Unterwegs mit dem Rollstuhl: Frau Lanz lebt mobil

Nr. 7 –

Trotz «Behindertengleichstellungsgesetz» ist die Umwelt, in der sich gehbehinderte Menschen bewegen müssen, noch längst nicht barrierefrei. Das erfuhr unsere Autorin in Begleitung einer Person, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Und sie lernte auf der Tour durch Zürich die tiefere Bedeutung des Begriffs «verhältnismässig» kennen.

  •  

Nach einem Training im Fitnessinstitut möchten die meisten Menschen duschen. Doch manche können nicht, obwohl sie möchten, zum Beispiel Susanne Lanz. Seit über zwei Jahren begegnen wir uns hin und wieder zwischen den Trainingsmaschinen und wechseln ein paar freundliche Sätze, bevor wir uns wieder unserer schweisstreibenden Beschäftigung widmen. Eines Tages fragte ich: «Willst du auch noch in die Sauna?» Worauf Susanne antwortete: «Kann ich nicht. Ich kann ja nicht in die Dusche – da hats Stufen!» Susanne sitzt im Rollstuhl, und weil sie so selbstverständlich an den Maschinen trainiert, hatte ich nie darüber nachgedacht, welche Hindernisse ihr begegnen. Ich wollte mehr wissen.

Susanne Lanz heisst eigentlich anders, und natürlich ist ihr gesamtes Umfeld mit ihrer körperlichen Beeinträchtigung vertraut. Doch weil dieser Text sein Augenmerk auf die einschränkende Umgebung richtet, in der Menschen wie sie sich täglich bewegen, und nicht auf die Person, die sich dieser Umgebung anpassen muss, möchte sie anonym bleiben.

Zürich, an einem kühlen Winternachmittag. Wir treffen uns am Helvetiaplatz. Das neue Café Bank ist rollstuhlgängig, und ein freundlicher Mitarbeiter schiebt sofort einen Stuhl zur Seite, damit Susanne mit mir am Tisch sitzen kann. Das ist nicht überall so. Zum Eingang eines Zürcher Restaurants in einem alten Haus führen vier hohe Stufen. Als Susanne sich im Lokal, das in der alternativen Szene sehr beliebt ist, mit jemandem treffen wollte, beschied man ihr, im Hinterhof gebe es einen Lift. Doch der Eingang zum Hof ist drei Häuser weiter, ein Hinweisschild gibt es nicht, und der Lift tut keinen Mucks, wenn man auf den Knopf drückt. Sie solle halt beim Café ans Fenster klopfen, beschied man ihr weiter, dann würde man den Lift einschalten. Draussen vor dem Fenster sieht man vom Rollstuhl aus auf die Füsse von Gästen, meistens läuft Musik. Zu Susannes Lieblingstreffpunkt wurde das Café nicht.

Ein schräger Willkommensgruss

Susanne ist in ihrem Leben schon viel gereist – mit Rollstuhl. Je nach Land sei die Einstellung gegenüber einer körperlichen Beeinträchtigung sehr unterschiedlich, sagt sie. In angelsächsischen Ländern betrachte man die Situation viel stärker unter dem menschenrechtlichen Aspekt – man erkenne das Problem in der Umwelt. Als sie in New York vor einem Gebäude gestanden und sich suchend nach dem Lift umgesehen habe, seien Menschen stehen geblieben und hätten ihr beim Suchen geholfen – es sei doch ein Skandal, falls dieses Haus keinen Lift haben sollte, meinten sie. Auch in der Schweiz seien die Menschen in solchen Situationen sehr hilfsbereit, sagt sie. Doch sähen sie keinen Skandal in einer unangepassten Umgebung, sondern das Problem im behinderten Körper – und böten sofort an, sie im Rollstuhl die Treppe hochzutragen.

Seit 2004 besitzt die Schweiz ein Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, vgl. «Was heisst ‹verhältnismässig›?» im Anschluss an diesen Text), das einen barrierefreien Zugang zu Gebäuden vorschreibt, die nach diesem Zeitpunkt bewilligt und erstellt oder umgebaut wurden. Susanne arbeitet im Gesundheitswesen und hat öfter im 2014 eröffneten Campus der Pädagogischen Hochschule zu tun. Wenn man vom Zürcher Hauptbahnhof kommt, steht man zuallererst vor einer zwanzigstufigen Treppe, deren Stufen motivierende Begriffe zieren: «Konstruieren», «Bewegen», «Anregen», «Fördern» … – ein Willkommengruss, der sich aus der Rollstuhlperspektive schräg anfühlt. Erst wer sich nach rechts wendet, sieht die Tür für den Rollstuhlzugang, am Ende eines langen Gangs führt dann ein Lift hoch auf den Campus.

