Asylpolitik: Voller Barrieren

Nr. 18 –

Mit Unterstützung seiner Eltern und einer Zürcher Aktivistin gelang dem Ukrainer Dmytro Scharyi die Flucht in die Schweiz. Wegen einer Muskelerkrankung ist er im Alltag auf Betreuung angewiesen. Das Schweizer Asylwesen ist auf Menschen wie ihn nicht vorbereitet.

Dmytro Scharyi ist in der Schweiz in Sicherheit, doch für die Betreuung des Ukrainers mit Spinaler Muskelatrophie kommt der Staat nicht auf.

Dmytro Scharyi sitzt in seinem Rollstuhl an einem erhöhten Tisch und greift vorsichtig nach der warmen Kaffeetasse. Dass er hier in den Räumlichkeiten des IWB (Integriertes Wohnen für Behinderte) im Zürcher Quartier Seefeld an einem Tisch sitzt, an den er mit seinem Rollstuhl rollen kann, eine Tür passiert hat, die genug breit ist, und Kaffee trinkt, weil jemand für ihn die Kaffeemaschine bedient hat, ist aber alles andere als eine Selbstverständlichkeit.

Nach seiner Flucht vor dem Krieg in der Ukraine ist Scharyi am 10. März in der Schweiz angekommen, was für ihn selbst an ein Wunder grenzt. In Dnipro, wo er herkommt, ist Barrierefreiheit kaum verbreitet. Dennoch erarbeitete sich der 37-jährige Anwalt eine Reputation in humanitärem Recht und vernetzte sich international, ohne dafür die Wohnung in einem Hochhaus in der zentralukrainischen Millionenstadt oft zu verlassen. Wegen einer Spinalen Muskelatrophie, einer progressiven Muskelkrankheit, ist er nicht nur auf seinen Rollstuhl, sondern auch auf assistierende Hände angewiesen. In der Ukraine waren es diejenigen der Eltern, die mit ihm die Wohnung teilten.

Gestrandet in der Turnhalle

Die Angst, isoliert zu Hause zurückzubleiben, war gross, als die russischen Besatzer näher rückten. «Doch als Mensch mit einer körperlichen Behinderung zu flüchten, ist ein unwahrscheinlicher Kraftakt», sagt Scharyi. «Als wir genug Benzin für die Evakuierung mit dem Auto hatten, war es auf diesem Weg bereits zu gefährlich.» Also setzte Familie Scharyi auf die Eisenbahn, die sie an die polnische Grenze bringen sollte. Eine ehrgeizige Idee, gefasst an einem Ort, an dem die Reise eines Menschen mit körperlicher Behinderung selbst in Friedenszeiten zwei Wochen vorher angemeldet werden musste, um überhaupt ins Zugabteil gelangen zu können.

Die betagten Eltern bugsierten ihren Sohn schliesslich eigenhändig in einen randvoll gefüllten Wagen; es folgten achtzehn Stunden Reise im Gedränge. Eine Fahrt, die schon für mobile Personen eine Herausforderung ist. Für Dmytro Scharyi, der sich kaum selbstständig bewegen kann, war sie es erst recht.

An der Grenze angekommen, strandete der Anwalt in einer grossen Turnhalle. Keine Toilette, die er hätte nutzen können, keine Privatsphäre, wenn ihm seine Eltern die Kleider wechselten. Dann organisierte eine russische Bekannte Flugtickets nach Zürich – nachdem die ukrainische NGO Fight For Right, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzt, ihm Kontakte in der Schweiz vermittelt hatte.

Etwa zur Aktivistin Nina Mühlemann, die sich wiederum an Nuria van der Kooy wandte, Mitarbeiterin der Wohnschule Pro Infirmis in Zürich. Van der Kooy versucht seit langem, die Situation von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken. Sie setzte alle Hebel in Bewegung, um für Scharyi eine passende Unterkunft zu finden: «Aufgrund meiner Arbeit beschäftige ich mich seit Jahren mit diesem Thema, habe über die sozialen Medien viel verfolgt. Auch, wie Menschen mit Behinderung in den griechischen Elendslagern Moria oder Idomeni hängen bleiben, sich wund liegen und keine Chance haben, weiterzukommen.»

Schlechtes Zeugnis für die Schweiz

Im Gegensatz zu diesen dürfen ukrainische Geflüchtete von freiwilligen Helfer:innen offiziell von der Grenze in die Schweiz oder in ein EU-Land begleitet werden. Oder die Geflüchteten landen wie Dmytro Scharyi mit dem Flugzeug in Zürich. «Dadurch, dass die Menschen einreisen dürfen, kommen auch eher Menschen an, die eine Behinderung haben», sagt Pro-Infirmis-Direktorin Felicitas Huggenberger. Dieser Wandel lässt blinde Flecken im Schweizer Asylwesen grell aufleuchten. «Plötzlich kommen viel häufiger Personen auf uns zu, die sich Beratung und Hilfe bei der Unterbringung von Geflüchteten mit Behinderung oder Krankheiten erhoffen.» Unterstützung, die Pro Infirmis in der Krise ausserordentlich anbietet, denn längst sind nicht alle Fragen geklärt: Wo sollen Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, untergebracht werden? Und wer übernimmt die Kosten dafür?

