Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Gegen die gefährlichen Klassen

Nr. 43 –

Verdingt, versorgt, sterilisiert: Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die Behörden bis vor fast vierzig Jahren verfügten, zielten vorwiegend auf die Armen. Historiker Thomas Huonker über «Rettungsanstalten», «Heimschaffungen» und die Bedeutung der Sozialhilfe.

WOZ: Thomas Huonker, der Bund leistet Wiedergutmachung bei ehemaligen Verding- und Heimkindern, administrativ Versorgten und anderen Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Ist damit genug erreicht?
Thomas Huonker: Erlittenes Leid und Unrecht werden endlich anerkannt, doch die Opfer mussten lange warten. 1981 hob die Schweiz die administrativen Versorgungen auf. Dass Gemeinderäte und Fürsorgekommissionen Menschen wegen «Arbeitsscheu» oder «Liederlichkeit» die Freiheit entziehen und sie in Zwangsarbeitsanstalten und Gefängnisse einweisen konnten, war nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren.

Bereits damals hätte eine Abgeltung erfolgen können. Nun hat es fast ein halbes Jahrhundert gedauert. Zum Vergleich: Die Grossbankenrettung kam 2008 in kürzester Zeit per Notrecht zustande. Und leider wird nun bei den Solidaritätsbeiträgen – durch die Obergrenze von 25 000 Franken pro Person – ein Teil der versprochenen Gesamtsumme gespart. Dabei leben viele Opfer in ärmlichen Verhältnissen.

Ihre Geschichten sind als Einzelschicksale ins öffentliche Bewusstsein gedrungen. Doch eines scheint die Biografien zu verbinden: die Herkunft aus der Unterschicht. Korrekt?
Die Forschung weist das nach, ja. Vereinzelt gerieten auch Bessergestellte in die Maschinerie der Zwangsmassnahmen, vor allem Frauen oder Homosexuelle, die als lasterhaft eingestuft wurden und denen deshalb Sterilisierung und Kastration drohten. Zum allergrössten Teil waren aber Armutsbetroffene dem Zugriff der Behörden ausgesetzt, oft über Generationen hinweg. Schon die Grosseltern waren als Kinder verdingt oder im Heim platziert und kamen als Erwachsene in Arbeitsanstalten. Gleiches widerfuhr ihren Kindern und Enkelkindern. Das Versorgungssystem wirft ein Schlaglicht auf die Klassengesellschaft.

Wann entstand der disziplinierende Umgang mit Armutsbetroffenen?
Als Reaktion auf Industrialisierung und Massenarmut erliessen im 19. Jahrhundert viele Kantone Armengesetze. Armut galt als selbstverschuldet, fehlende Arbeitsmoral und unsittlicher Lebenswandel wurden als Ursachen ausgemacht. Obere Schichten nahmen die alte Armut ebenso wie die neue Armut der Fabrikarbeiter als Gefahr für die öffentliche Ordnung wahr. Die Unterschichten in den Städten erhielten die Bezeichnung «classes dangereuses», gefährliche Klassen.

Die Armut wurde dann vor allem mit Anstalten bekämpft.
Anstalten gehörten ab dem 19. Jahrhundert bis weit ins 20. Jahrhundert zu den wichtigsten Institutionen der Schweizer Armutspolitik. Doch wer weiss heute noch, dass es lange fast überall Armenhäuser gab? Anfänglich hausten arme Familien, Alte und Kranke gemeinsam in den oft «schitteren» Gebäuden. Wer irgend konnte, wurde an die Arbeit gesetzt. Später differenzierte sich das Anstaltswesen. Erziehungs- und Behindertenanstalten entstanden, «Rettungsanstalten» für sogenannt gefallene Mädchen, Mütterheime, wo die jungen Frauen durch Wegnahme der Kinder wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert wurden, während die Kinder zur Adoption freigegeben oder fremdplatziert wurden. Viele Anstalten waren gemeinnützig-kirchlich geführt, zusätzlich errichteten die Kantone Zwangsarbeitsanstalten. Die Einweisungen konnten mit der Polizei durchgesetzt werden.