Das neue Gelände rühmt sich der Barrierefreiheit. Es hat diverse Aufzüge; die Türen, die aufs jeweilige Stockwerk führen, muss man nach aussen aufziehen, aber sie sind schwer. Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, können eine Campus-Card beantragen, mit der man auch Türen öffnen kann, die BesucherInnen sonst nicht zugänglich sind. Diese öffnen sich zwar ebenfalls nur nach aussen, sind aber leichter – und Susanne trainiert ja regelmässig.

Eine Hürde hingegen ist für sie die elektronische Buchrückgabe, die so hoch angebracht ist, dass eine sitzende Person sie nicht erreichen kann. Während der Öffnungszeiten könne man Bücher auch in der Bibliothek selber zurückgeben, sagt mir ein freundlicher Herr, und tatsächlich: Da gibt es auch einen Tisch in angemessener Höhe. Aber als berufstätige Frau hat Susanne während der Öffnung selten Zeit.

Könnte es sein, dass es jenen, die an einem solchen Gebäude mitplanen, häufig an einem ausreichend feingetunten Vorstellungsvermögen fehlt, wie die Dinge aus der Rollstuhlperspektive aussehen? Susanne drückt es so aus: Während für die zoologische Forschung die Existenz verschiedener Sorten Mäuse selbstverständlich sei, stehe noch nicht für alle fest, dass es auch verschiedene Menschen gibt: unter anderem gehende und nicht gehende.

Hilfsbereite mit Hang zur Übermotivation

«Ich bin nicht behindert – ich werde behindert», heisst es auf myhandicap.ch, der Internetplattform für Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit. Was das bedeutet, habe ich erst im Rahmen meiner Gespräche und Rundgänge mit Susanne erfahren. Wer sich in unserer Gesellschaft mehr oder weniger ungehindert bewegen kann, entwickelt kaum Gespür dafür, was es heisst, fast jede alltägliche Situation nur mit der Hilfe Aussenstehender bewältigen zu können – es sei denn, die Umgebung ist der Behinderung angepasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beeinträchtigung physischer oder intellektueller Art, ob sie sichtbar oder verborgen ist.

In der Wahrnehmung der meisten Menschen, die von sich selbst glauben, der «Norm» zu entsprechen, gibt es dort einen blinden Fleck. Dass die hindernisfreie Bewegungsmöglichkeit ein Menschenrecht ist, geht häufig vergessen. Entscheidend scheint vielen die Beeinträchtigung des jeweiligen Menschen – und nicht dessen Beschränkung durch Hindernisse in der Umgebung. In welchem Mass diese Umgebung allen Menschen angepasst werden muss, richtet sich gemäss dem Bundesgesetz jedoch immer nach dem Prinzip «Verhältnismässigkeit». Kurz: Es geht immer um die Kosten.

Susanne besitzt einen kleinen Motor, den sie vorne am Rollstuhl befestigen kann. Auf unserem gemeinsamen Weg durch die Stadt kann sie sich damit viel schneller bewegen als ich. Als sie einmal unvermittelt vom Trottoir auf eine ziemlich befahrene Strasse biegt, bleibe ich verschreckt stehen – es kommen Autos. Doch deren LenkerInnen halten sofort – eine Kollision mit Susannes Elektromotörchen riskiert niemand. Schon ihr Vater habe ihr gesagt, auf ihrem Grabstein werde mal stehen: «Sie hatte Vorfahrt», sagt sie und muss lachen.

Ob ihre körperliche Behinderung bei manchen Menschen den Eindruck auslöse, dass sie auch geistig behindert sei? Ja, das komme vor, aber selten, am ehesten noch dann, wenn jemand anderes dabei sei und den Rollstuhl schiebe. Besorgte MitbürgerInnen hätten sich schon an ihre Begleitperson gewandt mit der Frage: «Ist ihr nicht kalt?» Im Übrigen gebe es auch hilfsbereite Menschen mit einem Hang zur Übermotivation; die packten den Rollstuhl an Fussgängerampeln oder bei einer leichten Steigung unvermittelt von hinten, um sie gleich loszuschieben. «Dann krieg ich fast einen Herzinfarkt», sagt Susanne. Ein derart Beflissener habe mal gesagt: «Sie haben wohl ein psychisches Problem, wenn Sie so erschrecken!» Sonst nicht um Worte verlegen, sei ihr erst im Nachhinein eine passende Antwort in den Sinn gekommen: «Eine Spezies, die nicht erschrickt, wenn man sie von hinten packt, die machts nicht lang.»