Am 11. März, einen Tag nach Scharyis Ankunft in Zürich, entschied der Bundesrat, dass Schutzsuchende aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. Damit wurde ein Instrument im Asylrecht aktiviert, das im Kontext der Jugoslawienkriege geschaffen und im Zuge der Totalrevision des Asylgesetzes im Jahr 1998 gesetzlich geregelt wurde. Mit dem Status gehen ein Aufenthaltsrecht und Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung einher. Anders als Geflüchtete mit Status F dürfen Menschen aus der Ukraine Wohnungen beziehen, die ihnen nicht im Asylverfahren zugeteilt wurden. «Dmytro Scharyi kommt diese Regelung sicher zugute», betont Huggenberger. Wie gross wäre die Chance sonst gewesen, eine barrierefreie Unterkunft zu finden?

Scharyi selbst rollte schon bei der Registrierung im Zürcher Bundesasylzentrum vor Hindernisse. Alleine wäre es ihm nur schwer möglich gewesen, den Asylstatus amtlich bestätigen zu lassen. «Der Ansturm im Asylzentrum war riesig. Ich habe mich mein Leben lang bemüht, gleich zu sein, ich möchte eigentlich keine Extrabehandlung. Wenn ich aber irgendwo tagelang warten muss, scheitere ich an den räumlichen Gegebenheiten. Ich kann nicht alleine aufstehen und durch all die Leute hindurch zur Toilette gehen. Dafür brauche ich jemanden, der mir hilft, ich brauche für all die täglichen Verrichtungen Zeit und Unterstützung.»

Solche Grundbedürfnisse können laut Felicitas Huggenberger Menschen mit Beeinträchtigungen in der Schweiz häufig nicht problemlos befriedigen. Dies, obwohl die Schweiz 2014 die Uno-Behindertenkonvention ratifiziert hat. «Der Staat hat sich dazu verpflichtet, diesen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen und damit die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, in allen Lebensbereichen. Flucht ist einer davon», führt sie aus.

Der Uno-Ausschuss für Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK-Ausschuss) hat der Schweiz allerdings ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen, schrieb daraufhin in einer Medienmitteilung vom 31. März: «Die Schweiz verletzt in vieler Hinsicht die Rechte von 1,8 Millionen Menschen.» In einer Ausnahmesituation wie der jetzigen ist es allerdings zu spät, die längst fälligen Vorkehrungen zu treffen.

«Es ist schlicht nicht damit getan, den baurechtlichen Standards von hindernisfreien Bauten zu folgen», erklärt Huggenberger. «Auch wenn eine Rampe ins Gebäude führt und eine behindertengerechte Toilette eingebaut wird, ist das zu wenig weit gedacht. Und selbst das ist nicht überall Standard.» Auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen müssten im Asylverfahren mitgedacht werden. Dies verlange die Uno-Behindertenrechtskonvention auch vom Asylwesen.

Ungelöste Kostenfrage

Auch Nuria van der Kooy ist die Problematik seit Jahren geläufig; in diversen Organisationen setzt sie sich für autonomeres Leben von Menschen mit Behinderung ein. Sie unterstützt auch Scharyi, aus privatem Engagement und unentgeltlich. Nachdem ihn die Stiftung Integra in Wohlen im Kanton Aargau einen Monat lang betreut hatte, stiess sie im IWB auf die Bereitschaft, ihn aufzunehmen und im Alltag zu unterstützen.

Bei Bekannten in der Nähe hat van der Kooy ausserdem Scharyis Eltern untergebracht, die sich durch die Traumatisierung und die grosse körperliche Belastung der Flucht nicht mehr alleine um die Betreuung ihres Sohnes kümmern können. Diese wird von Mitarbeitenden übernommen, vorübergehend bezahlt aus einem neu geschaffenen Fonds von Pro Infirmis. «Der Fonds in der Höhe von einer Million Franken wurde aus unserer Reserve generiert, um unbürokratische, solidarische Unterstützung von Geflüchteten mit Behinderung zu leisten», führt Huggenberger aus. Für die längerfristige Unterbringung müsse jedoch auf staatlicher Ebene gesorgt werden.

Scharyi ist dankbar, diese Unterstützung zu erhalten, doch Nuria van der Kooy bleibt unruhig: «Noch ist die Anschlusslösung nicht geregelt, Scharyi bekommt keine IV-Rente ausbezahlt, die die Unterkunfts- und Betreuungskosten tragen würde.» Laut Artikel 36 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) entsteht Anspruch auf eine ordentliche IV-Rente, wenn bei Eintritt der Invalidität bereits während mindestens drei Jahren Beiträge an die AHV/IV geleistet wurden. Zwar sucht Scharyi eine Stelle als Anwalt, er hat auch bereits Bewerbungen geschrieben. Der Eintritt seiner Behinderung liegt jedoch vor seiner Zeit in der Schweiz. Selbst wenn er nun in einem Arbeitsverhältnis drei Jahre lang Beiträge entrichten würde, verfällt damit sein Anspruch auf IV-Leistungen.

Das ist ein strukturelles Problem, das nicht von einzelnen Engagierten gelöst werden kann. Die Kantone erhalten vom Bund eine Globalpauschale pro aufgenommene Person. Diese setzt sich auch beim Status S aus einem Anteil für Mietkosten, einem für Sozialhilfe- und Betreuungskosten und einem für Krankenkassenprämien, Selbstbehalt und Franchisen zusammen. Menschen mit Behinderung benötigen für ihre Betreuung aber ungleich mehr Geld als Menschen ohne, die zudem auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen haben. Diese zusätzliche Finanzierung wäre Sache der Kantone.

Felicitas Huggenberger von Pro Infirmis befürchtet, dass Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht die passende Unterstützung erhalten, weil diese zu teuer ist. «Es braucht klare Regelungen, ansonsten droht eine Ungleichbehandlung der Flüchtlinge mit Behinderung, je nach finanzieller Situation des Kantons, der sie aufnimmt.»