Was weiter geschah: E-Voting-Initiative
Die geplante Volksinitiative, die Wählen und Abstimmen via Internet vorläufig verbieten will, steht kurz vor dem Start. Der Initiativtext wurde kürzlich bei der Bundeskanzlei zur Überprüfung eingereicht. Das Volksbegehren trägt den Titel «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie».
Neu soll es in der Verfassung heissen: «Die Verwendung elektronischer Verfahren zur Stimmabgabe ist verboten.» In den Übergangsbestimmungen steht, dass mit der Initiative «sämtliche Bestimmungen über elektronische Verfahren zur Stimmabgabe des kantonalen und des Bundesrechts aufgehoben» würden. Das bedeutet, dass sämtliche kantonalen E-Voting-Experimente von St. Gallen bis nach Genf gestoppt werden müssten. Die Übergangsbestimmungen sagen aber auch, dass die Bundesversammlung das Verbot fünf Jahre nach Inkrafttreten der Initiative wieder aufheben kann, «wenn gewährleistet ist, dass die wesentlichen Schritte der elektronischen Stimmabgabe einschliesslich der Ermittlung der Ergebnisse ohne besondere Sachkenntnis und zuverlässig von den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich überprüft werden können». Es geht also nicht um ein rigoroses Verbot, sondern darum, sich Zeit für eine solide Debatte zu schaffen.
Der Initiativtext wurde massgeblich von Rechtsanwalt Martin Steiger verfasst, der auf digitale Fragen spezialisiert ist. Hinter der Initiative stehen Leute vom Chaos Computer Club, von der Piratenpartei sowie PolitikerInnen von rechts bis links. Das definitive Initiativkomitee wird zurzeit zusammengestellt. Sobald die Bundeskanzlei den Text abgesegnet hat – was einige Wochen dauern kann –, wird mit der Unterschriftensammlung begonnen.
Nachtrag zu den Artikeln «Es wird garantiert gehackt» in WOZ Nr. 27/2018 und «Dann sehen einfach alle, was alle anderen stimmen» in WOZ Nr. 28/2018 .