Weit einfacher sei der Umgang mit Kindern. Die seien neugierig und guckten genau, was mit ihr ist, da sei es egal, ob sie «grüne Antennen, eine gepunktete Nase oder eben einen Rollstuhl» habe, sagt sie. Einem Fünfjährigen, der sie anstaunte, habe sie mal gesagt: «Gell, du hast noch nie jemanden im Rollstuhl gesehen?» Und als er nickte: «Dann guck mal richtig!» Worauf der Kleine unter den Rollstuhl kroch, um das Chassis zu begutachten.

Als ein kleines Mädchen fragte: «Ist das dein Rollstuhl?», antwortete Susanne: «Ja, du kennst dich ja aus und sagst nicht ‹Wägeli›.» Das Mädchen erklärte, sein Grosi sitze auch im Rollstuhl, und fragte: «Bist du auch schon ganz alt?» Worauf Susanne meinte: «Im Vergleich zu dir auf alle Fälle.» Als die Kleine dann noch fragte: «Stirbst du bald?», zeigten sich bei ihrer Mutter Symptome einer beginnenden Ohnmacht. «Du, man weiss es nie», antwortete Susanne, «aber ich glaube, nicht grad jetzt.» Mehr Mühe bereitete es ihr, als eine Mutter ihrem neugierig schauenden Kind erklärte: «Gell, da bist du froh, dass du laufen kannst!»

Natürlich hat sich bezüglich der gesellschaftlichen Sichtweise auf Behinderungen in den letzten Jahrzehnten vieles geändert, auch in der Schweiz. In Religion und Mythologie wurden – und werden in manchen Gegenden und Kulturen immer noch – manche nicht ganz gewöhnliche Erscheinungsformen des Menschen dem Bösen zugeschrieben. So hinkt zum Beispiel der Teufel in vielen Darstellungen, und noch in unserer Grosselterngeneration wurden behinderte Familienmitglieder häufig versteckt. Physische und geistige Behinderungen wurden als Strafe Gottes interpretiert – meist für die Mutter, was deren Leben nicht leichter machte. In der heutzutage fast als alternativlos angesehenen Praxis, Ungeborene auf mögliche Krankheiten zu untersuchen, um sie im Zweifelsfall abzutreiben, leben solche Gedanken in veränderter Form fort, auch wenn das den meisten Menschen nicht mehr bewusst ist.

Grundsätzlich habe sie ein «positiv verzerrtes Bild von der Menschheit», sagt Susanne. Sie bittet zwangsläufig sehr häufig Menschen in ihrer Umgebung um Hilfe und konstatiert: «Mit meinen fünfzig Jahren hab ich in meinem Leben sicher weniger als zehn schlechte Erfahrungen gemacht.» Sie gucke nie, wer vielleicht hilfsbereit aussehe, sondern frage immer die nächststehende Person. Wenn sie zum Beispiel im Supermarkt ein Körbchen Champignons brauche, das für sie unerreichbar hoch platziert sei, sei sie gerührt, wenn die hilfsbereite Person nicht einfach das nächste Körbchen packe, sondern sorgfältig ein schönes aussuche.

«Fahren Sie an den nächsten Baum!»

Susanne ist eine schlagfertige Person. Mich beschäftigt die Frage, ob sie sich das durch ihre persönliche Lage aneignen musste – und merke, dass ich die Frage so nicht stellen kann. Der Mensch wird eben als Ganzes zur Persönlichkeit. Auch sie habe weniger gute Tage, sagt Susanne, und wenn sie nicht so gut drauf sei, überlege sie sich halt: Brauch ich heute wirklich Champignons? Sie räumt ein, dass ihre spontane Art bei der Kontaktaufnahme hilfreich sei und introvertiertere Menschen im Rollstuhl möglicherweise mehr Probleme hätten.

Susanne hat ein Auto. Als sie mit ihrem Behindertenausweis eine städtische Behörde um eine Zufahrtsberechtigung zu einem hauseigenen Parkplatz ersuchte und diese nicht erhielt, meinte die Beamtin, Behinderte hätten ja sonst schon viele Privilegien, denen würde ja fast alles hinten reingeblasen. «Hier ist mein Autoschlüssel, da draussen steht mein Auto», sagte Susanne, «fahren Sie damit an den nächsten Baum – aber bloss nicht zu fest –, dann haben Sie die auch.»

Wir kommen zum Zürcher Hauptbahnhof, der ja schon Menschen ohne jegliche Behinderungen vor grosse Herausforderungen stellt. In aufwendigen Rekognoszierungsfahrten hat Susanne herausgefunden, wie sie am besten die Gleise erreicht, die sie braucht, ohne vor unüberwindlichen Schwellen sitzen bleiben zu müssen, die mir gar nicht weiter auffallen. Womit wir beim Thema «öffentlicher Verkehr» angekommen sind, den Susanne trotz eigenem Auto wann immer möglich bevorzugt.