Was waren die Beweggründe einer solchen Armutspolitik?
Ein Gemisch aus ökonomischen und erzieherisch-repressiven Überlegungen. Wohl gab es bei einigen Akteuren auch Elemente des guten Willens und der Philanthropie. Im Kern ging es aber darum, die Armen möglichst kostengünstig zu managen. Um die finanzielle Unterstützung gering zu halten, lösten Gemeindebehörden bedürftige Familien, vor allem auch von Alleinerziehenden, auf und platzierten die Kinder in knapp dotierten Heimen oder bei Bauern, wo sie ihren Aufenthalt durch Arbeit mitfinanzieren mussten. Besonders finanzschwache Gemeinden waren durch die heimatliche Armenpflege überfordert.

Der Heimatort musste für die Bedürftigen aufkommen?
Genau. Wer in der städtischen Industrie nicht mehr gebraucht wurde oder krank war und deshalb armengenössig wurde, musste in den Heimatort zurück. Es kam zu grossen Abschiebeaktionen, sie wurden «Heimschaffungen» genannt. Für die Gemeinden war die Einweisung der Leute in eine Armenanstalt meist die billigere Lösung, als ihnen Unterstützung zu zahlen. Erst in den 1960er Jahren hatte sich an den meisten Orten das Prinzip durchgesetzt, dass der Wohnort zuständig ist.

Und worin gründete der erzieherisch-repressive Aspekt?
Aus der kirchlichen, besonders der protestantischen Tradition heraus unterschieden die Verantwortungsträger zwischen «würdigen» und «unwürdigen» Armen. Besonders negativ bewertet wurde die Trunksucht. Auch ledige Mütter waren stigmatisiert. Alleinerziehende aus den Unterschichten wurden von ihren Kindern getrennt, an die Arbeit gesetzt und zur Mitfinanzierung der Fremdplatzierung ihrer Kinder gezwungen. Moralische Konnotationen verbanden sich mit Ausgrenzung. Im 20. Jahrhundert verschärfte sich, wissenschaftlich unterstützt, der Diskurs. Es ging nicht mehr nur um «Unwürdige», sondern auch um angeblich «Minderwertige». Es war die Stunde der Eugeniker und Rassenhygieniker.

Die Eugenik war auch ein sozialpolitisches Instrument?
Ganz klar. Chefärzte in Schweizer Kliniken ordneten Sterilisierungen und Kastrationen an, um zu verhindern, dass Sozialfälle und als «geistesschwach» oder «moralisch defekt» abgestempelte Menschen Nachwuchs bekamen. Zwangssterilisierungen wurden bis in die siebziger Jahre durchgeführt. Besonders junge Frauen unter Vormundschaft standen ihnen machtlos gegenüber. Zwar regte sich christliche Opposition gegen die Eingriffe in die Fortpflanzung. Es gab aber auch Pfarrer beider Konfessionen, die sie als human betrachteten. Unter anderem, weil so Armut und Elend verhindert werden könnten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden die grossen Sozialversicherungen. Warum hielten sich die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen dennoch bis Anfang der achtziger Jahre?
Sozialpolitisch hinkte die Schweiz hinterher. Deutschland, Frankreich und England errichteten schon im 19. Jahrhundert eine Altersvorsorge. Hierzulande blockten die regierenden Kräfte die Forderung lange ab, am massivsten bei der militärischen Niederwerfung des Generalstreiks 1918. Erst 1948 kam die AHV, 1960 die Invalidenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung wurde 1984 obligatorisch, auf die Mutterschaftsversicherung mussten die Frauen bis 2005 warten. Es war auch dieser Rückstand der Schweiz, der dazu führte, dass im Sozialwesen uralte Strukturen weitergeführt wurden. Das Verdingkinderwesen stammt aus dem Mittelalter.

Offenbar wurden noch in den 1970er Jahren Kinder verdingt?
Ja, dabei hätte man seit Gotthelf wissen können, dass es ein Problem war. Auch das Anstaltswesen erfuhr seit den 1920er Jahren periodisch Kritik, doch diese versandete regelmässig. Während das Gesetz Kinderarbeit in den Fabriken seit 1877 verbot, wurden Kinder in Heimen und auf Bauernhöfen fast hundert weitere Jahre als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. SP-Behördenmitglieder schritten bei bedürftigen Familien genauso zu Fremdplatzierungen wie die Bürgerlichen.

