse über die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Ican, die Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen, habe ich nichts gelesen über die Finanzierung der Atombombenproduzenten durch Schweizer Geldinstitute wie die UBS, die Nationalbank, die Pensionskassen (auch meine Pensionskasse, die der SBB AG, finanziert die Atombombenproduktion). Nur in der WOZ lese ich jetzt davon. Susan Boos meint, diese Anlagen in Firmen, die Atombomben produzieren, seien möglich, weil das Kriegsmaterialgesetz zu schwammig formuliert sei und der Bund nicht den Mut habe, bei den Banken zu intervenieren.

Wenn ich das Kriegsmaterialgesetz lese, ist für mich dort das Verbot klar formuliert und gar nicht schwammig. Im Kriegsmaterialgesetz – genauer gesagt im Kapitel «Verbotenes Kriegsmaterial» – ist festgeschrieben, dass es verboten ist, «Kernwaffen, biologische oder chemische Waffen (ABC-Waffen) zu entwickeln, herzustellen, zu vermitteln, zu erwerben, jemandem zu überlassen, ein-, aus-, durchzuführen, zu lagern oder anderweitig über sie zu verfügen».

Auch die «direkte» und «indirekte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial» (ABC-Waffen) ist nach dem Kriegsmaterialgesetz klar untersagt. In diesem Gesetz ist nicht davon die Rede, dass als offiziell deklarierte Atomwaffenstaaten wie China, Russland, die USA, Frankreich und Britannien von diesem Finanzierungsverbot ausgenommen sind.

Klar definiert in der Kriegmaterialverordnung ist übrigens auch: «Die Schweiz darf Staaten, die Kriege führen, kein Kriegsmaterial liefern.» Im Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung wird festgehalten: Kriegsmaterialexporte sind verboten, «wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist».

Trotzdem werden an die USA und an Nato-Staaten wie Saudi-Arabien, die immer wieder Kriege führen, Waffen geliefert. Der Bundesrat foutiert sich ganz einfach um das Kriegsmaterialgesetz in Sachen Finanzierung von Firmen, die Atombomben bauen, und seit Jahrzehnten um die Kriegsmaterialverordnung, die es verbietet, Ländern, die Kriege führen, Kriegsmaterial zu verkaufen. Das Bundesgericht beschäftigt sich oft mit Lappalien und darf anscheinend zu diesen wichtigen Fragen des Geschäfts mit Atombomben und dem Krieg nichts sagen.

Heinrich Frei, per E-Mail

Finanzielle Schieflage

Der Berner Skywork Airlines AG wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt auf Ende Oktober 2017 die Betriebsbewilligung entzogen, falls die Finanzierung des Winterflugplans bis dahin nicht sichergestellt ist. Ohne solide Finanzierung stehe die Sicherheit zur Debatte, wird unter anderem und richtigerweise argumentiert.

Doch für die Atomkraftwerke gibt es nichts Vergleichbares. Es sollte aber zwingend ein Finanz-Ensi geben, das für den Betrieb von AKWs Vorschriften zum Mindesteigenkapital erlässt. Würde man die AKWs gleich behandeln wie die Airlines, müssten den AKWs schon lange die Betriebsbewilligungen wegen finanzieller Unzulänglichkeiten und der damit verbundenen Sicherheitsaspekte entzogen werden. Die Eigenkapitaldecken aller AKW-Betreiber (etwa Axpo und Alpiq) sind äusserst schwach, und die Produktion von Kernenergie ist und bleibt ein Verlustgeschäft.

Kaspar Müller, per E-Mail