Vor einigen Jahren arbeitete Susanne in einer Zürcher Seegemeinde. Auf der betreffenden S-Bahn-Strecke waren damals nur rollstuhlgängige Züge unterwegs. Mit dem Fahrplanwechsel 2014/15 änderte sich das. Aufgrund diverser «Rollmaterialumstellungen» auf verschiedenen Strecken, antwortete ihr der SBB-Kundendienst auf ihre Reklamation, könnten auf dieser Strecke weniger von diesen Zügen eingesetzt werden. Eine Vergütung ihres SBB-Abos, das sie in Unkenntnis der Änderung gekauft hatte, müsse man leider ablehnen. Man verstünde aber, «dass Sie durch diese gegebene Situation allenfalls auf ein Reisen mit der Bahn verzichten werden».

Als sie sich einmal in Bern um eine Stelle bewarb, zu der sie täglich hätte pendeln müssen, hatte sie gute Chancen. Der Plan scheiterte daran, dass es mit Rollstuhl unmöglich ist, im Bahnhof Bern ohne fremde Hilfe aus dem Zug von Zürich zu steigen. An jedem einzelnen Arbeitstag hätte Susanne das entsprechende Personal anfordern müssen, um sie aus dem Zug zu heben. Mit Bedauern nahm der Berner Personalleiter ihre Absage zur Kenntnis und erklärte, das sei ja nun eindeutig ein gravierender Standortnachteil der Stadt Bern.

Eine halbe Stunde mehr pro Weg

In Zürich weiss Susanne genau, welche Haltestellen der Verkehrsbetriebe der Stadt (VBZ) so erhöht sind, damit sie ins Tram kommt, ohne eine Schwelle überwinden zu müssen, was auch für Menschen mit Kinderwagen und schweren Einkaufswägeli gilt. Die im letzten Jahr monatelang aufwendig renovierte Haltestelle Central zum Beispiel, die mit Sonderbewilligung des Bundes aus technischen Gründen nicht behindertengerecht umgebaut wurde, ist für Betroffene schon jetzt ein grosses Ärgernis. Wenn Susanne mit den VBZ pünktlich bei einem Termin eintreffen will, muss sie für den Weg mindestens eine halbe Stunde mehr einberechnen, denn auch rollstuhlgängige Trams verkehren auf allen Zürcher Strecken nur unregelmässig.

Und die gute Nachricht? Ab Januar 2024 soll das gesamte öffentliche Verkehrsnetz der Schweiz barrierefrei funktionieren.

Behindertengleichstellungsgesetz : Was heisst «verhältnismässig»?

Seit 1. Januar 2014 hat die Schweiz ein «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG). Es setzt «Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und weiterzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben». Diese Rahmenbedingungen sollen Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Wohnhäusern und öffentlichem Verkehr ermöglichen.

Es ist Aufgabe der Gemeinden, schon bei Baubewilligungsverfahren zu überprüfen, ob die Vorschriften des BehiG eingehalten wurden; in der Stadt Zürich ist das Amt für Umwelt- und Gesundheitsschutz zuständig. Doch nicht jedes Detail ist schon in Plänen ersichtlich, und manches ändert sich auch im konkreten Bauprozess. Die Bauberatung der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) berät betroffene Personen bei baulichen Anpassungen am Arbeitsplatz oder in ihrer Wohnung. Zudem interveniert die BKZ, wenn ein Gebäude nicht gemäss den gesetzlichen Vorgaben geplant oder gebaut wurde.

Das Prinzip der Verhältnismässigkeit erlaubt Einschränkungen bei der Umsetzung des BehiG, «wenn der für Behinderte zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis» steht: zum wirtschaftlichen Aufwand (sprich: zu teuer ist), zum Umwelt-, Natur- und Heimatschutz oder zu den Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

Die Frage, was verhältnismässig sei, führt immer wieder zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen, bei denen die Anliegen der Behindertenverbände in der Öffentlichkeit häufig als mutwillige Zwängerei einer Lobby wahrgenommen werden. Aktuell zeigt das die Debatte über die Rollstuhlgängigkeit der neuen SBB-Doppelstockzüge, die manche Rollstuhlfahrende wegen einer zu steilen Ein- beziehungsweise Ausstiegsrampe nicht selbstständig nutzen können.

Der Behindertendachverband Inclusion Handicap hat Klage eingereicht, während die SBB betonen, die Behindertenverbände seien von Anfang an in den Beschaffungsprozess einbezogen worden; eine Änderung sei zu teuer und bedeute, dass die neuen Züge nicht ins benachbarte Ausland fahren könnten, da sie nicht den in der EU vorgeschriebenen Normen entsprächen. Laut «20 Minuten» meinte ein «Branchenkenner», mit der Klage wolle «sich eine Organisation profilieren».

Karin Hoffsten