Sie erwähnten die mangelnden Rechtsmittel der Betroffenen.
Einem grossen Teil der von Armut und Zwangsmassnahmen betroffenen Menschen fehlten Rechte und anwaltliche Unterstützung. Rekurse waren an die einweisenden Behörden selber zu richten, es gab keine unabhängigen richterlichen Instanzen. Zwangssterilisationen erfolgten, ausser im Kanton Waadt, insgesamt ungesetzlich. Zudem bestanden in der Schweiz bis in die jüngste Vergangenheit Regelungen, die Sozialhilfeabhängige politisch entrechteten. Als Letzte beschloss 1979 die Glarner Landsgemeinde, diesen Artikel aus der Kantonsverfassung zu streichen.

Heute gehen die Skos-Richtlinien vom sozialen Existenzminimum aus. Sozialhilfe soll nicht nur die Existenz sichern, sondern auch Teilhabe ermöglichen. Doch die Sozialhilfe ist unter Druck, die Kantonsparlamente von Bern, Basel-Landschaft und dem Aargau wollen den Grundbedarf kürzen. Was sagen Sie als Historiker dazu?
Es hat lange gedauert, bis in der Schweiz eine moderne, säkulare, menschenrechtlich basierte Sozialhilfe aufgebaut wurde. Eine Sozialarbeit auch, die auf das Empowerment der sozial Schwachen zielt. Das sind Errungenschaften, die nicht aufs Spiel gesetzt werden sollten.

Durch tiefere Sozialhilfe steige der Anreiz zu arbeiten, wird argumentiert.
Politik und Bevölkerung haben zum Teil noch die Schweiz der Hochkonjunktur im Kopf. In den fünfziger bis Mitte der siebziger Jahre ging die Armut tatsächlich zurück. Viele, die zuvor in Armenanstalten gelandet wären, fanden Arbeit. Es ist das Bild einer «normalen» Schweiz: Alle haben Einkommen, alle steigen auf.

Doch diese Phase ist längst vorbei. Die Wirtschaft hat für immer mehr Leute keinen Bedarf mehr, auch mit sieben Coaches und Trainings nicht. Ein gutes Sozialwesen, das Armutsfallen entschärft und Armut eingrenzt, lohnt sich. Es braucht neue Ideen. Die Leistungsansprüche werden heute mit viel Verwaltungsaufwand geprüft, gleichzeitig hat das Sozialsystem Lücken. Persönlich bin ich ein Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens.

Sie waren einer der ersten Historiker der Schweiz, die die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zu erforschen begannen. Hat sich Ihr Schweizbild verändert?
Es hat sich vervollständigt. Schritt für Schritt realisierte ich, wie systematisch Druck und Zwang gegenüber nicht ganz Konformen und Unterschichtsangehörigen angewandt wurde. Nicht in grauer Vorzeit, sondern als ich selbst in diesem Land aufwuchs. Dass solche Grundrechtsverletzungen in einer stolzen Demokratie möglich waren, hätte ich anfänglich nicht gedacht. Es war eine soziale Ungleichheit, die breit akzeptiert wurde, aber Zehntausende Leben zerstörte. Wichtig wird die Erinnerungsarbeit sein. So wie die schöne Geschichte von Wilhelm Tell immer wieder aufs Neue erzählt wird, wird auch das düstere Kapitel der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen immer wieder erzählt werden müssen.

Historiker Thomas Huonker

Der Beitrag ist zuerst in der «ZESO – die Zeitschrift für Sozialhilfe» erschienen.

Thomas Huonker

Der Zürcher Historiker Thomas Huonker (64) ist Mitglied der Unabhängigen Expertenkommission, die im Auftrag des Bundesrats die Geschichte der administrativen Versorgungen in der Schweiz untersucht. Die Kommission präsentiert ihren Bericht 2019.